Der Wechsel vom Studium in den Staatsdienst ist mit vielen Veränderungen verbunden. Schließlich haben Sie während des Referendariats plötzlich Rechte und Pflichten, die auch für fertig ausgebildeten Lehrer gelten. Wir unterstützen Sie gerne tatkräftig dabei. Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann GmbH & Co. KG in Unterföhring mit Rat und Tat zur Seite.
Gibt es für Referendare besondere Versicherungen?
Als Referendar unterliegen Sie den gleichen Rechten und Pflichten wie ein Lehrer. Dementsprechend sollten Sie für einen ähnlichen Versicherungsschutz sorgen. Hierzu zählt unter anderem eine leistungsstarke Dienstunfähigkeitsversicherung. Schließlich kann Sie der Ernstfall der Dienstunfähigkeit in ein wirtschaftliches Fiasko stürzen, wenn Sie sich nicht ausreichend davor absichern.
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen dringend eine Diensthaftpflichtversicherung. Im Berufsalltag sind Sie vielen Risiken ausgesetzt, die schwere finanzielle für Sie haben können. Ohne eine passende Absicherung vor Schadensersatzansprüchen fallen Sie in ein finanzielles Loch. Eine Diensthaftpflichtversicherung steht für Schadensersatzansprüche gegen Sie ein und wehrt unberechtigte Ansprüche wirksam ab.
Brauche ich als Referendar eine Haftpflichtversicherung?
Sobald Sie ins Referendariat einsteigen, tragen Sie eine große Verantwortung. Mit der Verantwortung gehen große Risiken einher. Sie haben eine umfangreiche Aufsichts- und Fürsorgepflicht für Ihre Schüler, derer Sie jederzeit nachgehen müssen. Allerdings ist kein Mensch perfekt. Dementsprechend kann es auch einmal zu Fehlern kommen. Schadensersatzforderungen können dann schnell in horrende Höhen schießen. Ein klassisches Beispiel ist der fahrlässige Verlust das Schulschlüssels. In Folge eines derartigen Verlusts ist schlimmstenfalls der Austausch der gesamten Schließanlage notwendig. Die Kosten dafür können gut und gerne in fünfstelliger Höhe liegen. Diese übernimmt dann Ihre Diensthaftpflichtversicherung.