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DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg beihilfekonforme Krankenversicherung

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Bestens informiert mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg: Grundwissen über die beihilfekonforme Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Was ist die Beihilfe?

Sie als Beamter haben die Möglichkeit, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die sogenannte Beihilfe Ihres Dienstherrn in Anspruch zu nehmen. Dieser beteiligt sich an den Kosten im Krankheitsfall. Die Restkosten, die dabei entstehen, müssen Sie mit einer privaten Krankenversicherung abdecken. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg als jahrelanger Partner des öffentlichen Dienstes halten in dem Fall die beihilfekonforme Krankenversicherung für Sie bereit. Diese erfüllt die Besonderheiten für Beamte, die Beihilfe beziehen. Mit dieser decken Sie nicht nur die Restkosten ab, sondern erhalten automatisch bessere und umfassendere Leistungen und das in einem kostengünstigen Tarif.

Wer bekommt Beihilfe?

Sie als Beamter auf Lebenszeit, Beamter auf Widerruf oder Probe und auch Sie als Referendar haben die Möglichkeit Beihilfe in Anspruch zu nehmen, sofern Sie die entsprechende Versicherung abschließen. Keine Beihilfe bzw. nur mit einem alten Vertrag erhalten Sie als angestellter Lehrer. Unter gewissen Umständen können auch Ehepartner und Kinder von Beamten von der Beihilfe profitieren. Und letztlich genießen auch Lehrer im Ruhestand die Kostenbeteiligung des Dienstherrn und erhalten bei Erfüllung aller Voraussetzungen Beihilfe.

Wie hoch ist die Beihilfe?

Die Höhe der Beihilfe wird anhand des Beihilfebemessungssatzes der Beihilfeverordnung (BVO) festgelegt. In der Regel beträgt der Satz bei kinderlosen Beamten 50 %. Mit mindestens zwei Kindern erhalten Sie 70 % der Kosten erstattet. Gleiches gilt für berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten. Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder erhalten sogar 80 % Beihilfe. Hochschullehrer mit dem sogenannten entpflichteten Status erhalten ebenso 50 %.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung

Um Beihilfe zu erhalten, müssen Sie als Beamter eine beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg halten dafür eine spezielle Absicherungslösung bereit, die die Versorgungslücke abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse schließt und Ihnen folgenden Vorteile mitbringt:

  • ärztliche Leistungen über den Höchstsatz hinaus
  • Chefarztbehandlung
  • umfassende Zahnleistungen
  • kürzere Wartezeiten bei Arztterminen
  • komfortable Einzelbett/ Zweitbettzimmer
  • Bindeglied zur Beihilfe

Die leistungsstarke und preiseffiziente private Krankenversicherung ergänzend zu Ihrer Beihilfe, kann darüber hinaus mit buchbaren Bausteinen wie Krankentagegeld oder Zahnleistungen individuell erweitert werden. So bleiben Sie maximal flexibel und erhalten zusammen mit der Beihilfe des Dienstherrn eine Rundum-sorglos-Absicherung im Krankheitsfall.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme

Sollten Sie noch Fragen zur Beihilfe oder zur beihilfekonformen Krankenversicherung haben, wenden Sie sich gerne an die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg. Wir kümmern uns kompetent um Ihr Anliegen.

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