Wichtige Versicherungen für das Referendariat | DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen Wichtige Versicherungen für das Referendariat | DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Ihr Referendariat startet in Kürze?

Das Referendariat bzw. der Vorbereitungsdienst ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Vollendung des Lehramtsstudiums und bereitet Sie als zukünftige Lehrkraft auf die staatliche Prüfung vor. Während dieser Zeit sind Sie als Referendar:in in der Regel verbeamtet und somit versicherungspflichtig.
 
Obwohl sich nun Ihre Versorgungssituation wesentlich verändert, müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn wir stehen Ihnen bei dem Übergang in Ihre neue Versicherungssituation mit Erfahrung, Fachwissen und ausreichend Informationen zur Seite und begleiten Sie bei jedem Schritt in Ihrem Vorbereitungsdienst bzw. Beamtenlaufbahn.

Wichtige Versicherungen für das Referendariat | DBV Versicherung Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Die wichtigsten Versicherungen auf einen Blick

  • Private Krankenversicherung mit Beihilfe
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Neben den oben genannten Versicherungen gibt es weitere Absicherungen, unabhängig von Ihrer Tätigkeit, welche für Sie auch im privaten Umfeld empfehlenswert sind. Dazu zählt die private Haftpflichtversicherung, die bei Schäden, welche im Rahmen des Privatlebens entstehen können, Schutz bietet. Auch eine Unfallversicherung kann sinnvoll sein, um im Falle eines Unfalls im Unterricht oder auf dem Weg zur Schule optimal abgesichert zu sein.

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Fragen von Lehrkräften für Lehrkräfte

Nach der Bewerbung und Gerade vor dem Beginn des Referendariats stellen sich oftmals unter den Lehramtsanwärter:innen viele Fragen.

Bin ich im Lehramt automatisch privat krankenversichert?

Kurz gesagt, Nein. Als Beamter oder Beamtin auf Widerruf haben Sie jedoch die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Im Gegensatz zur Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer:in in der freien Wirtschaft unterliegen Sie als verbeamtete Person nicht mehr der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie selbst entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen.

Falls Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden und nichts ändern, bleibt Ihre Mitgliedschaft dort bestehen, allerdings als freiwilliges Mitglied. Das heißt, dass Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen müssen und nicht mehr, wie zuvor zusätzlich durch den Arbeitgeberanteil oder im Umfang der Familienversicherung unterstützt werden.

Was ist die beste Versicherungsart für Lehrer? Privat oder gesetzlich?

Es gibt keine allgemeingültige Antwort auf die Frage, welche Krankenversicherung für verbeamtete Lehrkräfte die beste Wahl ist, da dies von vielen Faktoren abhängt. Der Gesundheitszustand sowie die persönliche und familiäre Situation spielen hierbei eine wichtige Rolle.
 
Allerdings zeigt sich in den meisten Fällen, dass eine beihilfekonforme private Krankenversicherung für verbeamtete Lehrkräfte die bessere Option ist. Denn als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, was bei höheren Besoldungsgruppen zu hohen Kosten führen kann.
 
In der privaten Krankenversicherung für Beamte können Sie Ihren Beihilfeanspruch nutzen und von einem günstigeren Beamtentarif profitieren. Besonders während des Referendariats, sogar noch vor Ablegung der zweiten Staatsprüfung, bietet die private Krankenversicherung der DBV aufgrund der günstigen Ausbildungskonditionen eine noch attraktivere Option.

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung im Lehramt sinnvoll?

Gerade für junge Lehrkräfte bzw. Lehramtsanwärter:innen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung unerlässlich.

Denn Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Versorgung im Falle einer Dienstunfähigkeit und können im schlimmsten Fall ohne Unterstützung des Dienstherrn entlassen werden.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert Sie ab und bietet finanzielle Unterstützung im Falle einer Dienstunfähigkeit. Diese Versicherung ist besonders wichtig, da Versorgungsansprüche erst nach 60 Monaten Wartezeit, beginnend nach der Verbeamtung auf Lebenszeit entstehen.

Sollten Sie vor der Verbeamtung im Lehramt mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, steht Ihnen ggf. zumindest eine Erwerbsminderungsrente zu. Wenn nicht, sind Sie abhängig von der Grundsicherung.

Außerdem kann der Dienstherr unabhängig davon, ob Sie noch in der Lage sind, Ihren Dienst zu leisten oder nicht, entscheiden, ob Sie für dienstunfähig erklärt und aus dem aktiven Dienst entlassen werden. Daher sollten Sie sich unbedingt mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.

Die gesetzliche Grundlage bildet hier § 44 Abs. 1 des Bundes Beamten Gesetz (BBG):

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist."

Das macht die Dienstunfähigkeitsversicherung dementsprechend zu einer der wichtigsten Absicherungen während des Vorbereitungsdienstes bzw. der gesamten Beamtenlaufbahn.

Warum braucht ein Lehrer eine Diensthaftpflichtversicherung?

Während Ihrer Tätigkeit im Lehramt sind Sie für die Sicherheit und das Wohlergehen Ihrer Schüler und Schülerinnen verantwortlich. Das beinhaltet nicht nur den Unterricht selbst, sondern auch den Zustand des Klassenzimmers und dessen Ausstattung innerhalb der Schule. Eine private Haftpflichtversicherung greift in der Regel nicht, weshalb eine zusätzliche Absicherung notwendig ist.

Sollte es zu einem Schadensfall kommen, sei es durch Fahrlässigkeit oder eine Verletzung der Aufsichtspflicht, können schnell hohe Kosten für Sach- und Personenschäden auf Sie zukommen. In einem solchen Fall wird der Dienstherr Sie zur Verantwortung ziehen und zur Kasse bitten.

Eine Diensthaftpflichtversicherung bietet in diesem Fall eine finanzielle Absicherung und unterstützt bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Aus diesem Grund zählt sie zu den wichtigen Versicherungen für Lehrkräfte und Beamte im Allgemeinen.

Benötige ich als Lehrer eine Rechtsschutzversicherung?

Lehrkräfte sind schon im Vorbereitungsdienst vielen rechtlichen Risiken ausgesetzt, weshalb eine Rechtsschutzversicherung durchaus sinnvoll sein kann. Zum einen können Eltern klagen, wenn sie das Gefühl haben, dass ihre Kinder in der Schule benachteiligt werden. Zum anderen können auch im Vorbereitungsdienst zur Lehrkraft Probleme mit dem Dienstherrn auftreten, zum Beispiel wenn die Verbeamtung zum Ende des Referendariats herausgezögert wird.
 
Selbst bei einem vermeintlich einfachen Fall können schnell hohe Kosten für Anwälte und Gericht entstehen.
 
Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor finanziellen Schwierigkeiten und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Vereinbaren Sie jetzt online Ihren individuellen Beratungstermin für die wichtigsten Versicherungen im Referendariat.

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