DBV München Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG | Diensthaftpflichtversicherung

DBV Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München Diensthaftpflichtversicherung

DBV München Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG | Diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflicht ist für Sie als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes genauso wichtig, wie eine private Haftpflichtversicherung für jede Privatperson. Für Schäden, die Sie während Ihres Dienstes verursachen, haften Sie mit Ihrem Vermögen in unbegrenzter Höhe. Die Schadenersatzansprüche des Geschädigten übernimmt vorerst Ihr Dienstherr, kann Sie aber in vollem Umfang in Regress nehmen.
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV deckt Sach- und Personenschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab.
Außerdem profitieren Sie vom im Versicherungsumfang enthaltenen passiven Rechtsschutz.
Das bedeutet für Sie:
Neben der Schadenregulierung überprüft die DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München die Schadenersatzforderungen. Bei berechtigten Ansprüchen von Seiten Dritter übernimmt die DBV die Forderungen, nicht gerechtfertigte Forderungen werden abgewehrt.  Sämtliche Gerichtskosten, um einen unbegründeten Anspruch erfolgreich zurückweisen zu können, übernimmt die DBV. Das kann entscheidende Folgen für Sie haben, denn bei der Feststellung, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, gehen die Meinungen oft weit auseinander.

Als Beamter werden Sie bei grober Fahrlässigkeit, als Angestellter im öffentlichen Dienst bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit, persönlich und unbegrenzt mit Ihrem aktuellen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht.

Abhängig ist eine mögliche Haftung von der:

  • Art der Tätigkeit des Handelns (hoheitlich, privatwirtschaftlich/ fiskalisch)
  • Art des Verschuldens (Vorsatz, grobe, leichte, mittlere Fahrlässigkeit

Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst haften ihrem Dienstherrn/Arbeitgeber gegenüber auch für Schäden, die sie ihrem Dienstherrn direkt zugefügt haben.

Lediglich bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Leichte Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn es sich um geringfügige Pflichtverletzungen handelt, die leicht entschuldbar sind und jedem unterlaufen können.
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV schützt und sichert Sie in allen möglichen Fällen der leichten bis groben Fahrlässigkeit finanziell ab.

Schäden können beispielsweise entstehen:

  • durch fehlerhafte Datenerfassung
  • Verjährungsfristen werden nicht beachtet
  • Überweisungsaufträge werden fehlerhaft ausgeführt
  • Bedienungsfehler an der Computeranlage
  • Planungsfehler

Verursachen Sie Schäden an Sachwerten oder an Personen, können Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen. Diese können damit, ohne ausreichende Absicherung, schnell Ihren finanziellen Ruin nach sich ziehen.
Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV zur Absicherung Ihres dienstlichen Haftungsrisikos:

  • Versicherungssumme 20 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Dienstlicher Umgang mit Geräten und Waffen/Munition sowie mit Diensthunden/-pferden bis zur Versicherungssumme
  • Schäden am fiskalischen Eigentum, z.B. Schäden am Eigentum einer Schule, bis zur Versicherungssumme
  • Kfz-/Geräteregress und Abhandenkommen von nicht persönlichen Ausrüstungsgegenständen

jeweils bis 100.000 €

  • Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 5.000 €
  • Nachhaftung bis 5 Jahre

Wer kann eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen?

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die aufgrund Ihrer Verantwortung und Ausübung Ihrer Tätigkeit, eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigen.

Dazu gehören Bedienstete:

  • im schulischen Bereich - Lehrerhaftpflicht
  • bei der Polizei, Zoll, Bundeswehr und Bundesgrenzschutz
  • in Verwaltungen und öffentlichen Diensten (Angestellte oder Beamte)
  • in der Justiz, dazu gehören Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und weitere Beamte oder Angestellte der Justiz

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV schützt Sie optimal vor unbezahlbaren Schadensersatzansprüchen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit gegen Sie geltend gemacht werden könnten.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne ausführlich zur Diensthaftpflichtversicherung der DBV.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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