Dienstunfähigkeit im Referendariat | DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen
Dienstunfähigkeit im Referendariat | DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Wozu benötige ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV-Versicherung bietet Ihnen Schutz vor finanziellen Risiken. Dazu zählt eine Erkrankung, psychische Einschränkungen oder ein Unfall, welcher nicht mehr zulässt, dass ich meinen Dienst weiterhin ausüben kann.
 
Der besondere Unterschied liegt in der finanziellen Unterstützung durch den Dienstherrn. Als Beamter auf Probe oder Beamter auf Widerruf werden Sie, bei einer Dienstunfähigkeit, aus dem aktiven Dienst entlassen. Dies hat zur Folge, dass keine finanzielle Unterstützung zu erwarten ist und Sie im Zweifel auf die Grundsicherung zurückgreifen müssen.
 
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV-Versicherung sind Sie in den ersten Jahren umfassend abgesichert und vor existenziellen Risiken geschützt.
Sollte die Dienstunfähigkeit jedoch durch einen Dienstunfall herbeigeführt werden, erhalten Sie zusätzlich die üblichen Versorgungsansprüche durch den Dienstherrn.
 
Als Beamter auf Lebenszeit ändert sich die Versorgungssituation dann grundlegend und Sie genießen die Sicherheit, bei einer Dienstunfähigkeit nicht entlassen, sondern vorzeitig in den Ruhestand versetzt, zu werden. Dadurch wird ein Ruhegehalt durch den Dienstherrn garantiert und das Risiko von finanziellen Schieflagen deutlich eingeschränkt.

Welche Vorteile bietet die Dienstunfähigkeitsversicherung
der DBV-Versicherung?

  • Vertraglich festgelegte und garantierte Rente
  • Anpassungsmöglichkeiten ohne Gesundheitsfragen möglich
  • günstige Beiträge im Referendariat
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Mitversicherung der „echten Dienstunfähigkeitsklausel“

Wann gilt man als dienstunfähig?

Die Rechtsgrundlage zu den Ansprüchen Dienstunfähigkeit ist im Beamtenversorgungsgesetz verankert. Folgend finden Sie einen Auszug, der dies genauer erläutert:

 „Die Beamtin oder der Beamte ist dienstunfähig, wenn sie oder er infolge ihrer oder seiner gesundheitlichen Verfassung ihre oder seine dienstlichen Aufgaben nicht erfüllen und ihr oder ihm im Wirkungsbereich ihrer oder seiner Dienstbehörde kein mindestens gleichwertiger Arbeitsplatz zugewiesen werden kann, dessen Aufgaben sie oder er nach ihrer oder seiner gesundheitlichen Verfassung zu erfüllen imstande ist und der ihr oder ihm mit Rücksicht auf ihre oder seine persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse billigerweise zugemutet werden kann.“

Die vollständige Rechtsnorm finden Sie hier

Zudem kann als dienstunfähig angesehen werden, wenn ein Beamter, Beamter auf Probe, oder Beamter auf Widerruf krankheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten, über einen Zeitraum von drei Monate keinen Dienst absolviert hat und keine Aussicht besteht, dass der Dienst innerhalb weiterer sechs Monate vollständig wiederhergestellt werden kann.

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Berechnung des Ruhegehalts bei einer Dienstunfähigkeit

Das Ruhegehalt steigt umso länger Sie aktiv im Dienst sind. An das Ruhegehalt sind dann auch die Bezüge bei Dienstunfähigkeit angelehnt und berechnen sich auf dieser Grundlage. Je erfolgreich abgeschlossenem Dienstjahr erhöht sich das Ruhegehalt um 1,79375%. Nach einer Dienstzeit von 40 Jahren, haben Sie den Höchstsatz von 71,75% erreicht.
 
Als Beamter auf Widerruf und Probe haben Sie daher noch keine Ansprüche auf eine Dienstunfähigkeitsversorgung vom Dienstherrn. Erst ab der Verbeamtung auf Lebenszeit steht Ihnen dann eine Mindestversorgung vom jeweiligen Bundesland oder dem Bund zu.

Wir von der Deutschen Beamtenversicherung Geschäftsstelle Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Schwerte, Dortmund, Bochum und Hagen liefern Ihnen gerne weitere Informationen zu diesem Thema!

Vereinbaren Sie jetzt online Ihren individuellen Beratungstermin zur Dienstunfähigkeitsversicherung im Referendariat.

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