Die Höhe einer möglichen Rückforderung richtet sich nach dem Grad des Verschuldens. Bei vorsätzlicher Schädigung haften Sie unbegrenzt, bei grober Fahrlässigkeit wird häufig ein Vielfaches des Monatsgehalts herangezogen. Nur einfache Fahrlässigkeit bleibt in der Regel folgenlos für Ihr Privatvermögen.
Gerade weil die Grenze zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit oft schwer einzuschätzen ist, lohnt sich ein verlässlicher Schutz. Die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Michaelsen e.K. in Aschheim & München übernimmt die Prüfung der Haftungsfrage und reguliert berechtigte Ansprüche im vereinbarten Rahmen.
Unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt die Versicherung ebenfalls ab. Das entlastet Sie spürbar, wenn der Dienstherr eine Forderung stellt, die rechtlich nicht haltbar ist.