Leistungen, Vorteile und Phasen der Dienstanfänger-Police für Polizisten
Die Dienstanfänger-Police für Polizisten der Deutschen Beamtenversicherung sieht zwei Phasen der Vorsorge vor:
- Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit investieren wir Ihre Beiträge vor allem in die Absicherung der Dienstunfähigkeit, um Ihnen im Fall der Fälle sofort zur Seite stehen zu können
- Sind Sie erstmal auf Lebenszeit verbeamtet, haben Sie einen gesetzlichen Mindestanspruch auf Pension. Ab hier fließen Ihre Beiträge mehrheitlich in die zusätzliche Altersvorsorge, aus der Sie später eine lebenslange Rente erhalten
Durch den Abschluss der Dienstanfänger-Police profitieren Sie als Polizistin oder Polizist insbesondere von den folgenden Vorteilen und Leistungen:
- Wir zahlen Ihnen eine monatliche Rente, deren Höhe Sie selbst bestimmen, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt
- Für uns macht es keinen Unterschied, ob Sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Maßgebend ist einzig die entsprechende Feststellung Ihres Dienstherrn
- Durch die „echte DU-Klausel“ leisten wir, sobald der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Die entsprechende Feststellung prüfen wir nicht noch einmal selbst nach, sodass Sie die Rente sofort erhalten
- Wir leisten auch rückwirkend, wenn die Dienstunfähigkeit erst später festgestellt wird. Außerdem verzichtet die DBV in allen Tarifen auf eine abstrakte Verweisung an andere Berufe
- Während Sie Leistungen aus der Dienstanfänger-Police für Polizisten erhalten, müssen Sie keine Beiträge mehr an die DBV entrichten