DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | Polizeivollzugsbeamter/in

DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Polizeivollzugsbeamter/in

Beamte der Polizei: Berufsbild und Versicherungsbedarf

Die beruflichen Perspektiven bei der Polizei sind abwechslungsreich, spannend und vielfältig. Hinzu kommt die Sicherheit durch das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Allerdings gibt es auch hier Absicherungslücken, die es mit den Versicherungen der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg passgenau zu schließen gilt. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick zum Thema!

Die Aufgaben von Beamten der Polizei

Die Polizei ist als Organ der Exekutive dem Bundes- beziehungsweise den jeweiligen Landesministerien des Inneren unterstellt. Entsprechend vielfältig sind die Aufgaben und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Ein kurzer Überblick:

  • Als Polizeivollzugsbeamter sind Sie im Streifen- oder Wachdienst tätig. Hier koordinieren Sie Einsätze und führen diese aus. Außerdem sind Sie mit der anschließenden Bearbeitung des Sachverhalts betraut und übernehmen die Rolle als Zeuge vor Gericht.
  • In der Polizeiverwaltung betreuen Sie das Personal der Polizei, führen Gespräche oder bearbeiten bußgeld- und strafrechtliche Sachverhalte.
  • Im Fuhrpark kümmern Sie sich um Instandhaltung und Wartung der Einsatzfahrzeuge.
  • Bei der Kriminalpolizei oder Spezialeinheiten (SEK und MEK) sind Sie mit besonders anspruchsvollen und oft riskanten Einsätzen sowie Verfahren betraut. Sie übernehmen beispielsweise die eigenständige Ermittlung des Sachverhalts bei schweren Straftaten, führen Zeugenbefragungen durch und arbeiten dabei eng mit den Staatsanwaltschaften zusammen.
  • Durch einen Wechsel in den Bundesdienst, etwa ins Bundeskriminalamt (BKA) erhalten Sie Einblicke in länderübergreifende Sachverhalte und die organisierte Kriminalität.

Langeweile und Stillstand sind bei der Polizei grundsätzlich Fremdwörter. Die Vielfalt an Aufgaben und Perspektiven findet sich in allen Laufbahnen wieder. Dabei stehen sowohl im Bundes- als auch im Landesdienst zur Auswahl:

  • Der mittlere Dienst: Voraussetzung ist der mittlere Schulabschluss, die Ausbildung dauert zwischen zwei und drei Jahren.
  • Der gehobene Dienst: Hier benötigen Sie die Fach- oder allgemeine Hochschulreife, das duale Studium dauert drei Jahre und umfasst Theorie- sowie Praxisphasen.
  • Der höhere Dienst erfordert einen Masterabschluss, oder aber das zweite juristische Staatsexamen sowie die Befähigung zum Richteramt.

Grundsätzlich gilt: Ein Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ist bei allen Dienstherren möglich. Sobald Sie das Endamt Ihrer Laufbahn erreicht haben, können Sie etwa vom gehobenen in den höheren Dienst wechseln und anspruchsvolle Führungsaufgaben übernehmen.

Leistungen des Dienstherrn: Die Absicherung von Beamten der Polizei

Als Beamter der Polizei kommen Sie in den Genuss einer umfassenden Absicherung. Denn das Beamtenverhältnis basiert auf gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie sich dem Staat gegenüber zu lebenslanger Dienstleistung verpflichten, verpflichtet er sich zur lebenslangen Absicherung und Versorgung.
 
Beamte haben einen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation in Form monatlicher Dienstbezüge (Besoldung). Deren Höhe richtet sich nach der Laufbahn, in der Sie einsteigen, Ihrer Besoldungsgruppe und Stufe sowie dem Familienstand. Hinzu kommen verschiedene Zulagen, zum Beispiel für den Einsatz im Schichtdienst oder einer besonderen Verwendung bei obersten Bundesbehörden oder Spezialeinheiten.
 
Außerdem steht Beamten der Polizei eine umfassende Gesundheitsfürsorge, entweder in Form der freien Heilfürsorge oder der Beihilfe zu. Dabei beteiligt sich der Dienstherr an den anfallenden Krankheitskosten, sowohl des Beamten selbst als auch des Ehegatten und der Kinder. Verbleibende Aufwendungen werden über eine beihilfekonforme Krankenversicherung oder einen Ergänzungstarif abgedeckt.
 
Zu den Grundleistungen kommen diverse Aufwandsentschädigungen, etwa für dienstliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug oder Umzügen aus dienstlichen Gründen. Auch Reisekosten bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen werden vollständig übernommen.

Deckungslücken: Hier besteht zusätzlicher Absicherungsbedarf!

Beamte der Polizei sind bei allen Dienstherren umfassend abgesichert. Allerdings bestehen auch in der vielseitigen Absicherung durch den Arbeitgeber einige Deckungslücken. Diese gilt es mit den Versicherungen der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg zu schließen.


Anwartschaft und Krankenversicherung
 
Wenn Sie als Beamter der Polizei Beihilfe erhalten, werden maximal 80 Prozent der Krankheitskosten übernommen. Für den verbleibenden Teil benötigen Sie eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung. Die DBV bietet hier individuell an die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn angepasste Tarife, die Sie darüber hinaus durch verschiedene Zusatzbausteine erweitern können. So kommen Sie etwa in den Genuss eines Ein- oder Zweibettzimmers oder einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
 
Sofern Sie während des aktiven Dienstes einen Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, ist hier noch keine Krankenversicherung notwendig. Dies ändert sich aber spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand, denn hier fällt die Heilfürsorge weg und Sie erhalten Beihilfe. Um sich bereits frühzeitig günstige Konditionen und eine Aufnahmegarantie zu sichern, empfehlen wir Ihnen die Anwartschaft der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg.
 
Sie „konserviert“ Ihren Gesundheitszustand und auf Wunsch auch das Alter, sodass diese Größen später der Berechnung Ihrer Beiträge zugrunde gelegt werden. Haben Sie Ihre Anwartschaft etwa mit 20 Jahren abgeschlossen und benötigen mit 60 Jahren eine beihilfekonforme Krankenversicherung, zahlen Sie den Beitrag, den Sie auf Basis des damals festgestellten Zustandes zahlen würden.
 

Dienstunfähigkeitsversicherung
 
Als Beamter der Polizei können Sie nicht im klassischen Sinne berufsunfähig werden. Stattdessen werden Sie vom Dienstherrn für dienstunfähig erklärt, wenn Sie Ihre dienstlichen Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen können. Dabei gibt es zwei mögliche Konsequenzen:

  • Beamte auf Widerruf und Probe werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen und erhalten keine Leistungen mehr – insbesondere keine Versorgungsbezüge.
  • Beamte auf Lebenszeit werden in den vorgezogenen Ruhestand versetzt und erhalten eine Pension nach dem Beamtenversorgungsgesetz.

In allen Fällen entsteht eine mehr oder weniger große Deckungslücke, da auch die Versorgungsbezüge deutlich niedriger ausfallen als das frühere Gehalt im aktiven Dienst. Bei Beamten auf Widerruf und Probe ist die Situation noch drastischer.
 
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg lassen sich diese Lücken schließen. Sobald Sie von Ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden, erhalten Sie die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente ausgezahlt. Die optimale Höhe dieser Rente ermitteln wir im persönlichen Gespräch, wobei ab der Verbeamtung auf Lebenszeit eine Reduzierung sinnvoll ist.


Diensthaftpflichtversicherung
 
Wenn Sie anderen Menschen in Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der Polizei schaden, steht der Dienstherr in der Regel für diese Schäden ein. Haben Sie dabei allerdings fahrlässig gehandelt, kann er einen Teil der Kosten von Ihnen zurückfordern (sogenannte Amtshaftung). Da der Polizeiberuf oft mit diversen Risiken verbunden ist, sind derartige Vorfälle alles andere als selten. Eine Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen.

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über den Beruf bei der Polizei und die notwendigen Versicherungen erfahren? Lassen Sie sich individuell und umfassend beraten – vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg. Wir freuen uns auf Sie!

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