Leistungen der DBV Diensthaftpflicht für Polizeibeamte
Als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter profitieren Sie durch den Abschluss unserer passgenauen Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
- Sie bestimmen selbst über die Höhe der Versicherungssumme, die angibt, bis zu welchem Betrag der einzelne Schadensfall abgesichert ist
- Wir leisten bei allen dienstlichen und dienstlich veranlassten Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dienstlich veranlasst ist beispielsweise auch die private Fahrt mit der Bahn von und zur Dienststelle oder mit dem Pkw im Straßenverkehr
- Die DBV verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Dies bedeutet, dass Sie auch dann die vollen Leistungen erhalten, wenn Sie selbst zur Entstehung eines Schadens beigetragen haben
- Beiträge für die dienstliche Haftpflichtversicherung können Beamtinnen und Beamte der Polizei in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen