Der Einstieg in den Vorbereitungsdienst stellt für viele Referendare die Welt auf den Kopf. Das unbeschwerte Studentenleben findet ein jähes Ende und es stellen sich unzählige Fragen. Der plötzliche Einstieg in das Berufsleben und die Verbeamtung auf Widerruf ist mit vielen Rechten und Pflichten verbunden, denen Sie mit der passenden Absicherung entgegnen sollten. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann GmbH & Co. KG in Unterföhring stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes gewährleistet Ihnen den Erhalt einer maßgeschneiderten Versicherungslösung. Bei Fragen sind wir stets für Sie erreichbar.
Habe ich als Referendar automatisch eine Krankenversicherung?
Sobald Sie als Referendar den Berufseinstig vollziehen, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Dabei müssen Sie einige Dinge rundum Ihre Krankenversicherung beachten. Vor allem der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt Ihres Studiums ist entscheidend. Sobald Sie ins Referendariat wechseln, sind Sie als Beamter von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entbunden. Dementsprechend eröffnet sich Ihnen eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Sollten Sie während Ihres Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein, können Sie dies aufrechterhalten. Allerdings ist auch ein Übergang in die private Krankenversicherung denkbar. Eine automatische Zuordnung zu einer bestimmten Art der Krankenversicherung wird nicht vorgenommen. Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung liegen auf der Hand.
Eine private Krankenversicherung entspricht den Besonderheiten des Referendariats. Als Referendar erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Unterstützung in Form der Beihilfe. Diese steht Ihnen nicht zu, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Die genauen Unterschiede erklären Ihnen gerne unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stopfer & Seemann UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG in Unterföhring.
Gibt es spezielle Versicherungen für Referendare?
Referendare haben einen nahezu deckungsgleichen Versicherungsbedarf wie Lehrer. Schließlich haben sie ähnliche Rechte und Pflichten. Damit einher gehen auch ähnliche Risiken. Es gibt eine wirkungsvolle Kombination aus verschiedenen Versicherungen, die den Besonderheiten des Referendariats entsprechen. Hierzu zählt nicht nur eine leistungsstarke Krankenversicherung, sondern auch eine umfangreiche Diensthaftpflichtversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung.
Mit der Ausübung Ihres Berufes tragen Sie tagtäglich eine große Verantwortung. Hierbei sind Sie jederzeit einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Ein noch so kleiner Fehler bei der Einhaltung Ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht kann fatale Folgen haben. Schadensersatzansprüche sind vor allem mit dem geringen Gehalt während des Referendariats kaum zu bewältigen. Mithilfe einer Diensthaftpflichtversicherung sind Sie wirkungsvoll vor den Ansprüchen abgesichert. Wir übernehmen diese für Sie.
Waren Ursachen für eine Berufsunfähigkeit früher fast immer körperlicher Natur, kommt es gegenwärtig immer häufiger dazu, dass psychische Belastungen die Ausübung des Berufes unmöglich machen. Als Referendar sollten Sie sich vor dem Ernstfall der Dienstunfähigkeit mithilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.
Benötigen Referendare eine Krankenversicherung?
In Deutschland gilt seit 2009 eine Pflicht zur Krankenversicherung - für Jedermann. Demzufolge muss über die Notwendigkeit einer Krankenversicherung für Referendare nicht diskutiert werden. Die Gründe liegen auf der Hand. Die häufig hohen Kosten einer ärztlichen Behandlung können Referendare aus Ihrem geringen Gehalt in der Regel nicht bestreiten. Häufig haben Sie die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Besonderheit der Beihilfezahlung durch Ihren Dienstherrn legt es nahe, dass Sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden.