Wie hoch ist die Beihilfe bei
Beamten im Ruhestand?
Als Beamtenanwärter:in genießen Sie in vielen Fällen bereits den Anspruch auf Beihilfe. Der Beihilfesatz kann sich jedoch ändern, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Teilweise entsteht der Anspruch sogar erst, sobald Ihr Ruhestand beginnt - zum Beispiel in vielen Fällen als Polizeibeamter oder -beamtin.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Beihilfeanspruch für pensionierte Beamte und deren beihilfeberechtigte Ehepartner:innen auf Lebenszeit bestehen bleibt. In der Regel beträgt der Beihilfesatz für pensionierte Beamte und deren Ehepartner:innen 70 Prozent, wobei die restlichen 30 Prozent von der privaten Krankenversicherung abgedeckt werden.
Sollten Sie bisher nur den Anspruch auf Heilfürsorge haben, empfehlen wir Ihnen, nun Ihre Anwartschaft zu aktivieren, um von Ihrem vollen Beihilfeanspruch zu profitieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei allen Fragen rund um den Beihilfeanspruch im Ruhestand von Beamten weiterzuhelfen.