DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München - Diensthaftpflichtversicherung

Bei ihren Einsätzen sind Beamte der Feuerwehr extremen Stresssituationen ausgesetzt. Müssen etwa Personen aus einem brennenden Haus gerettet werden, so gibt es nur wenig Zeit zum Nachdenken. Unter solch einem Zeitdruck aus Löschen, Retten, Schützen und Bergen können schnell Fehler entstehen. Dabei kann der kleinste Fehler große Schäden anrichten, was zu entsprechend hohen Schadenersatzanforderungen führen kann. 

Das Haftungsprivileg und die Diensthaftpflichtversicherung 

Geht es um die Abwehr von Gefahren, so kommt hier die Feuerwehr in den Genuss des sogenannten Haftungsprivilegs. So dürfen Beamte der Feuerwehr nur für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden verantwortlich gemacht werden. Grob fahrlässiges Handeln wäre es zum Beispiel, einen Löscheinsatz abzubrechen, woraufhin das Feuer das gesamte Gebäude zerstört. Bei „normalen“ Einsätzen, wo keine konkrete Gefahr ersichtlich ist, kommt das Haftungsprivileg nicht zum Tragen. Die Feuerwehr wird dann auch aufgrund einfacher Fahrlässigkeit zur Haftung gezogen. Kommt es zu Unfällen im Straßenverkehr, so sind Beamte der Feuerwehr jedoch nicht durch das Haftungsprivileg geschützt. Zwar hat die Feuerwehr gewisse Sonderrechte, wobei jedoch jegliche Sorgfalt oberste Priorität hat. Tragen sie die Mitschuld an einem Unfall, so können sie zur Verantwortung gezogen werden. 

Die Haftungsfrage – die Diensthaftpflichtversicherung schützt! 

Wird durch ein kleines Missgeschick oder gar einen schweren Unfall im Dienst ein Schaden verursacht, so stellt sich schnell die Frage der Haftung. Im Normalfall haftet der Dienstherr. Stellt sich jedoch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz heraus, so kann er Regressanforderungen an Sie stellen. Und solche Fälle passieren nicht selten. Um Sie vor möglichen finanziellen Folgen solcher Situationen zu schützen, bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung an. 

Für Beamte der Feuerwehr ist das Risiko, einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden zu verursachen, sehr groß. So haftet der Beamte in voller Höhe sowohl mit seinem derzeitigen als auch zukünftigem Vermögen. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen Sie können durch Bürger, Kollegen oder auch durch Ihren Dienstherrn geltend gemacht werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung ist daher für Beamte der Feuerwehr unverzichtbar. 

Die Rolle der Diensthaftpflichtversicherung bei den Folgen eines Schadens 

Insbesondere bei Personenschäden oder Schäden an Sachwerten können auf Beamte der Feuerwehr enorme Schadensersatzforderungen – sogar in Millionenhöhe – zukommen. Langwierige oder sogar lebenslange Verletzungen können zu hohen Forderungen wie Schmerzensgeld-, Verdienstausfall-, Krankenhauskosten oder gar lebenslangen Rentenzahlungen führen. Auch wenn es um das Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum wie zum Beispiel Ausrüstungsgegenstände oder Dienstleistung kommt, können Schadenersatzforderungen entstehen. 

Gemäß Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) sowie §839 BGB haften Beamte sowie alle Angestellten und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes für Schäden, die durch eine sogenannte Dienstpflichtverletzung entstehen. So besagt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Artikel 34: 

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV 

Eine Diensthaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle, die voll im Berufsleben stehen und eine hohe Verantwortung tragen, unabdingbar. Nur wenige Versicherungen in Deutschland bieten leistungsstarke Tarife im Bereich der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr an. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München sind Sie für die folgenden Fälle optimal geschützt:

  • Verursachung von Schäden an fiskalischem Eigentum
  • Bei Schlüsselverlust
  • Schäden an Einsatzfahrzeugen des Dienstherrn wie z.B. durch Beschädigung im Einsatz
  • Sowie bei anderen Risiken


Dabei übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung der DBV sämtliche Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Der Grundschutz ermöglicht Absicherungen von bis zu zehn Millionen Euro für den dienstlichen Bereich. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen innerhalb des Öffentlichen Dienstes spezialisiert. So lässt sich unsere BOXflex Diensthaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in ihrem Leistungsumfang mithilfe individueller Vereinbarungen auf die persönlichen Bedürfnisse von Beamten der Feuerwehr maßschneidern und sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter zuverlässig schützen. Bei der DBV profitieren Sie von einem weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung im dienstlichen Bereich. 

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München

Kommt es zu Regressionsforderungen des Dienstherrn oder zu Ansprüchen geschädigter Dritter, dann tritt die DBV innerhalb der Diensthaftpflichtversicherung ein. Dadurch genießen Sie also passiven Rechtsschutz. Wir prüfen die Forderungen grundsätzlich auf Rechtsmäßigkeit. Berechtige Forderungen, die an Sie gestellt werden, regulieren wir zuverlässig. Unberechtigte Forderungen wehren wir – notfalls auch vor Gericht – ab. Dabei trägt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München sämtliche Kosten für Gutachten, Anwälte oder Gericht.

Wählen Sie Ihre persönliche Diensthaftpflichtversicherung ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Entscheiden Sie selbst, ob Ihnen der Grundschutz ausreicht oder ob Sie zusätzlich mit dem optimalen Schutz für eine bestmögliche Absicherung vorsorgen möchten. Der leistungsstarke optimale Schutz bietet Ihnen diese Versicherungssummen:

  • 20 Millionen Euro für Schäden an fiskalem Eigentum
  • 20 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden


Als weitere Zusatzoption haben Sie die Möglichkeit, zu dem von Ihnen gewähltem Tarif Ihre individuelle Diensthaftpflichtversicherung, um flexible Bausteine zu ergänzen. Zu den verschiedenen möglichen Bausteinen zählt beispielsweise der Baustein „Vermögenschaden“, mit dessen Hilfe sind sie abgesichert bei:

  • Nachhaftung für Schäden aus der bisherigen beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit nach Ausscheiden aus dem Dienst für bis zu 5 Jahre
  • Vermögensschäden, die bei der Ausübung der beruflichen bzw. dienstlichen Tätigkeit zustande kommen


Der Baustein „Premium“ ermöglicht, dass Beamte der Feuerwehr ihren Schutz der BOXflex Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München erweitern können:

  • Bis zu 100.000 Euro beim Verlust fremder Schlüssel
  • 50 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden

Diensthaftpflichtversicherung - Wenn Sie der Geschädigte sind 

Neben der Absicherung bei einer Schadenverursachung profitieren Beamte der Feuerwehr auch von der Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München. Denn es kann auch der Fall eintreten, dass Ihnen ein Schaden zugefügt wird. Dabei ist es nicht selten der Fall, dass der Verursacher keine Haftpflichtversicherung besitzt, wodurch er auch nicht in der Lage ist, für den Schaden aufzukommen. Für solche Fälle kommt die sogenannte Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München für den Schaden auf.  

Sollten Sie bereits über ein anderes Versicherungsunternehmen versichert sein, ist die Ergänzungsdeckung möglich. So können Sie sofort von den herausragenden Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München profitieren – und das schon für 1% des Beitrags. 

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