Flexible Tarifbausteine für jede Beamtenlaufbahn
Bei Statuswechseln bleiben die Bausteine optimal abgestimmt.
Welche Krankenversicherung für Sie als Lehrer am besten passt, richtet sich vor allem nach Ihrem Beschäftigungsstatus. Als verbeamtete Lehrkraft haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe. Eine darauf abgestimmte private Krankenversicherung (PKV) kann den ergänzenden Anteil Ihrer Krankheitskosten absichern. Für angestellte Lehrerinnen und Lehrer gelten andere Voraussetzungen.
Wir von der DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG helfen Ihnen, Ihren Versicherungsbedarf zu klären – mit persönlicher Beratung in Hagen, Schwerte, Dortmund und Bochum.
Die individuelle Beihilfe übernimmt einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Welche Aufwendungen dabei berücksichtigt werden, richtet sich nach den Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn. Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt außerdem von Ihrem persönlichen Beihilfebemessungssatz ab.
Eine private Restkostenversicherung ergänzt die Beihilfe im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Bei 1.000 Euro Behandlungskosten und einem Beihilfebemessungssatz von 50 % können die Beihilfe und die passend vereinbarte private Krankenversicherung jeweils 500 Euro übernehmen.
Voraussetzung ist, dass die Kosten vollständig beihilfefähig und im gewählten PKV-Tarif entsprechend erstattungsfähig sind. Unterschiedliche Erstattungsgrundlagen oder tarifliche Begrenzungen können dazu führen, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen.
Die Beihilfe erstattet somit nicht automatisch einen festen Anteil jeder Rechnung.
Ein Beihilfeergänzungstarif kann bestimmte verbleibende Versorgungslücken zusätzlich absichern. Welche Kosten darunterfallen, regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Unsere beihilfekonformen Tarife sind speziell auf die Bedürfnisse von Beamten und Beamtenanwärtern zugeschnitten. Wählen Sie ganz nach Ihren Wünschen die Variante „Grundschutz“, „Gut versichert“ oder „Premium-Schutz“.
Ambulante und stationäre Leistungen
Ambulante Arztbehandlung



Direkte Facharztbehandlung



Arzneimittel
Sehhilfen
Psychotherapie
Heilpraktiker



Privatärztliche Behandlung



Zimmerart (stationäre Leistung)
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)



Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)



Zahnleistungen
Zahnersatz



Zahnbehandlung



Zahnprophylaxe



Begrenzungen
Beihilfeergänzung
Heilpraktiker, im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker



Reiseimpfungen



Präventionskurse
- Präventionskurse für Versicherte mit Tarif BNBU und BNVisBU, abgeschlossen ab 03.01.2024
Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR
Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR
Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR
Kur
Beihilfefähige ambulante Kur
Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Beihilfefähige stationäre Kur
Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Leistung bei nicht beihilfefähigen Kuren

Sichern Sie sich weitere Vorteile: Erhalten Sie Leistungen für alle gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, ohne Einfluss auf Ihre jährliche Beitragsrückerstattung. Erhalten Sie jährliche Boni-Zahlungen für:
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Lehrer werden individuell berechnet. Maßgeblich sind insbesondere Ihr Eintrittsalter, das Ergebnis der Gesundheitsprüfung, der ergänzend zur Beihilfe abzusichernde Anteil und die gewünschten Leistungen.
Wir erläutern Ihnen den Beitrag, den Leistungsumfang und mögliche Eigenanteile im Zusammenhang. So können Sie einschätzen, welche Absicherung zu Ihrem Budget und Ihrer Lebensplanung passt.
Nach dem Referendariat können eine Verbeamtung auf Probe, eine Anstellung oder eine Übergangszeit anstehen. Für Ihre Krankenversicherung kommt es darauf an, wann Ihr bisheriges Rechtsverhältnis endet, wann die nächste Tätigkeit beginnt und welcher Beihilfeanspruch jeweils besteht.
Besprechen Sie den Wechsel frühzeitig mit uns, damit Ihr Versicherungsschutz zeitlich und im Leistungsumfang zu Ihrer neuen Situation passt.
Auch die Geburt eines Kindes, ein Dienstherrenwechsel oder der Ruhestand können eine Anpassung erforderlich machen. Ändert sich Ihr Beihilfebemessungssatz oder entfällt Ihr Beihilfeanspruch, ermöglicht § 199 Absatz 2 VVG unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine entsprechende Anpassung innerhalb der bestehenden Krankheitskostentarife.
Beantragen Sie diese innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung, erfolgt die Anpassung ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Rechnungen für die private Krankenversicherung bei der DBV einzureichen.
Sie können uns die Rechnungen entweder per Post, Fax oder alternativ per E-Mail einreichen.
Noch einfacher ist es jedoch, diese über unsere App "My AXA Mobile" hochzuladen. Diese praktische App ermöglicht es Ihnen, Ihre Gesundheitsdokumente schnell und einfach digital einzureichen, ohne lästige Papierarbeit.
Nein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie sich auch freiwillig gesetzlich krankenversichern. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrem Beihilfeanspruch, den Beiträgen und Ihrer Familiensituation ab.
Je nach Dienstherr kann eine pauschale Beihilfe angeboten werden. In Nordrhein-Westfalen können zudem auch gesetzlich Versicherte für bestimmte Aufwendungen einen begrenzten Anspruch auf individuelle Beihilfe haben. Ob sich diese Möglichkeit für Sie finanziell lohnt, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Vorerkrankungen können beeinflussen, ob und zu welchem Beitrag eine private Krankenversicherung Sie aufnimmt. Für berechtigte Beamtenanfänger kann die Öffnungsaktion den Zugang zur PKV ermöglichen. Entscheidend ist, ob Sie zum teilnahmeberechtigten Personenkreis gehören und die maßgebliche Antragsfrist einhalten. Diese beträgt in der Regel sechs Monate.
In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV. Für jedes privat versicherte Kind fällt ein eigener Beitrag an. Besteht für Ihr Kind ein Beihilfeanspruch, kann sich der privat abzusichernde Anteil entsprechend verringern.
Ob Ihr Kind alternativ beitragsfrei gesetzlich familienversichert werden kann, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der persönlichen Versicherungssituation beider Eltern.
Wenn Sie weniger verdienen, sinkt Ihr PKV-Beitrag nicht automatisch. Berücksichtigen Sie geplante Teilzeit oder Elternzeit deshalb frühzeitig bei Ihrer Versicherungsplanung. Ob und in welchem Umfang Sie während dieser Zeit Beihilfe oder Zuschüsse erhalten, richtet sich nach den Regelungen Ihres Dienstherrn und Ihrer persönlichen Situation.
Im Ruhestand beträgt der Beihilfebemessungssatz für Versorgungsempfänger in NRW in der Regel 70 %. Haben Sie bislang einen höheren Anteil Ihrer Krankheitskosten privat abgesichert, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz an den veränderten Beihilfeanspruch anpassen.
Wie hoch Ihr PKV-Beitrag anschließend ausfällt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Beitragsanpassungen sind auch im Ruhestand möglich.
Das richtet sich nach Ihrem Tarif. Wartezeiten und Erstattungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren sind zwei unterschiedliche Regelungen. Auch wenn keine Wartezeit gilt, können die erstattungsfähigen Beträge zunächst begrenzt sein.
Wir erläutern Ihnen, welche Regelungen der angebotene DBV-Tarif vorsieht und was diese für Ihre Erstattung bedeuten.
Bei individueller Beihilfe reichen Sie Ihre Rechnungen und Unterlagen sowohl bei Ihrer Beihilfestelle als auch bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Für die Einreichung bei uns steht Ihnen eine kostenlose App zur Verfügung. Beide Stellen prüfen die Erstattung unabhängig voneinander nach den jeweils geltenden Vorschriften beziehungsweise Versicherungsbedingungen.
Wir erklären Ihnen gerne, wie die Einreichung funktioniert und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
So einfach funktioniert es
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Wir zeigen Ihnen passende Tarife, Sie wählen einfach den richtigen für sich aus.
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