DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | kleine Anwartschaftsversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Kleine Anwartschaftsversicherung Neubrandenburg

Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg

Beamte der Polizei erhalten entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Früher oder später wird bei heilfürsorgeberechtigten Beamten aber auf das System der Beihilfe umgestellt – spätestens mit der Versetzung in den Ruhestand. Mit einer kleinen Anwartschaftsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg „konservieren“ Sie Ihren Gesundheitszustand und erhalten später bessere Konditionen in der privaten Krankenversicherung.

Beihilfe und Heilfürsorge: So funktioniert die Versorgung bei der Polizei

Bei den meisten Dienstherrn (Bund und Länder) erhalten Beamte der Polizei beide Formen der Krankheitsfürsorge. In Bayern steht Ihnen während der Ausbildung etwa die freie Heilfürsorge und ab der Verbeamtung auf Probe die Beihilfe zu. Bundespolizisten erhalten während des gesamten aktiven Dienstes freie Heilfürsorge und ab der Pensionierung Beihilfe. Wir geben einen kurzen Überblick zur Funktionsweise der beiden Systeme.

Das Beihilfesystem

Die freie Heilfürsorge

Die Restkostenversicherung: Beihilfekonforme Abdeckung der verbleibenden Aufwendungen

Die beihilfekonforme Krankenversicherung, auch Restkostenversicherung genannt, ist eine speziell an den Bedarf von Beamten der Polizei angepasste Krankenversicherung. Sie funktioniert wie eine klassische private Krankenversicherung, übernimmt aber nicht 100 Prozent der Kosten. Stattdessen ersetzen wir nur den Teil der Aufwendungen, der nach der Erstattung durch die Beihilfe übrig bleibt. So sinkt auch der Beitrag, den Sie im Vergleich zu einer Vollversicherung an uns zahlen.
 
Beispiel: Beamter der Polizei, 40 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe.
Sie erhalten eine Rechnung über 1000 Euro von Ihrem Arzt. Diese reichen Sie bei der Beihilfestelle ein und erhalten 700 Euro erstattet. Die verbleibenden 300 Euro (30 Prozent) werden von der DBV Krankenversicherung übernommen.
 
Bei den Leistungen gibt es keine Unterschiede zur „klassischen“ Privatversicherung. Auch als Beamter der Polizei können Sie sich zum Beispiel für zusätzliche Zahnleistungen, umfassendere Behandlung im Krankenhaus oder das Ein- oder Zweibettzimmer entscheiden. Die Prämie richtet sich in erster Linie nach Ihrem Alter und Ihrem gesundheitlichen Zustand. Daher ist die kleine Anwartschaftsversicherung bei der Polizei besonders wichtig.

Was ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung?

Für die meisten Beamten der Polizei ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die weniger attraktive Lösung. Denn dadurch, dass Sie hier keine Rechnungen vom Arzt erhalten, steht Ihnen auch keine Beihilfe zu. Da es außerdem keine beihilfekonformen Tarife gibt, zahlen Sie den vollen monatlichen Beitrag aus eigener Tasche. Hinzu kommt, dass die Leistungen weniger umfangreich als in der privaten Krankenversicherung sind.
 
Allerdings kann die GKV dennoch Sinn machen, etwa durch die Familienversicherung oder wenn die Aufnahme in die PKV aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt. Gerne beraten Sie die Experten der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg zu diesem Thema persönlich!

Kleine Anwartschaftsversicherung: Hintergrund und Funktionsweise

Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV ermöglicht Beamten der Polizei, eine Aufnahmegarantie mit festen Konditionen in der privaten Krankenversicherung zu erhalten. Dabei wird Ihr Gesundheitszustand „eingefroren“ und später der Beitragsberechnung in der beihilfekonformen Krankenversicherung zu Grunde gelegt.
 
Beispiel: Sie sind Beamter der Polizei, 21 Jahre alt, erhalten freie Heilfürsorge und in fünf Jahren Beihilfe. Hier benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Nun schließen Sie mit 21 Jahren die kleine Anwartschaftsversicherung ab. Sobald Sie mit 26 Jahren in die PKV eintreten, nehmen wir Ihren damals festgestellten Gesundheitszustand als Grundlage für die zu zahlenden Prämien her.
 
Mit der kleinen Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich gegen die Folgen einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands ab. Denn im Zweifel führt diese dazu, dass Sie später nur noch zu ungünstigen Konditionen in eine beihilfekonforme Krankenversicherung aufgenommen werden können. Mit der großen Anwartschaft der DBV lassen sich sowohl Gesundheitszustand als auch Alter „konservieren“ – sie ist besonders für Beamte der Polizei, die während des gesamten aktiven Dienstes einen Anspruch auf Heilfürsorge haben, geeignet.

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über die große oder die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg für Polizei, Justiz und Zoll erfahren? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin vor Ort. Wir freuen uns bereits auf Sie!

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