Krankenversicherung mit Ausbildungskonditionen | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Wie bin ich krankenversichert?

Als Beamtenanwärter:in oder Referendar:in in der Verwaltung müssen Sie sich während Ihrer Ausbildung und des Studiums schon um Ihre Krankenversicherung kümmern. Die Krankenversicherung für Beamte unterscheidet sich gegenüber die für gesetzlich Versicherte, weil Beamte und Beamtenanwärter:innen Anspruch auf Beihilfe haben.
 
Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten ab, während der verbleibende Teil von der privaten Krankenversicherung (kurz: PKV) übernommen wird.
Die Kosten für die private Krankenversicherung setzen sich je nach Alter, Gesundheitszustand und Versicherungsleistungen zusammen.
 
Wenn Sie jedoch als Beamtenanwärter:in oder Referendar:in nicht in die PKV eintreten möchten, können Sie sich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: GKV) versichern. In diesem Fall müssen Sie jedoch den vollen Beitrag, nach üblichem Beitragssatz abhängig von Ihrem Einkommen, selbst zahlen.
 
Zusammenfassend können Sie sich als Beamter oder Beamtin auf die gesundheitliche Unterstützung Ihres Dienstherrn verlassen. Im Falle von Krankheitskosten und Gesundheitsaufwendungen beteiligt sich also der Dienstherr an den Kosten, und zwar in Form einer prozentualen Kostenübernahme. Dieses Recht auf finanzielle Unterstützung wird als "Beihilfe" bezeichnet.
 
Die Höhe des prozentualen Anspruchs auf Beihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Familienkonstellation und dem Bundesland, in dem Sie als Beamter oder Beamtin tätig sind. Es kann jedoch vorkommen, dass trotz Beihilfeanspruch noch Restkosten entstehen, die Sie mit einer Restkostenversicherung abdecken können. In vielen Fällen gibt es spezielle Ausbildungskonditionen, die Ihnen als Beamter oder Beamtin einen zusätzlichen Schutz bieten.


Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, um Ihnen bei der Wahl der bestmöglichen Krankenversicherung für Ihre individuellen Ansprüche als Verwaltungsbeamter /-beamtin oder angehende/r Beamter bzw. Beamtin in der Verwaltung zu helfen. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die verschiedenen Optionen zu vergleichen und diejenige zu finden, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Anforderungen passt.

Kann ich in die gesetzliche
Krankenversicherung?

Wenn Sie sich als Verwaltungsbeamter oder -beamtin für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, können Sie den eigentlich bestehenden Anspruch auf Beihilfe nicht in Anspruch nehmen.
 
Das hat zur Folge, dass Sie die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in vollem Umfang selbst tragen müssen, abhängig von Ihrem Einkommen.
 
Wir empfehlen Ihnen daher, sorgfältig abzuwägen, ob eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung für Sie die bessere Wahl ist.

Ich bin Beamter auf Widerruf? Kriege ich
Sonderkonditionen?

Beamte auf Widerruf haben bereits Anspruch auf Beihilfeleistungen, was bedeutet, dass sie auch unmittelbar von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung mit Beihilfe profitieren.
Auf diese Weise profitieren Sie auch von den Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn. Zusätzlich können Sie als Beamter oder Beamtin auf Widerruf von speziellen Ausbildungskonditionen profitieren, welche Ihnen eine noch bessere Absicherung bietet.

Somit profitieren Sie von einem besonders günstigen Beitrag für die gesamte Zeit in Ihrer Ausbildung zum Verwaltungsbeamten!

Sie erhalten Ausbildungskonditionen!



Somit profitieren Sie von einem besonders günstigen Beitrag für die gesamte Zeit in Ihrer Ausbildung zum Verwaltungsbeamten!

Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung?

  • Deckung der Restkosten, wodurch Sie nur einen Bruchteil der kompletten Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
  • Bestmögliche medizinische Versorgung.
  • Freie Wahl des Arztes, Zahnarztes oder Krankenhauses.
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzungen.
  • Weltweiter Versicherungsschutz.
  • Anspruch auf einen fachbezogenen Chefarzt.
  • Keine Wartezeiten und schnelle Terminvergabe beim Arzt.

 
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei dem Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die beihilfekonforme Krankenversicherung.


Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in  Hagen, Bochum, Dortmund, oder Schwerte.

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