Mittlerer Dienst
Im sogenannten mittleren Dienst ist die Ausbildung einheitlich nach Landesrecht geregelt. Eine Grundvoraussetzung ist der Schulabschluss mittlere Reife (Realschulabschluss) oder auch ein Hauptschulabschluss, mit abgeschlossener Berufsausbildung. Bei der Ausbildung gibt es allerdings Einschränkungen, über die Sie sich vorher informieren sollten.
Beginnend mir einer 12-monatigen Grundausbildung folgt dann eine 12-monatige Fachausbildung und schlussendlich eine 6-monatige Abschlussausbildung.
Die Grundausbildung bildet oft den theoretischen Teil und findet i.d.R. an einer Polizeiakademie statt. Die anschließende Fachausbildung erfolgt dann auf einem Polizeirevier/Dienststelle. Abschließend findet eine Laufbahnprüfung statt, nach der Sie sich beim erfolgreichen Bestehen, Polizeivollzugsbeamter, Polizeimeister oder Polizeiobermeister (je nach Bundesland) nennen können.
