Wechsel Referendariat in das Lehramt | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen Wechsel vom Referendariat in das Lehramt | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Wechsel Referendariat in das Lehramt | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Referendariat oder Lehramt – Wie sieht der Versicherungsbedarf aus?

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Versicherungen für Referendare und Lehrkräfte wichtig sind. Außerdem erklären wir Ihnen, welche Unterschiede es je nach Status Ihrer Verbeamtung und Dauer des Referendariats gibt.
 
Der Wechsel vom Referendariat ins Lehramt ist ein großer Schritt. Neben der beruflichen Neuorientierung müssen Sie sich auch um Ihre Versicherungen kümmern. Denn als Beamter oder Beamtin haben Sie besondere Anforderungen bezüglich Ihrer Absicherung.

Das Beamtenverhältnis im Lehramt beginnt mit der Verbeamtung auf Widerruf. In dieser Phase sind Sie noch nicht vollwertig verbeamtet.
 
Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Phase werden Sie auf Probe verbeamtet. In dieser Phase haben Sie bereits alle Rechte und Pflichten eines Beamten oder einer Beamtin.
 
Nach erfolgreicher Ableistung der Probezeit werden Sie auf Lebenszeit verbeamtet. Ab dieser Phase haben Sie Anspruch auf eine Beamtenpension.

Je nach Status Ihrer Verbeamtung ändert sich in einigen Punkten auch Ihr Versicherungsbedarf, auch unabhängig davon, ob Sie die Staatsprüfung bereits abgeschlossen haben oder nicht.
 
Die Dauer des Referendariats hängt vom Bundesland ab. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz beträgt sie normalerweise 18 Monate, in Baden-Württemberg 19 Monate und in Bayern sowie Thüringen 24 Monate bzw. 2 Jahre.

Unsere Experten für den öffentlichen Dienst haben nachfolgend wertvolle Tipps und Informationen für Beamte aller Stufen zusammengestellt.

Bereits zu Beginn des Lehramtsstudiums empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Dadurch sichern Sie sich den benötigten Versicherungsschutz zu den Konditionen, die zum Zeitpunkt des Anwartschaftsabschlusses galten, und dass ohne weitere Gesundheitsfragen.

Unabhängig von Ihrer aktuellen Phase der Verbeamtung, einschließlich der Zeit vor Abschluss des Staatsexamens, sind Sie von der Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung befreit.

Dieser Aspekt stellt einen bedeutenden Unterschied zu einer Beschäftigung in der freien Privatwirtschaft dar, da sich Ihr Dienstherr um diese Angelegenheit kümmert.

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Beamte auf Widerruf – Diese Versicherungen brauchen Sie jetzt!

Nach Ihrem Studium, während des Vorbereitungsdienstes zur Lehrkraft, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Widerruf – eine entscheidende Phase in Ihrer beruflichen Laufbahn.

In dieser Phase haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer privaten Krankenversicherung (PKV) in Verbindung mit Beihilfe zu wählen. Die private Krankenversicherung wird auch als Restkostenabsicherung oder Beihilfeergänzung bezeichnet.

Als verbeamtete Person profitieren Sie grundlegend von einer kostenfreien Beihilfe, die mindestens 50 % der anfallenden Krankheitskosten deckt. Die konkrete Höhe variiert je nach Ihrer Lebensphase und wird als grundlegender Bestandteil Ihrer Vergütung betrachtet.

Die verbleibenden Restkosten werden durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung übernommen, deren Absicherung den Betrag abdeckt, der nicht von Ihrer Beihilfe übernommen wird.

Während dieser Phase der Verbeamtung profitieren Sie von besonders vorteilhaften Konditionen für die private Krankenversicherung.
 
Aufgrund der Ausbildungsbedingungen und des in der Regel jungen Eintrittsalters stehen Ihnen grundsätzlich preisgünstige Tarife bei der DBV zur Verfügung.

Ein wesentliches Kriterium für die Beitragshöhe ist zudem der aktuelle Gesundheitszustand.

Aus diesem Grund empfehlen wir erneut den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in jungen Jahren.

Dies gewährleistet eine dauerhafte Absicherung Ihres Gesundheitszustands und verhindert mögliche Beitragszuschläge oder Ablehnungen im Falle neuer Krankheiten vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung.

Es besteht auch die Möglichkeit, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass im Unterschied zur freien Privatwirtschaft Ihr Dienstherr nicht die Hälfte des Beitrags übernimmt.

In dieser Situation sind Sie selbst zu 100 % für die Deckung Ihres Krankenversicherungsbeitrags verantwortlich.

Neben der Notwendigkeit, die Absicherung der Krankheitskosten neu zu strukturieren, ändert sich auch Ihr persönliches Haftungsrisiko.

Unabhängig davon, ob Sie als Lehrkraft an einem Gymnasium, einer Gesamt-, Haupt- oder Grundschule tätig sind, übernehmen Sie in Ihrer neuen Position zeitweise, insbesondere während des Unterrichts, die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche über einen Zeitraum von 6 bis 8 Stunden.

Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie persönlich die Haftung für sämtliche Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die sich während Ihrer Dienstzeit als Lehrkraft ereignen.

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV ist die ideale Wahl, um sich effektiv vor Schadensersatzforderungen und schwerwiegenden finanziellen Konsequenzen zu schützen.

Ein Beispiel für eine typische Schadenssituation wäre der Verlust von Schulschlüsseln, der gemäß den Versicherungsbedingungen abgedeckt wäre.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte entspricht in ihrer Funktion der Berufsunfähigkeitsabsicherung in der freien Privatwirtschaft.

Insbesondere zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn, während des Vorbereitungsdienstes oder der Verbeamtung auf Widerruf, bestehen noch keine Ansprüche auf Dienstunfähigkeit gegenüber Ihrem Dienstherrn.

In dieser Phase der Verbeamtung könnte im Ernstfall sogar eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis erfolgen, wodurch ein besonders hoher Bedarf an finanzieller Absicherung entsteht.

Es ist aber auch zu beachten, dass sich mit fortschreitender Dienstzeit die Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn erhöhen.

Daher ist es im Bereich der Dienstunfähigkeitsabsicherung entscheidend, ein flexibles Produkt zu wählen, das sich optimal an die unterschiedlichen Phasen Ihres Beamtenverhältnisses anpassen kann.

Die DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli bietet speziell für Referendare im Vorbereitungsdienst die Dienstanfängerpolice an.
 
Im Schadenfall schließt diese Versicherung passgenau Ihre monatliche Einkommenslücke, unabhängig von der jeweiligen Phase Ihrer beruflichen Beamtenlaufbahn.

Das ändert sich! – Beamte auf Probe

Beim Übergang in die Verbeamtung auf Probe sind nur geringfügige Veränderungen in Ihrer Versicherungssituation zu erwarten.

Besonders im Bereich der Dienstunfähigkeit sollten Sie die Anpassungen Ihrer Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn beachten, vor allem wenn die Dienstunfähigkeit durch Ihre schulische Tätigkeit ausgelöst wurde.

Gleichzeitig ist es ratsam, Ihre private Krankenversicherung zu überprüfen, da sich Ihr Absicherungsbedarf möglicherweise leicht verändert und Ausbildungskonditionen nun wegfallen.

In dieser Phase sind Sie nun gefordert, sich den täglichen Herausforderungen Ihres Dienstes als Lehrkraft zu stellen und somit die Grundlagen für eine langfristige Verbeamtung zu legen.

Die Probezeit für angehende Lehrkräfte erstreckt sich maximal über 5 Jahre, bis sie schließlich den prestigeträchtigen Titel "Beamte auf Lebenszeit" tragen dürfen.

Während Sie täglich Ihren Dienst verrichten, insbesondere im Unterricht, begegnen Ihnen im Schulalltag zunehmend Herausforderungen, die rechtliche Komplikationen mit sich bringen können.

Bei Unstimmigkeiten, beispielsweise wegen Bestechlichkeit, die zu einem Ermittlungsverfahren führen könnten, sind die Konsequenzen für Beamte besonders gravierend.

Ein Disziplinarverfahren wird parallel zum Strafverfahren eingeleitet, was zu einem möglichen Beförderungs- und Besoldungsstopp führen kann.

Mit dem Strafrecht Plus Rechtsschutz der DBV sind Sie optimal vor den finanziellen Auswirkungen eines Strafverfahrens geschützt.
 
Sorgen Sie für umfassende Absicherung in dieser entscheidenden Phase Ihrer beruflichen Entwicklung.

So sind Sie passend versichert! – Beamte auf Lebenszeit

Nachdem Sie nun die volle Unterstützung Ihres Dienstherrn und sämtliche Ansprüche genießen, stellt sich erneut die Frage, ob auch Ihr Versicherungsbedarf einer Anpassung bedarf.

Hier bietet es sich an, erneut die relevanten Versicherungsbereiche zu betrachten.

Die Verbeamtung auf Lebenszeit mag zwar keinen direkten Einfluss auf den Beihilfeanspruch haben, jedoch ist es ratsam, das Thema Krankenversicherung stets im Blick zu behalten.

Ereignisse wie z.B. die Geburt von Kindern oder spätestens die Pensionierung können den Beihilfeanspruch auf 70 % erhöhen, was eine entsprechende Anpassung der Restkostenabsicherung ermöglicht.

Zudem kann sich mit zunehmendem Alter der Bedarf an Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung verändern, und ein Kurkostentarif könnte interessant werden.

Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit überträgt Ihr Dienstherr zunehmend mehr Verantwortung auf Sie. Daher wird eine umfassende Absicherung, angefangen bei der Diensthaftpflichtversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung mit integriertem Strafrechtsschutz, immer wichtiger.
 
Sorgen Sie für eine ganzheitliche Versicherungslösung, um alle Aspekte Ihrer veränderten beruflichen Situation optimal abzudecken.

Im Bereich der Dienstunfähigkeit setzt sich Ihre Vorsorge fort. Obwohl Ihr Vorsorgeanspruch Jahr für Jahr steigt, überschreitet das Ruhegehalt von 71,75 % Ihrer letzten Bezüge niemals die festgelegte Grenze. Dieser Anspruch tritt zudem erst nach 40 abgeleisteten Dienstjahren in Kraft.

Die Absicherungslücke im Falle einer Dienstunfähigkeit begleitet Sie während Ihrer gesamten beruflichen Laufbahn, einschließlich der Verbeamtung auf Lebenszeit.

Falls Sie in den ersten Dienstjahren noch keine Vorsorge mit einer Dienstanfängerpolice getroffen haben, besteht nach wie vor die Möglichkeit, Ihr Einkommen durch eine klassische Dienstunfähigkeitsversicherung abzusichern.

Wir von der DBV Versicherung informieren und beraten Sie gerne ausführlich zum Thema Dienstunfähigkeit an unseren Standorten in Hagen, Bochum, Schwerte und Dortmund.

Angestellte Lehrkraft – Welche Unterschiede gibt es im Vergleich zu verbeamteten Lehrern?

Im Angestelltenverhältnis haben Lehrkräfte keinen Anspruch auf Beihilfe und keine einkommensunabhängige Möglichkeit, in das System der privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Trotz des herausfordernden Berufsbilds unterliegen Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis denselben Risiken wie ihre verbeamteten Kollegen.

Um diese Risiken effektiv abzudecken, empfehlen wir von der DBV Versicherung, den Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung durch sinnvolle private Krankenzusatzversicherungen zu ergänzen.

Angestellte Lehrkräfte und Referendare stehen zudem denselben Risiken der Berufsunfähigkeit, Diensthaftpflicht und des Rechtsschutzes gegenüber, da ihre tägliche Arbeit sich nicht von der eines verbeamteten Lehrers unterscheidet.

Eine umfassende Absicherung durch entsprechende Versicherungen ist daher von großer Bedeutung.

Der Versicherungsbedarf eines angestellten Lehrers an Schulen ist genauso komplex und erfordert eine ebenso ausführliche und zielgerichtete Absicherung wie bei verbeamteten Lehrern.

Unsere Experten stehen Ihnen selbstverständlich gerne beratend zur Seite, insbesondere wenn Sie den Wechsel vom Referendariat ins Lehramt vollziehen und maßgeschneiderte Versicherungslösungen suchen.

Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch an einem unserer Standorte in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Versicherungen für Ihre Bedürfnisse zu finden.

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