Als Beamter des öffentlichen Dienstes haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge, abhängig von Ihrem jeweiligen Dienstherrn und der Art Ihrer Tätigkeit.
Heilfürsorge bedeutet:
- Sie haben ein Anrecht auf Heilfürsorge, wenn Ihre Gesundheit dienstbedingt ständig gefährdet ist.
- Ihr Dienstherr erstattet einen großen Teil, bzw. bis 100 % der Kosten die entstehen, sollten Sie krank werden.
- Sie haben keinen dauerhaften Anspruch. Ändert sich Ihre Tätigkeit erhalten Sie unter Umständen Beihilfe.
- Familienmitglieder sind nicht mitversichert.
Die Beihilfe:
Diese Leistung deckt im Krankheitsfall 50 - 70 % der entstehenden Aufwendungen ab.
Der verbleibende Kostenanteil muss im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden.Sie sollten sich so früh wie möglich absichern und vorausschauend eine Anwartschaft zur privaten Krankenversicherung der DBV
abschließen. Die Basis für Ihren späteren Beitrag ist Ihr Gesundheitszustand bei Eintritt.