1. Dienstbezüge:
Beamte erhalten kein Gehalt, sondern eine Besoldung nach den einschlägigen Landesbesoldungsgesetzen (LBesG) oder der Bundesbesoldungsordnung (BBesO). Die Höhe der Bezüge richtet sich nach der Laufbahn, in der Sie einsteigen, und der bereits gesammelten Berufserfahrung (Stufenzuordnung). Das Einkommen erhöht sich je nach Familienstand und wird außerdem um bestimmte Zulagen, etwa für die Tätigkeit im Schichtdienst, ergänzt. Folgende Besoldungsgruppen gibt es für Beamte der Polizei:
- Mittlerer Dienst: A6 bis A9
- Gehobener Dienst: A9 bis A13
- Höherer Dienst: A13 bis A16
Die Zuordnung zu einer höheren Besoldungsgruppe innerhalb der Laufbahn (etwa von A9 nach A10 – vom Polizeikommissar zum Polizeioberkommissar) wird als „Beförderung“ bezeichnet. Haben Sie das Endamt erreicht, im gehobenen Dienst etwa A13, können Sie in die nächsthöhere Laufbahn aufsteigen. Die dafür notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen unterscheiden sich je nach Dienstherrn.