Die entscheidendste Versicherung ist eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung, sowie auch der Abschluss einer aktiven Pflegepflichtversicherung. Innerhalb der ersten drei Monate Ihrer Ausbildung müssen Sie sich daher um den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung kümmern. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung solch eine Versicherung nachzuweisen.
Die nächste große Änderung der Versicherungsthematik entsteht dann bei dem Eintritt in die Pension. Zu diesem Zeitpunkt endet Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge. Hierbei sorgt Ihre, mit der Pflegepflichtversicherung abgeschlossene, Anwartschaft dafür, dass Sie unproblematisch in eine beihilfekonforme Krankenversicherung einsteigen können.
Sollten Sie keine Anwartschaftsversicherung haben, würden zu diesem Zeitpunkt nämlich alle Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Dies führt gerade im Alter oft zu hohen Beiträgen durch Zuschläge oder im schlimmsten Fall einer Ablehnung der privaten Krankenversicherung.
Die kleine Anwartschaft schützt Sie davor, da Ihr „Gesundheitszustand“ bei Abschluss der Anwartschaft bis zur Pension eingefroren wird. Einen ausführlichen Einblick finden Sie auf unserer Seite „Die kleine und die große Anwartschaft für Polizeibeamte“.
