Junger Polizist steht neben einem Einsatzfahrzeug und spricht in ein Funkgerät. Das Blaulicht auf dem Autodach ist eingeschaltet, im Hintergrund ist ein modernes Gebäude zu sehen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Beihilfekonforme Krankenversicherung Neubrandenburg

Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg

Beihilfe für Polizisten

Beamtinnen und Beamte der Polizei erhalten üblicherweise die sogenannte Beihilfe. Dabei übernimmt der Dienstherr einen Teil, allerdings nicht 100 Prozent, der anfallenden Krankheitskosten. Die Beihilfe für Polizisten müssen Sie daher mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung ergänzen. Wir stellen Ihnen die Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Neubrandenburg vor!

Wie funktioniert die Beihilfe für Polizisten?

Die Beihilfe für Polizisten ist ein eigenständiges Fürsorgesystem, das es so nur im Beamten-, Richter- und Soldatenverhältnis gibt. Denn der Dienstherr beteiligt sich – anders als zivile Arbeitgeber – nicht am monatlichen Beitrag für die Krankenversicherung, sondern unmittelbar an den anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten.

Erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Rechnung, übernimmt die zuständige Beihilfestelle einen entsprechenden Anteil. Wie hoch die Beihilfe für Polizisten dabei ausfällt, richtet sich nach dem sogenannten Beihilfesatz. Dieser beträgt auszugsweise:

  • 50 Prozent für Beamte der Polizei mit maximal einem Kind
  • 70 Prozent für verheiratete Beamte und/oder solche mit mindestens zwei Kindern
  • 70 Prozent für Polizistinnen und Polizisten im Ruhestand
  • 70 oder 80 Prozent für beihilfeberechtigte Kinder von Beamten

Beispiel: Sie sind verheiratet und erhalten eine Rechnung über 3.000 Euro von Ihrem Arzt. Da Sie 70 Prozent Beihilfe erhalten, übernimmt der Dienstherr die Kosten mit 2.100 Euro. In Höhe der verbleibenden 900 Euro entsteht eine Absicherungslücke, die Sie mit einer Krankenversicherung schließen müssen.

Durch die Krankenversicherungspflicht sind Sie trotz Beihilfe für Polizisten verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Für Beamte kommt dabei regelmäßig nur die private Krankenversicherung (PKV) in Frage, denn nur sie lässt sich individuell an den Ihnen zustehenden Beihilfesatz anpassen.Die gesetzliche Kasse (GKV) bietet diese Möglichkeit nicht.

Außerdem gibt es im Beamtensystem keinen Arbeitgeber-Anteil, dadurch müssten Sie den gesamten Versicherungsbeitrag alleine von Ihrem Bruttogehalt entrichten. Bei einer Versicherung in der gesetzlichen Kasse würden Sie außerdem keine Beihilfe erhalten. Denn diese wird nur für Aufwendungen gewährt, über die Sie eine entsprechende Rechnung vom Arzt bekommen. 

Da dies in der GKV so gut wie nie der Fall ist – immerhin werden alle Kosten direkt mit der Kasse abgerechnet – verzichten Sie weitgehend auf den Ihnen zustehenden Anspruch!

Private und beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Polizei

Da die Beihilfe für Polizisten einen Großteil der Krankheitskosten abdeckt, benötigen Sie nur noch für den verbleibenden Teil der Aufwendungen eine Krankenversicherung. Die optimale Lösung stellt dabei die beihilfekonforme, also an den jeweiligen Anspruch angepasste, private Krankenversicherung dar. Denn so zahlen Sie nur einen Versicherungsbeitrag für den Teil der Leistungen, den Sie auch tatsächlich benötigen!
 

Sie profitieren als Mitglied der privaten Krankenversicherung unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
 

  • Anders als in der GKV, können Sie sich alle Leistungen selbst aussuchen und den Versicherungsschutz so individuell zusammenstellen. Deckungslücken werden vermieden, außerdem passen Sie die Leistungen jederzeit an einen geänderten Bedarf an
  • Steigt oder sinkt Ihr Beihilfesatz, gehen wir mit – die Anpassung der Krankenversicherung erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Wahlleistungen, zu Beispiel Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Einzelzimmer der Klinik, können Sie ebenso wie Sehhilfen vollumfänglich mitversichern
  • Bestehen in den Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn Deckungslücken, gleichen wir diese entsprechend aus – auch, wenn dadurch der eigentlich zu übernehmende Kostenanteil überschritten wird
  • Beiträge für eine private Krankenversicherung sind vollumfänglich als Sonderausgaben steuerlich absetzbar
Zollbeamter in gelber Warnjacke mit der Aufschrift „Zoll“ steht auf einem Parkplatz, im Hintergrund mehrere Polizeifahrzeuge und parkende Autos.
Orangefarbenes Kreissymbol mit kleinem „i“

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über die Beihilfe für Polizisten und unsere angepassten Versicherungslösungen erfahren? Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin und lassen Sie sich von den erfahrenen Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak in Neubrandenburg beraten. Wir freuen uns auf Sie!

Gelber Notizzettel mit schwarzem Fragezeichen liegt oben auf einem Stapel bunter Notizzettel vor blauem Hintergrund.

FAQ: Beihilfe und Beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Polizei

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg gibt Antworten auf die zehn häufigsten Fragen zum Thema.

1. Zahlt die Beihilfe auch bei einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse?

2. Wie hoch ist der Erstattungssatz der Beihilfe?

3. Was ist mit der Beihilfe im Ruhestand?

4. Wie lange erhalte ich Beihilfe für meine Kinder?

5. Wann bekommt mein Ehegatte Beihilfe?

6. Wie sieht die Beihilfe im Pflegefall aus?

7. Was sind Festbetragsregelungen und wann gelten sie?

8. Was ist der Selbstbehalt in der Beihilfe?

9. Brauche ich eine Anwartschaftsversicherung?

10. Was ist die freie Heilfürsorge?

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