Heilfürsorge als Polizeianwärter | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen Heilfürsorge für Polizeibeamte | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Heilfürsorge als Polizeianwärter | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Heilfürsorge für Polizeibeamte

Die gesetzliche und private Krankenversicherung ist wohl ein geläufigerer Begriff.


Zu den Berufsgruppen, die besonders herausfordernde Tätigkeiten ausüben, zählen beispielsweise Polizeibeamte und Soldaten. Im Gegensatz zu anderen Berufen sind diese Gruppen jedoch nicht über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgesichert, da sie von ihrem Dienstherrn eine freie Heilfürsorge erhalten.
 
Trotz der freien Heilfürsorge, von der diese Berufsgruppen profitieren, ist der Umfang der Leistungen nicht vollständig. Daher sollten sie auf einige Einschränkungen achten, die es gibt.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bezüglich Ihres Umfangs der freien Heilfürsorge zu beraten. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir Ihren individuellen Bedarf und helfen Ihnen dabei, die bestmögliche Versorgung zu erhalten.

DBV Versicherung | Heilfürsorge als Polizeianwärter | AXA
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Beamte, die im öffentlichen Dienst aktiv sind und in ihrer jeweiligen Berufsgruppe besonderen Risiken ausgesetzt sind, erhalten Heilfürsorge.

Diese Berufsgruppen sind unter anderem:

  • Polizeibeamte / Polizeianwärter:innen
  • Berufsfeuerwehr / Feuerwehranwärter:innen
  • Justizvollzugsbeamte

Wichtig: Die Regelungen bezüglich des Anspruchs und Umfangs der freien Heilfürsorge können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
 
Angehörige sind von der Heilfürsorge für Beamte nicht betroffen. Stattdessen können sie unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe gemäß den geltenden Beihilfevorschriften für berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten.
 
Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab, während der andere Teil über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden muss.

Es ist zu beachten, dass die Leistungen der Beihilfe eingeschränkt sind und von den jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundeslandes abhängen.

Was zahlt die Heilfürsorge?

Schon zu Beginn der Ausbildung als Polizeianwärter:in entsteht ein Anspruch auf Heilfürsorge. Die Kosten für die freie Heilfürsorge werden dabei vom Dienstherrn übernommen.

Die Heilfürsorge für Beamte ähnelt den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und stellt eine Grundversorgung in verschiedenen Bereichen dar, darunter:

  • vorbeugende Gesundheitsfürsorge
  • ärztliche Behandlung im Krankheitsfall einschließlich Psychotherapie
  • Betreuung durch einen Arzt, Hebamme oder Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln
  • Heil- und Hilfsmittel (Brillen, Hörgeräte etc.)
  • ärztliche Behandlung im Ausland

Es gibt allerdings Leistungsbereiche, wie zum Beispiel Zahnersatz oder Behandlungen von Heilpraktiker:innen, die teilweise eingeschränkt sind. In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um hohe Zuzahlungen oder Eigenanteile zu vermeiden.

Als Beamtenanwärter:in bei der Polizei ist es auch wichtig, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Dabei handelt es sich um eine Versicherung, die verpflichtend ist.

Das Expertenteam der DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über die Pflichtversicherungen zu informieren und Ihnen zu zeigen, worauf Sie hierbei achten sollten.

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Krankenversicherung für
Heilfürsorgeberechtigte

Nach Ihrem Eintritt in das Beamtenverhältnis haben Sie Anspruch auf die freie Heilfürsorge, solange Sie im öffentlichen Dienst tätig sind.

Sobald Sie in den Ruhestand versetzt werden, ändert sich dieser Anspruch. Ab diesem Zeitpunkt wird aus dem Anspruch auf Heilfürsorge ein Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt im Alter in der Regel bis zu 70% der Kosten im Krankheitsfall. Diese Differenz sollte dann über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
 
 
Wenn Sie als verbeamtete Person in den Ruhestand versetzt werden, ändert sich Ihr Anspruch auf Heilfürsorge. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe, die in der Regel bis zu 70% der Kosten im Krankheitsfall abdeckt. Die verbleibende Differenz sollte dann über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
 
Um einen reibungslosen Wechsel in die spätere private Krankenversicherung zu gewährleisten, wird bereits während der Ausbildung zum Polizeianwärter oder zur Polizeianwärterin empfohlen, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
 
Eine Anwartschaftsversicherung ist empfehlenswert, um im Alter den Eintritt in die private Krankenversicherung (kurz: PKV) zu erleichtern. Es gibt dabei zwei unterschiedliche Formen dieser Versicherung. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zur Anwartschaftsversicherung.

Check-Liste für Beamtenanwärter:innen bei der Polizei

  • Sie müssen eine Pflegepflichtversicherung abschließen, sobald Sie im öffentlichen Dienst tätig sind und verbeamtet werden.
  • Die freie Heilfürsorge gilt nur für eine begrenzte Zeit. Es ist ratsam, rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, um den späteren Einstieg in die private Krankenversicherung zu erleichtern.
  • Prüfen Sie, ob Familienmitglieder einen Anspruch auf Beihilfe haben und lassen Sie sich individuell beraten.
  • Die Leistungen der Heilfürsorge sind eingeschränkt. Es empfiehlt sich, sich über Zusatzversicherungen zu informieren.
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