Wechsel Referendariat in das Lehramt | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen Wechsel vom Referendariat in das Lehramt | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Wechsel Referendariat in das Lehramt | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Das Lehramtsreferendariat

Nach dem Studium geht’s los. Bekanntlich folgt nun das Referendariat bzw. der pädagogische Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.

Der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte basiert auf Artikel 12 des Grundgesetzes und den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorgaben. In Deutschland unterscheidet sich diese zweite Ausbildungsphase jedoch je nach Bundesland in Struktur und Konzept.

Detaillierte Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Ausbildungsphasen, Unterrichtsverpflichtungen, Prüfungen und weiteren Inhalten sind auf den Seiten der jeweiligen Kultusministerien oder zuständigen Behörden zu finden. Auch die entsprechenden Lehrkräftebildungsgesetze und -verordnungen bieten weiterführende Einblicke.

Ziele und Aufbau des Referendariats

Im Referendariat werden die im Studium erworbenen Kenntnisse in Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften gezielt auf den praktischen Unterricht angewendet, vertieft und erweitert. So entwickeln angehende Lehrkräfte die Fähigkeit, ihre Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, zu beraten und herauszufordern.

Darüber hinaus sammeln Sie wertvolle praktische Erfahrungen, reflektieren ihr pädagogisches Handeln kritisch und leiten daraus Verbesserungen für ihren Unterricht ab. Auch die Zusammenarbeit mit Eltern sowie die aktive Mitgestaltung der Schulentwicklung sind zentrale Bestandteile des Referendariats.

Ablauf des Referendariats

Zu Beginn des Referendariats haben Sie die Gelegenheit, in verschiedenen Klassen zu hospitieren und unterschiedliche Lehrkräfte kennenzulernen. Schritt für Schritt übernehmen Sie dann mehr Verantwortung im Unterricht. Eine Mentorin oder ein Mentor begleitet Sie dabei und unterstützt Sie in Bereichen wie Unterrichtsplanung, Klassenführung und didaktischen Fragen.

Neben der praktischen Ausbildung an der Schule erhält man an den Studienseminaren vertiefende theoretische Inhalte. Dort können Sie sich auch mit Kolleginnen und Kollegen austauschen und werden von Ausbilderinnen und Ausbildern begleitet, die Ihren Unterricht besuchen, Sie beraten und bewerten. Das Referendariat endet mit der Staatsprüfung, die eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung und eine mögliche Verbeamtung ist.

Dauer des Referendariats

Die Dauer des Referendariats variiert je nach Bundesland zwischen 18 und 24 Monaten. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Brandenburg, ist eine Verkürzung auf bis zu 12 Monate nach individueller Prüfung möglich.

Unabhängig von der Dauer umfasst das Referendariat in allen Bundesländern eine Einführungsphase. In dieser Phase erhalten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) theoretische Grundlagen, haben viel Zeit für Hospitationen und sammeln erste Erfahrungen mit begleitetem oder eigenverantwortlichem Unterricht. Dies bietet den Referendaren die Möglichkeit, verschiedene Lehrertypen kennenzulernen und wertvolle Aspekte für ihre eigene Praxis zu identifizieren.

In der anschließenden Hauptphase übernehmen Referendarinnen und Referendare eigenverantwortlich den Unterricht für ihre beiden Fächern – mit denen sie sich für das Referendariat beworben haben. Während dieser Zeit erfolgen Unterrichtsbesuche, die sowohl beratend als auch bewertend sind. Es ist wichtig zu beachten, dass der Umfang des selbstständigen Unterrichts den Ausbildungscharakter des Referendariats nicht gefährden darf, was bedeutet, dass Referendare nicht wie Vollzeitkräfte eingesetzt werden können.

In der Prüfungsphase wird die Unterrichtsverpflichtung in der Regel reduziert, um ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die (Zweite) Staatsprüfung zu bieten. Die Staatsprüfung dient dazu, festzustellen, ob die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst die festgelegten Ziele des Referendariats erreicht haben. Die Prüfung umfasst ausbildungsbegleitende Bewertungen und/oder Prüfungsergebnisse sowie Noten aus mindestens zwei unterrichtspraktischen Prüfungen. Weitere Prüfungsformen können von den Bundesländern vorgegeben werden (Kultusministerkonferenz 2012).

Die Besoldung im Referendariat

In Deutschland beziehen sich die Amtsbezüge auf die monatlichen Zahlungen, die Richterinnen und Beamtinnen, einschließlich verbeamteter Lehrkräfte, erhalten. Diese Bezüge setzen sich aus den laufenden Gehältern zusammen und können durch zusätzliche Zahlungen wie Familienzuschläge, Amtszulagen, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen ergänzt werden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Besoldung von Beamtinnen sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) verankert. Aufgrund der Föderalismusreform sind jedoch die Bundesländer befugt, die Besoldung der Landesbeamten eigenständig zu regeln. Das bedeutet, dass die Besoldung von verbeamteten Lehrkräften in den jeweiligen Bundesländern festgelegt wird und somit von Land zu Land variieren kann.

Die Bezüge für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (Referendariat) liegen im bundesweiten Vergleich auf einem ähnlichen Niveau, allerdings variieren sie auch hier wieder je nach Bundesland. Aktuell kann man im Vorbereitungsdienst mit einem Bruttogehalt von etwa 1.500 EUR rechnen.

Beamtenstatus im Referendariat

Im Vorbereitungsdienst erfolgt die Einstellung in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf (BaW). Hier ist nicht nur die fachliche Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich, sondern es muss ebenfalls ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Je nach Bundesland können weitere spezifische Anforderungen hinzukommen.

Dieser Status endet mit dem erfolgreichen Abschluss oder dem endgültigen Nichtbestehen des Vorbereitungsdienstes. Während dieser Zeit haben angehende Lehrkräfte Anspruch auf Beihilfe, die einen Großteil der Krankheitskosten übernimmt. Die verbleibenden Kosten werden in der Regel durch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung gedeckt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes besteht in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit (BaL) zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass man sich in der Zwischenzeit als Beamtin oder Beamter auf Probe (BaP) bewährt hat.

Dies erfolgt in der Regel durch die Bewerbung auf eine sogenannte Planstelle, auf der man als Lehrkraft die üblichen Tätigkeiten übernimmt. Nach zwei bis drei Jahren erfolgt eine fachliche Beurteilung durch die Schulleitung, um festzustellen, ob man für eine Verbeamtung auf Lebenszeit geeignet ist.

Zusätzlich zur fachlichen Überprüfung verlangt der zukünftige Dienstherr eine gesundheitliche Untersuchung durch einen Amtsarzt sowie ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Außerdem können je nach Bundesland noch weitere spezifische Anforderungen gestellt werden.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und genehmigt sind, erfolgt die Vereidigung als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit.

Zudem ist es erwähnenswert, dass nach einer Gesetzesänderung nun in allen Bundesländern Lehrkräfte verbeamtet werden, wobei Berlin mit einem Verbeamtungsalter von 52 Jahren die höchste Altersgrenze setzt.

Bewerbung für das Referendariat

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Master of Education oder der Ersten Staatsprüfung können Sie sich in allen Bundesländern für einen Platz im Vorbereitungsdienst bewerben. Die Bewerbung gilt grundsätzlich für das gesamte Bundesland, wobei Sie Wunschregionen angeben können, die bei der Vergabe der Plätze berücksichtigt werden, sofern möglich.

Achten Sie unbedingt auf die Bewerbungsfristen und prüfen nach, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, da verspätete Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

Referendariat und Lehramt – Wie sieht der Versicherungsbedarf aus?

In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Versicherungen für Referendare und Lehrkräfte wichtig sind. Außerdem erklären wir Ihnen, welche Unterschiede es je nach Status Ihrer Verbeamtung gibt.

Denn je nach Status der Verbeamtung ändert sich auch in einigen Punkten Ihr Versicherungsbedarf, auch unabhängig davon, ob Sie die Staatsprüfung bereits abgeschlossen haben oder nicht.

Unsere Experten für den öffentlichen Dienst haben nachfolgend wertvolle Tipps und Informationen für Beamte aller Stufen zusammengestellt.

Bereits zu Beginn des Lehramtsstudiums empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Dadurch sichern Sie sich den benötigten Versicherungsschutz zu den Konditionen, die zum Zeitpunkt des Anwartschaftsabschlusses galten, und das ohne neue Gesundheitsfragen.

Unabhängig von Ihrer aktuellen Phase der Verbeamtung, einschließlich der Zeit vor Abschluss des Staatsexamens, sind Sie von der Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung befreit.

Dieser Aspekt stellt einen bedeutenden Unterschied zu einer Beschäftigung in der freien Privatwirtschaft dar, da sich Ihr Dienstherr um diese Angelegenheit kümmert.

Wechsel Referendariat in das Lehramt | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Das sollten Sie über die Absicherungen als Lehrkraft wissen.

Beamte auf Widerruf – Diese Versicherungen brauchen Sie jetzt!

Beamte auf Probe - Das ändert sich!

Beamte auf Lebenszeit - So sind Sie passend versichert!

Angestellte Lehrkraft – Welche Unterschiede gibt es im Vergleich zu verbeamteten Lehrern?

Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Versicherungen für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Kunden suchten auch:

Dienstunfähigkeit: Ermitteln Sie jetzt Ihren Bedarfsgerechten, individuellen Schutz!

Sie haben gerade den Artikel „Wechsel vom Referendariat ins Lehramt“ gelesen

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Meyer, Schwarz & Grauli oHG
Hagener Straße 24
58099 Hagen
Termin vereinbaren 02331 9238461 02331 9238462 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 17:00
Dienstag:
09:00 bis 17:00
Mittwoch:
09:00 bis 17:00
Donnerstag:
09:00 bis 17:00
Freitag:
09:00 bis 15:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen