Beamte auf Probe | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

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Beamte auf Probe | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Beamte auf Probe

Wir gratulieren!

Sie haben die erste Hürde überwunden und die Zeit als Beamter oder Beamtin auf Widerruf (Hier Link: „Beamte auf Widerruf einfügen“) erfolgreich abgeschlossen.

Das Bestehen der so genannten Laufbahnprüfung des Beamten auf Widerruf führt nun zur Ernennung zum Beamten auf Probe. Wenn Sie im einfachen Dienst tätig sind, war die Laufbahnprüfung nicht notwendig.

Wie lange dauert die Probezeit?

Mit dem Beamtenverhältnis auf Probe, welche Sie durch den Erhalt einer Ernennungsurkunde erhalten haben, beträgt die Probezeit in der Regel drei Jahre. Diese kann einerseits auf bis zu fünf Jahre verlängert oder andererseits sogar verkürzt werden.

Gleichzeitig erhöht sich mit dem Status, auch Ihr Aufgabenfeld, welches mit mehr Verantwortung im öffentlichen Dienst einhergehend ist.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit soll Sie auf die nächste Stufe, nämlich dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorbereiten, womit eine Entlassung nahezu unmöglich wird. Dazu werden Sie jedoch vorab unter Beweis stellen müssen, ob Sie den Anforderungen dafür gewachsen sind.
Hier zählt einerseits das fachliche Wissen, aber andererseits auch die persönliche Eignung.

Grundsätzlich unterscheiden sich Ihre Pflichten gegenüber der Dienstbehörde nicht. Diese haben Sie als Beamter/Beamtin auf Probe genauso zu erfüllen wie Beamte auf Lebenszeit.

Genauso haben Sie aber auch Ansprüche gegenüber Ihrer Dienstbehörde. Zum einen der Anspruch auf Besoldung, sowie auch eine Fürsorgepflicht.


Damit eingeschlossen ist die finanzielle Fürsorge und die Krankenfürsorge.


Sobald Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die Probezeit erfolgreich bestanden haben, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Welche Vorteile haben Beamte auf Probe?

Schon beim Beamtenverhältnis auf Probe beteiligt sich die Dienstbehörde in größerem Umfang an der finanziellen Versorgung im Pensionsalter, sowie auch bei dem Fall einer Dienstunfähigkeit bzw. bei einer Erkrankung.
 
Sie erhalten Sie von Ihrer Dienstbehörde Unterstützung durch Beihilfe oder Heilfürsorge. Diese vorhandene Absicherung sollten Sie zusätzlich um eine private Restkostenversicherung bei der DBV oder auch mit einer Anwartschaft bei der DBV ergänzen.

Zudem sollten Sie wissen, dass bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit Ihre Dienstbehörde Sie in die Pension entlassen kann. Deshalb ist es zu empfehlen, zusätzlich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um den persönlichen Lebensstandard weiterhin aufrecht zu erhalten.
 
Außerdem sind Sie als Beamter/Beamtin auf Probe (kurz: BaP) auch bestimmten Haftungsrisiken ausgesetzt. In ihrem Dienst können Situationen vorkommen, die Ihnen eine Haftung oder ein Regressanspruch der Dienstbehörde bescheren. Hier schützt die Diensthaftpflicht der DBV, welche Sie im Beamtenverhältnis zu besonders günstigen Konditionen erhalten.

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