Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeianwärter | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Was versteht man unter einer Dienstunfähigkeit?

Als Polizist sind Sie während Ihres Dienstes erhöhten Anforderungen ausgesetzt. Ebenfalls können Sie während Ihres täglichen Dienstes in Situationen kommen, die Sie langfristig psychisch und auch körperlich beeinträchtigen können.

Ein Beamter gilt also nach §44 des Bundesbeamtengesetztes (BBG) als dienstunfähig,

(1) wenn er auf Grund Ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig sind, seinen Dienst auszuüben.

(2) er innerhalb von sechs Monaten keinen Dienst ausgeübt hat und die nächsten sechs Monate keine Verbesserung erkennbar ist

Selbst als Beamter auf Lebenszeit (BaL) entsteht hier eine Versorgungslücke. Diese führt dazu, dass Sie Ihren Lebensstandard nur schwer – bis gar nicht mehr, halten können!

Wer entscheidet über die Dienstunfähigkeit eines Beamten?

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  • In Jedem Fall der unmittelbare Dienstvorgesetzte – auf der Basis des amtsärztlichen Untersuchungsberichts
  • Die letzte Entscheidung liegt beim Dienstherrn
  • Der Beamte hat immer die Möglichkeit innerhalb einer Frist, Widerspruch einzulegen
  • Bis zur endgültigen Entscheidung, bekommt der Beamte seine Dienstbezüge

Was passiert, wenn eine Dienstunfähigkeit festgesetzt wird?

Als dienstunfähiger Polizeibeamter, werden Sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Dies trifft aber auch nicht auf alle Phasen in einem Beamtenverhältnis zu, sondern gilt ausschließlich dann, wenn Sie bereits Beamter auf Lebenszeit sind.

Die o.a. Regelung, gilt aber nicht, wenn für Sie eine anderweitige Verwendung möglich ist.

Das Beamtenrecht unterscheidet zwischen allgemeiner und spezieller Dienstunfähigkeit. Umso wichtiger, dass der Versicherer die Dienstunfähigkeitsklausel mit anbietet.

Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen und
einer speziellen Dienstunfähigkeit?

Die allgemeine Dienstunfähigkeit besagt,

  • dass man als Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt wird.
  • dass als Dienstunfähigkeit auch angesehen werden kann, wenn man die innerhalb von 6 Monaten, 3 Monate keinen Dienst getan hat und auch weitere 6 Monate keine Wiederherstellung in Sicht ist.

Die spezielle Dienstunfähigkeit besagt,

  • dass wenn man seinen besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr genügt und innerhalb eines Jahres keine Wiederherstellung abzusehen ist. (Die Regelung des Zeitraums ist Bundesland abhängig)

Hierbei ist es enorm wichtig, dass der Versicherer Sie auf gegen diese spezielle Dienstunfähigkeit absichert, damit Sie als Polizist auch eine Leistung erhalten.

Welche Ansprüche hat ein dienstunfähiger Polizeibeamter?
Und in welcher Höhe?

Die Versorgungsansprüche des einzelnen sind immer individuell. Es wäre daher falsch, diese Frage pauschal zu beantworten.

Als Spezialist für den öffentlichen Dienst Blicken wir auf eine 140-jährige Erfahrung der DBV Deutsche Beamtenversicherung zurück. Wir ermitteln gerne Ihre Ansprüche, in einem persönlichen Gespräch.

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Welche Vorteile hat die
Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Versicherung?

  • Verzicht auf Prüfung einer allgemeinen Berufsunfähigkeit
  • bedarfsgerechte Annahmerichtlinien (Vermeidung einer Überversicherung)
  • garantierte Rente
  • dauerhafte Leistung
  • Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung
  • Anpassung des Versicherungsschutzes bei neuem Absicherungsbedarf (z.B. Heirat, Familiengründung usw.)
  • Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit
  • mit Dienstunfähigkeitsklausel und TOP-Schutz

Was muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass je nach Laufbahn die Ansprüche und allgemeinen Angaben abweichen.

Welche Ansprüche Sie als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe haben, erklären wir Ihnen selbstverständlich in unseren anderen Unterpunkten im Menü oder auch gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Selbstverständlich beraten wir Sie gerne bei zu der speziellen Dienstunfähigkeit bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

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