
Wann gilt man als dienstunfähig?
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie weniger als 50 % Ihrer dienstlichen Tätigkeit in den nächsten sechs Monaten ausüben können. In diesem Fall werden Sie in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt. Dieses beträgt maximal 72 % des letzten Gehalts nach 40 Dienstjahren. Für Beamte auf Widerruf oder auf Probe gibt es jedoch keine Versorgungsansprüche. Daher ist eine frühzeitige Absicherung besonders wichtig