DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | Pflegepflichtversicherung

DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Die Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung: Auch bei der Polizei ein Muss

Auch wenn Sie als Beamter der Polizei in der Regel privat krankenversichert sind oder sogar freie Heilfürsorge erhalten, benötigen Sie eine Pflegepflichtversicherung. Wie der Name bereits sagt, ist diese in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt die Kosten, die infolge einer Pflegebedürftigkeit entstehen. Die DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg gibt einen ersten Überblick.

Aufgaben und Zweck der Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung hat die Aufgabe, Mehrkosten, die durch das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit entstehen, auszugleichen. Da dieses Risiko nicht nur seit mehreren Jahren immer höher wird, sondern eine ambulante oder stationäre Pflege auch mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist, ist die die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ähnlich wie bei der Krankenversicherung, haben Sie auch hier die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung.
 
Ohne Pflegepflichtversicherung würden Menschen, die sich nicht für eine entsprechende Absicherung entschieden haben, das Sozialsystem zu stark belasten. Die Folge wäre steigende Beiträge für andere Versicherte oder die Notwendigkeit, das System etwa aus Steuermitteln zu bezuschussen. Dem wollte der Gesetzgeber mit der Einführung der vorgeschriebenen Pflegeversicherung entgegenwirken.

Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Anders als bei der Krankenversicherung, bestehen bei der Pflegepflichtversicherung nur geringfügige Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Policen. Der wohl größte Unterschied liegt in der Art der erbrachten Leistungen. Denn während die gesetzliche Pflegekasse in erster Linie Sachleistungen erbringt, erhalten Sie von der privaten Pflegeversicherung Geldleistungen. Sie reichen also Ihre Rechnungen ein und erhalten den entsprechenden Betrag erstattet.
 
Die Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg übernimmt unter anderem die Kosten für das Pflegepersonal, die Unterbringung in einem Heim und die notwendige Verpflegung. Dabei spielt es erst einmal keine Rolle, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden. Heil- und Hilfsmittel werden wie gewohnt von der privaten Krankenversicherung übernommen.
 
Wie hoch die Leistungen der Pflegepflichtversicherung ausfallen, richtet sich in erster Linie nach dem Pflegegrad, in den Sie eingeordnet werden. Hierzu werden Sie von einem Facharzt Ihres Vertrauens bzw. von einem Gutachter untersucht und anschließend entsprechend zugeordnet. Diese Pflegegrade sieht das SGB vor:

  • Pflegegrad 1: Bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag.
  • Pflegegrad 2: Bei größeren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, durch die teilweise fremde Hilfe benötigt wird.
  • Pflegegrad 3: Bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die eine umfassendere Unterstützung im Alltag notwendig machen.
  • Pflegegrad 4: Bei einer schwersten Beeinträchtigung. Pflegerische Unterstützung ist rund um die Uhr erforderlich.
  • Pflegegrad 5: Entspricht im weitesten dem vierten Grad, setzt aber zusätzlich besondere Anforderungen an das Pflegepersonal voraus.

Die Höhe der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung bestimmt sich maßgeblich nach den Pflegegraden bzw. der entsprechenden Einordnung. Jährlich können Versicherte bei ambulanter Pflege (in den eigenen Wohnräumen) mit folgenden Leistungen, gestaffelt nach Graden, rechnen:

  • Im ersten Pflegegrad erhalten Sie insgesamt 480 Euro an Pflegehilfsmitteln, 1500 Euro an Erstattungsleistungen und 4000 Euro je Maßnahme, etwa für die barrierefreie Umgestaltung Ihrer Wohnung.
  • Im zweiten Pflegegrad stehen Ihnen 8268 Euro an Pflegeleistungen, 480 Euro an Hilfsmitteln, 1500 Euro an Kostenerstattungen und weitere 8268 Euro an Pflegesachleistungen zu. Außerdem erhalten Sie finanzielle Unterstützung für die Umgestaltung Ihres Wohnraums und jeweils 1612 Euro für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
  • Im dritten Pflegegrad erhalten Sie dieselben Leistungen wie im zweiten Grad, die Kostenübernahme bei der Tages- und Nachtpflege sowie bei den Pflegesachleistungen erhöht sich allerdings auf 15.576 Euro jährlich.
  • Im vierten Grad erhöhen sich die Leistungen bei der Tages- sowie Nachtpflege und bei den Sachleistungen auf jeweils 19.344 Euro.
  • Ab dem fünften Pflegegrad erfolgt eine weitere Erhöhung dieser Leistungen auf jeweils 23.490 Euro. Die übrigen Leistungen gleichen dem dritten und vierten Grad.

Bei stationärer Pflege, etwa einer Unterbringung im Pflegeheim mit durchgehender Betreuung, stehen Ihnen vergleichbare Leistungen zu. Allerdings übernimmt die Pflegepflichtversicherung nur die Pflegeleistungen selbst, nicht die Kosten für den Aufenthalt im Heim. Hier empfiehlt sich eine kostengünstige Pflegezusatzversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg, die Ihnen monatlich ein vertraglich garantiertes Pflegegeld auszahlt. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

Gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung?

Als Beamter der Polizei sind Sie in der Regel privat krankenversichert, da nur so der Anspruch auf Beihilfe optimal genutzt werden kann. Durch die private Krankenversicherung müssen Sie auch die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Anbieter abschließen. Dabei wird sie üblicherweise mit der Krankenversicherung gekoppelt, Sie erhalten also einen einheitlichen Vertrag für beide Policen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das allerdings nicht.
 
Sind Sie hingegen gesetzlich krankenversichert, werden Sie automatisch auch in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung abgesichert. Eine Wahlmöglichkeit besteht insoweit nicht.
 
Übrigens: Hinsichtlich der Leistungen gibt es bei gesetzlicher und privater Pflegeversicherung – anders als bei GKV und PKV – keine größeren Unterschiede.

Die Pflegezusatzversicherung: Sinnvoll und notwendig

Die Erfahrung zeigt: Durch die sogenannte medizinische Inflation werden Pflegeleistungen immer teurer, wobei die Leistungen der Pflegepflichtversicherung besonders bei stationärer Pflege schon heute nicht mehr ausreichen. Eine rein ambulante Versorgung stellt vor allem Ihre Angehörigen vor große persönliche und wirtschaftliche Herausforderungen.
 
Mit den Pflegezusatzversicherungen der DBV schließen Sie diese Deckungslücken. Wir bieten drei Varianten für Beamte von Polizei, Justiz und Zoll:

  • Pflegerentenversicherung: Sie ist eine besondere Form der Lebensversicherung. Werden Sie pflegebedürftig, erhalten Sie monatliche, lebenslange und steuerfreie Rente. Dabei richtet sich die Höhe der Rente nach dem Pflegegrad, der auch für die Leistungen der Pflegepflichtversicherung maßgeblich ist.
  • Pflegekostenversicherung: Sie erstattet die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Allerdings werden auch hier keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen, da sich die Leistung nach den gesetzlichen Katalogen im SGB richtet.
  • Pflegetagegeldversicherung: Sie zahlt Ihnen einen vertraglich vereinbarten Tagessatz aus, wenn Sie pflegebedürftig werden. Dabei entscheiden Sie selbst, wie hoch der finanzielle Zuschuss ausfällt und wofür Sie ihn aufwenden.

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei erfahren? Interessieren Sie sich für die Zusatzlösungen der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg oder eine andere Police? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin! Wir freuen uns auf Sie!

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