Was ist die Probezeit?
Die Probezeit soll Sie auf die nächste Stufe, nämlich dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorbereiten, womit eine Entlassung nahezu unmöglich wird. Dazu werden Sie jedoch vorab unter Beweis stellen müssen, ob Sie den Anforderungen dafür gewachsen sind.
Hier zählt einerseits das fachliche Wissen, aber andererseits auch die persönliche Eignung.
Grundsätzlich unterscheiden sich Ihre Pflichten gegenüber der Dienstbehörde nicht. Diese haben Sie als Beamter/Beamtin auf Probe genauso zu erfüllen wie Beamte auf Lebenszeit.
Genauso haben Sie aber auch Ansprüche gegenüber Ihrer Dienstbehörde. Zum einen der Anspruch auf Besoldung, sowie auch eine Fürsorgepflicht.
Damit eingeschlossen ist die finanzielle Fürsorge und die Krankenfürsorge.
Sobald Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die Probezeit erfolgreich bestanden haben, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
