Beamtenlaufbahn im Lehramt – DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

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Beamtenlaufbahn im Lehramt – DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Von der Uni ins Beamtenverhältnis

Die ersten Schritte als verbamtete Lehrkraft

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Zunächst müssen Sie die erste Phase Ihrer Ausbildung als Lehrkraft erfolgreich, durch das erste Staatsexamen oder den Abschluss „Master of Education“ an einer Universität, abschließen.

Nun folgt der zweite Teil, dass sogenannte Referendariat oder auch Vorbereitungsdienst genannt. Dieser dauert in der Regel zwischen 18 und 24 Monaten (in NRW dauert das Referendariat 18 Monate) und endet mit dem erfolgreichen Abschluss des zweiten Staatsexamens.

Die Einstellungstermine sind je nach Bundesland völlig unterschiedlich. In NRW beginnt der Vorbereitungsdienst jeweils am 01.Mai eines Jahres. Zusätzlich gibt es zum 01. November einen weiteren Einstellungstermin in NRW.

Die Bewerbungen für ein Referendariat sind an die einzelnen Bundesländer zu richten. Hierbei ist in der Regel die Bezirksregierung die zuständige Ausbildungsbehörde. Ihre Bewerbung muss für den ersten Bewerbungstermin zum 15. November des letzten Jahres und für den zusätzlichen Termin zu Anfang Juni vorliegen.

Die Ausbildungsplätze werden anschließend landesweit, an 33 Fachzentren für die schulische Lehrerausbildung, vergeben. Sie können sich daher nicht auf einen bestimmten Ort bewerben, aber durchaus bis zu vier Wunschorte angeben. Die zuständige Bezirksregierung wird versuchen Ihren Wünschen zu entsprechen.

Dann geht es auch schon los – Ihr Referendariat beginnt!

Zu diesem Zeitpunkt machen Sie die ersten Schritte als Beamter.
Sie werden auf Widerruf verbeamtet.

Was ist ein Beamter auf Widerruf?

Als Beamter auf Widerruf, im höheren Dienst auch Anwärter oder Referendare genannt, befinden Sie sich am Anfang Ihrer Beamtenlaufbahn. Dieser Status begleitet Sie während Ihrer Ausbildung zur Lehrkraft. Im Referendariat lautet die genaue Berufsbezeichnung dann Lehramtsreferendar, da der Lehrer keine richtige Dienstbezeichnung ist.

Nach dem Vorbereitungsdienst, der in NRW 18 Monate dauert, schließt sich im besten Fall die Verbeamtung als Lehrer auf Probe an. Auch wenn Sie nicht direkt eine Anschlussstelle gefunden haben, hat das in den meisten Fällen keine Auswirkung auf die künftige Verbeamtung.

Sie sind schon Beamter auf Probe? – Dann herzlichen Glückwunsch!

Ich bin Beamter auf Probe! Wie geht’s jetzt weiter?

Die erste Hürde haben Sie bereits genommen und Ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen. Nun sind Sie auf Probe verbeamtet.

Das Bestehen der so genannten Laufbahnprüfung als Beamter auf Widerruf führt nun zur Ernennung zum Beamten auf Probe. Das Wort „Probe“ ist hier ähnlich wie die Probezeit bei einem Arbeitsverhältnis zu sehen.

In der Regel beträgt die Probezeit drei Jahre, welche aber auch unter gewissen Voraussetzungen verkürzt oder verlängert werden kann. Im Lehramtsbereich richtet sie sich auch nach der Abschlussnote aus dem Studium in Verbindung mit dem Referendariat, sowie der abschließenden Beurteilung durch den Rektor. Oft ist eine Verkürzung auf ein Jahr möglich. Für diesen Fall sollten dann die Noten sehr gut sein.

Natürlich gibt es auch eine maximale Dauer der Probezeit, welche aktuell bei 5 Jahren liegt. Spätestens im Anschluss müssen Sie auch auf Lebenszeit verbeamtet werden.

Grundsätzlich klingt eine „Probezeit“ auch schlimmer als Sie ist. Es wird prinzipiell nur geprüft, ob man die fachliche und persönliche Eignung für ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfüllt.

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Verdiene ich als Lehrer in der Probezeit weniger?

Nein – ein Unterscheid in der Besoldung zwischen einem Beamten auf Probe und einem Beamten auf Lebenszeit ist nicht vorhanden. Somit fällt der Wechsel zum Beamten auf Lebenszeit finanziell erstmal nicht weiter auf.
Die Besoldung einer Lehrkraft im Beamtenverhältnis richtet sich vielmehr nach der Schulform, der jeweiligen Position und der Dienstzugehörigkeit (Erfahrungsstufen).

Lebensziel: Beamter auf Lebenszeit im Lehramt

Für viele das erklärte Ziel: Beamter auf Lebenszeit!
Nun ist es endlich geschafft, das umfangreiche Studium und die Ausbildungszeit gehören der Vergangenheit an. Endlich Beamter auf Lebenszeit! Aber was ändert sich nun eigentlich?

Zunächst ändert sich nur der Beamtenstatus vom Beamten auf Probe zum Beamten auf Lebenszeit. Dies erfolgt nach Ablauf der Probezeit durch eine Ernennungsurkunde.

An der Besoldung und somit der Einkommenssituation ändert sich zunächst nichts.
Wie zuvor bereits beschrieben, richtet diese sich nach der jeweiligen Schulform, Position (Besoldungsgruppe) und der Dienstzugehörigkeit (Erfahrungsstufe).

Im Hintergrund ändern sich nun allerdings die Ansprüche vom jeweiligen Bundesland, denn eine Verbeamtung auf Lebenszeit im Lehramt bedeutet, dass Sie auch über den aktiven Dienst hinaus vom Bundesland „vergütet“ werden und sich der Status auf Lebzeit nicht mehr ändert.

Speziell die Themen, „Absicherung bei Dienstunfähigkeit“ oder der „Absicherung im Pensionsalter“ (Rentenalter), sind hier neu zu betrachten, denn Sie erhalten nun eine umfassendere Versorgung als zuvor.

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Welche Versicherungen und Absicherungen brauche ich als Beamter?

Als Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit sind die Absicherungsarten sehr ähnlich.

Wichtig ist vor allem eine Absicherung im Krankheitsfall durch die Krankenversicherung. Ebenso ist eine Versicherung für den Fall einer Dienstunfähigkeit unbedingt zu empfehlen. Abschließend sollten Sie sich noch Gedanken zu einer Diensthaftpflichtversicherung machen.

Diese drei Bereiche begleiten Sie teilweise bis und teilweise noch über Ihre Pension hinaus.
Komplett unterschiedlich ist aber der Bedarf nach Art, Höhe und Umfang der Absicherung in den einzelnen Phasen der Verbeamtung als Lehrer.

Wie muss ich mich als Beamter auf Widerruf krankenversichern?

Die erste (Versicherungs)Entscheidung die Sie als Beamter auf Widerruf, treffen müssen ist für welches Krankenversicherungssystem Sie sich entscheiden. Hierbei können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.

Denn schon als Beamter auf Widerruf, erhalten Sie eine Versorgung im Krankheitsfall durch Ihren Dienstherrn. Der Dienstherr, beispielsweise das Land NRW, zahlt Ihnen einen prozentualen Anteil der Kosten im Krankheitsfall. Dieses System nennt sich Beihilfe.
Der übrige Anteil, die sogenannten Restkosten, sollten dann über eine private Krankenversicherung absichert sein.

Ebenfalls ist die Abrechnung beim Arzt eine andere, als im gesetzlichen Krankenversicherungssystem - Lassen Sie sich hierzu individuell beraten und treffen Sie keine vorschnelle Entscheidung bei diesem wichtigen Thema.

Welche Vorteile habe ich durch die
private Krankenversicherung?

  • Umfangreiche medizinische Versorgung
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzungen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Bestleistungen im Krankenhaus
    (Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung)
  • Günstige Beiträge durch das System „Beihilfe“
  • Schnelle Terminvergabe und freie Arztwahl

Was muss ich sonst noch beachten?

Gerade zu Beginn des Referendariats empfehlen wir, sich von einem Spezialisten für Versicherungslösungen im Beamtenverhältnis beraten zu lassen.
Uns ist es wichtig, dass Sie vorab alle Informationen haben, um Ihre Entscheidung fundiert treffen zu können. In den meisten Fällen treffen Sie hiermit eine langfristige Entscheidung, bei der es viel zu beachten gibt.

Das wichtigste Thema ist es eine passende Krankenversicherung zu finden, die Ihren Vorstellungen entspricht und bezahlbar bleibt.

In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die IST-Situation und erstellen auf der Grundlage Ihrer Anforderungen und Wünsche ein passendes Angebot mit Ihnen.

Anschließend informieren wir Sie auf Wunsch über die weiteren Themen, wie die Absicherung bei Dienstunfähigkeit, der Diensthaftpflichtversicherung und dem Bereich Strafrechtsschutz – am Ende entscheiden Sie, was für Sie wichtig und notwendig ist. Wir geben Ihnen dafür die notwendigen Informationen an die Hand.

Übrigens: Für alle die es noch genauer Wissen wollen, erstellen wir mit Ihnen auch gerne eine umfangreiche Versorgungsübersicht, die auf Ihre Situation zugeschnitten ist.

Haken Sie das Thema jetzt ab und vereinbaren Ihr kostenloses Erstgespräch mit uns.

Wir freuen uns auf Sie!
(Online-Termin, Telefontermin oder persönliche Beratung)

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