DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | Beihilfestellen in Deutschland

DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland: So funktioniert das System für Beamte der Polizei

Beamte – auch die Beschäftigten der Polizei – stehen weitestgehend abseits des normalen Krankenversicherungssystems. Denn bei ihnen wird die Krankheitsfürsorge entweder über die Beihilfe oder im Rahmen von Heilfürsorgeleistungen sichergestellt. Nur in seltenen Fällen sind Beamte der Polizei gesetzlich krankenversichert. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg gibt einen umfassenden Überblick.

Was ist die Beihilfe?

Hinter der Beihilfe steckt eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Statt wie üblich die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags zu übernehmen, erstattet der Dienstherr bei Beamten der Polizei 50 % der tatsächlich anfallenden Krankheitskosten. Sie sind durch Rechnungen nachzuweisen. Der Beihilfesatz von 50 % ist nicht fest, sondern verändert sich je nach Familienstand und anderen Faktoren.
 
Der größte Unterschied besteht also in der Art der Kostenübernahme. Außerdem wird Beamten der Polizei der sogenannte Arbeitgeber-Anteil zum Krankenversicherungsbeitrag gar nicht erst gewährt. Entscheiden Sie sich für den Eintritt in die gesetzliche Kasse, müssen Sie also den gesamten Beitrag selbst zahlen. Außerdem haben Sie praktisch keinen Anspruch mehr auf Beihilfe, da Sie im Krankheitsfall keine Rechnungen von Ihren Ärzten erhalten.
 
Die Höhe der Beihilfe ist nach Sätzen gestaffelt. Auch wenn jedes Bundesland eigene Beihilferegelungen getroffen hat, sind die Erstattungssätze weitestgehend identisch. Ein Überblick:

  • Ledigen Beamten mit maximal einem Kind stehen 50 % Erstattung zu.
  • Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Beihilfesatz auf 70 %.
  • Ehegatten von beihilfeberechtigten Beamten der Polizei erhalten 70 % Beihilfe, wenn sie gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Außerdem dürfen sie nicht bereits anderweitig versichert sein, etwa im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses.
  • Kinder von Beamten erhalten 80 % Beihilfe.
  • Im Ruhestand beträgt der Beihilfesatz einheitlich 70 %.

Der Beihilfesatz gibt an, zu welchem Anteil der Dienstherr Ihre Behandlungs- und Krankheitsaufwendungen übernimmt. Der verbleibende Teil ist über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung abdeckbar. Sie schließt genau die Lücke, die nach der Erstattung durch die Beihilfe verbleibt. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg erhalten Sie hier passgenaue Lösungen.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung

Beamte der Polizei sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Sie können also selbst entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten.
 
Da sich die gesetzliche Versicherung aber nicht an den Beihilfeanspruch anpassen lässt und auch Erweiterungen des gesetzlichen Mindestschutzes nicht möglich sind, ist sie für Beamte der Polizei meist weniger gut geeignet. Hier bietet sich eher der Schutz einer beihilfekonformen Krankenversicherung an.
 
Bei ihr handelt es sich um eine klassische private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg. Sie zahlen also einen Beitrag, der Ihrem Alter und dem Gesundheitszustand entspricht. Außerdem entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Sie in Ihren Vertrag integrieren möchten und auf welche Punkte Sie gegebenenfalls verzichten können. So können Sie etwa Sehhilfen und Wahlleistungen im Krankenhaus mitversichern.
 
Im Unterschied zur normalen Krankenvollversicherung übernimmt die beihilfekonforme Krankenversicherung Ihre Aufwendungen nur anteilig. Dabei teilen Sie uns Ihren Beihilfesatz mit. Soweit die Kosten nicht über die Beihilfe abgedeckt sind, ersetzen wir sie Ihnen. Durch die Anpassung unserer Tarife an die Beihilfevorschriften der einzelnen Dienstherren übernehmen wir manche Kosten auch zu 100 %, etwa wenn die Beihilfe gar keine Leistungen erbringt.

Wie beantrage ich eine Erstattung durch die Beihilfe?

Um Ihre Beihilfe zu beantragen, müssen Sie als Beamte der Polizei zunächst die für Sie zuständige Beihilfestelle herausfinden. Bei Beamten des Bundes sind das etwa das Bundesverwaltungsamt und das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Landesbeamte, etwa des Freistaats Bayern, wenden sich an das Landesamt für Finanzen oder die bei der Personalverwaltung angesiedelte Beihilfeabteilung.
 
Die Beantragung erfolgt in wenigen Schritten, je nach Modell des Dienstherrn entweder auf Papier oder digital:

1. Sie füllen den Beihilfeantrag aus. Dabei geben Sie alle Aufwendungen an, die Sie abrechnen möchten und ermitteln die Gesamtsumme der Kosten.

2. Sie fügen die entsprechenden Belege bei, vor allem die Rechnungen Ihrer Ärzte, von Apotheken oder Krankenhäusern.

3. Sie unterschreiben oder signieren Ihren Antrag auf Beihilfe und senden ihn ab. Die Bearbeitung kann nun natürlich etwas Zeit in Anspruch nehmen.

4. Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie einen Beihilfebescheid. Kontrollieren Sie diesen unbedingt auf Vollständigkeit und/oder beachten Sie eventuelle Anmerkungen der Beihilfestelle. Falls nötig, legen Sie Widerspruch gegen die Festsetzung der Beihilfe ein. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen.

So läuft die Erstattung durch die beihilfekonforme Krankenversicherung

Auch für die anteilige Erstattung der Krankheitskosten durch Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg müssen Sie Rechnungen sammeln und sie entsprechend einreichen.
 
Über das digitale Kundenportal und unsere App geht das einfach, unkompliziert und in nur wenigen Schritten. Durch die in der Regel schnelle Bearbeitung aller eingehenden Anträge erhalten Sie Ihre Zahlung innerhalb weniger Werktage. Entsprechend schnell können Sie die Rechnung Ihres Arztes begleichen.

Was ist, wenn ich erst Heilfürsorge und später Beihilfe erhalte?

Alle Beamten der Polizei erhalten früher oder später Beihilfe, selbst wenn während des aktiven Dienstes oder während der Ausbildung Heilfürsorge gewährt wird. Daher sollten Sie sich unbedingt für eine sogenannte Anwartschaftsversicherung entscheiden. Mit ihr „konservieren“ Sie Ihren gesundheitlichen Zustand und sorgen dafür, dass sich eine Verschlechterung nicht auf Ihren späteren PKV-Beitrag auswirkt.
 
Später erfolgt dann der Wechsel in die beihilfekonforme Krankenversicherung. Hier erhalten Sie die Konditionen, die Sie damals erhalten hätten, wenn Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft bereits eine beihilfekonforme Krankenversicherung benötigt hätten.

Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin!

Sie möchten mehr über das System der Beihilfe, die beihilfekonforme Krankenversicherung oder die Vorteile einer Beschäftigung bei der Polizei erfahren? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute eine erste Beratung. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg ist gerne für Sie da!

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