Als Referendar erhalten Sie bei Krankheit Beihilfe. Ihr Dienstherr übernimmt 50 – 70 % der Kosten, die Ihnen durch Krankheit oder Unfall entstanden sind. Die Restkosten müssen Sie durch eine Krankenversicherung selbst absichern. Sie haben die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung:
- Ihr Dienstherr beteiligt sich nicht an den Beitragszahlungen
- Einzelne, nicht benötigte Leistungen können Sie nicht ausschließen
- Sie haben nur Anspruch auf eine Grundversorgung
In der privaten Krankenversicherung:
Nur die Restkosten werden abgesichert, das bedeutet, Sie zahlen nur für Leistungen, die Sie wirklich in Anspruch nehmen.