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DBV Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München Unfallversicherung für Lehrer

Die Unfallversicherung für Lehrer

Auch als Lehrer sollten Sie sich vor unvorhergesehenen Ereignissen absichern. Jeder hat schon einmal darüber nachgedacht, ob die Vielzahl an Versicherungen überhaupt notwendig ist. Schließlich kann Geld gespart werden, wenn vermeintlich unnötige Versicherungen gar nicht erst abgeschlossen oder gekündigt werden. Ein klassisches Beispiel ist die Unfallversicherung. Vor allem Personen, die ein Selbstbild als außerordentlich vorsichtiger Mensch von sich haben, denken, dass Sie keine Absicherung vor Unfallfolgen benötigen. Dementsprechend denken Sie fälschlicherweise, dass Sie als umsichtiger Mensch keine Unfallversicherung benötigen. 

Natürlich kann nicht von der Hand gewiesen werden, dass vorsichtige Menschen seltener in Unfälle verwickelt werden als abenteuerlustige Personen. Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass Unfälle unvorhersehbar sind. Es kann immer einen Moment der kurzen Unachtsamkeit geben, der schwere Folgen mit sich bringt. Sollte es zu einem derartigen Ernstfall kommen, werden Sie überglücklich sein, wenn Sie eine starke Absicherung haben, auf die Sie sich verlassen können. Dieser Umstand hat nicht nur für normale Menschen Relevanz. Auch Lehrer bleiben vor der Wahrscheinlichkeit eines Unfalls nicht verschont. Die DBV als Experte im öffentlichen Dienst rät Ihnen dringend zum Abschluss einer Unfallversicherung. So sind Sie stets auf der sicheren Seite. Unsere mittlerweile über 140 Jahre andauernde Tätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes hat uns deutlich gemacht, dass eine passende Absicherung wichtig ist. 

Die schweren Folgen eines Unfalls 

Die Folgen eines Unfalls können häufig dramatisch sein. Hierbei müssen nicht nur die gesundheitlichen, sondern auch die finanziellen Folgen in Betracht gezogen werden. So wird mehr als deutlich wie wichtig eine Unfallversicherung ist. Dabei sind Sie als Lehrer genauso gefährdet von einem Unfall betroffen zu sein wie alle anderen. 

Bereits kleine Verletzungen können bereits zur Folge haben, dass Sie einen oder mehrere Fehltage an Ihrem Arbeitsplatz verkraften müssen. Da Sie in diesem Fall allerdings von der gesetzlich festgeschriebenen Lohnfortzahlung profitieren, fallen ein paar Fehltage nicht spürbar ins Gewicht. 

Sollten Sie in Folge eines Unfalls jedoch schwere Verletzungen haben, die eine gewisse Zeit der Heilung in Anspruch nehmen, sieht es anders aus. Aufgrund eines, häufig damit einhergehenden, längeren Krankenhausaufenthaltes sind hohe Zuzahlungen in der Regel unvermeidbar. 

Schlimmstenfalls erfordert Ihre vollständige Genesung im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt noch eine Rehabilitation in einer Spezialklinik. Krankengymnastik und spezielle Behandlungen kosten nicht nur Geld, sondern auch jede Menge Zeit. Nicht zuletzt das fehlende Gehalt sorgt für schwere finanzielle Folgen, die schwer zu stemmen sind. Natürlich gehen Sie im Ernstfall nicht gänzlich leer aus. Ihre Krankenversicherung gewährleistet Ihnen in der Regel nach einer gewissen Zeit eine teilweise Lohnfortzahlung. Allerdings erhalten Sie dabei nicht annähernd Ihr volles Gehalt, sondern lediglich einen Anteil. 

Vor allem der Eintritt in die Berufsunfähigkeit stellt sich als Alptraum dar. Schließlich fließt das Krankengeld nur für eine bestimmte Zeit. In Folge eines Unfalls kommt es fast immer dazu, dass genesungsfördernde Medikamente verschrieben werden. Diese müssen selbstverständlich bezahlt werden. Von diesen Kosten können Sie häufig leider nur einen Teil geltend machen. Ein gewisser Anteil muss leider von Ihnen persönlich bezahlt werden. Dies kann für viele Personen ein wirtschaftliches Fiasko bedeuten. 

Besonders schlimm ist es dann, wenn Ihre Verletzung derart schwer ist, dass Sie an ein Hilfsmittel wie einen Rollstuhl gebunden sind. In Folge einer derart schweren Verletzung müssen Sie sich nicht nur um Ihre Genesung kümmern. Darüber hinaus müssen Sie auch Ihren gesamten Wohnraum ändern. Die Kosten für eine barrierefreie Umgestaltung einer Wohnung oder gar eines Hauses können in immense Höhen schnellen. 

All diese Kosten werden von einer leistungsstarken Unfallversicherung abgedeckt. Sorgen Sie lieber vor, damit Sie nicht in ein finanzielles Loch fallen. Wir würden uns gerne um Ihre umfassende Absicherung kümmern. Im Rahmen eines ausführlichen Gespräches mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München stellen wir Ihnen gerne die Bedeutsamkeit einer Unfallversicherung dar. Vor Ort geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die passenden Anbieter und die optimalen Tarife.

Die gesetzliche und private Unfallversicherung 

Als Lehrer verlassen sich viele auf die umfangreiche Unterstützung durch den Staat. Allerdings fällt diese Absicherung nicht so effektiv aus, wie viele denken. Lehrer, die an einer staatlichen Schule tätig sind, haben lediglich den Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung. Die rechtlichen Feinheiten dieser werden von den Unfallkassen der Bundesländer bestimmt. Im Gegensatz dazu werden Lehrer, die an einer privaten Schule arbeiten durch die Berufsgenossenschaft abgesichert. Diese deckt die Tätigkeit an der Schule sowie Hin- und Rückweg ab. Selbiges gilt während der Schülerbetreuung auf Klassenfahrten oder Wandertagen. Während Ihrer privaten Freizeitgestaltung sind Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert. Dies ist, dem Umstand entsprechend, dass die meisten Unfälle in der Freizeit geschehen, äußerst blauäugig. Sie sollten sich mit einer privaten Unfallversicherung auch für Ihr Privatleben absichern. 

Die Vorteile einer privaten Unfallversicherung für Lehrer 

Sollten Sie als Lehrer eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, können Sie sich im Ernstfall auf eine finanzielle Unterstützung verlassen. Ist ein weiteres Ausüben Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgrund körperlicher oder psychischer Erkrankungen nicht mehr möglich, erhalten Sie im Leistungsfall eine vereinbarte Versicherungssumme. 

Neben dieser Einmalzahlung ist auch die Zahlung einer Invaliditätssumme möglich. Die Höhe der Summe orientiert sich an Ihrem Invaliditätsgrad. Das Maximum erhalten Sie dann, wenn bei Ihnen die Vollinvalidität eintritt. Wie hoch Ihr Invaliditätsgrad ist, entscheidet ein Arzt. Dabei spielt auch die Schwere der Beeinträchtigung eine Rolle. Die sogenannte Gliedertaxe legt fest, wie hoch der Ihnen zustehende Prozentsatz der Invaliditätssumme ist. Hierbei spielt es eine große Rolle, welches Körperteil betroffen ist. Je bedeutsamer das Körperteil ist, umso höher fällt die Versicherungsleistung aus. Wie die einzelnen Prozente der jeweiligen Gliedertaxe ausfallen, variiert zwischen den Anbietern. 

Die erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München legen Ihnen ans Herz, dass Sie die vielen unterschiedlichen Tarife detailliert miteinander vergleichen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl der optimalen Versicherung. 

Sie sollten unbedingt darauf achten, dass bei den Tarifen der Unfallversicherung nicht nur Einmalzahlungen möglich sind. Je nach Anbieter sind auch Extra-Leistungen möglich. Diese erfordern in der Regel die Zahlung eines höheren Beitrags. Ein Beispiel für eine derartige Zusatzleistung ist der Anspruch auf den Erhalt eines Krankenhaustagegeldes. Darüber hinaus ist der Anspruch auf den Erhalt einer lebenslangen Unfallrente möglich.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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