DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | Freie Heilfürsorge

DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Freie Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge für Beamte der Polizei: So funktioniert das System

Bei vielen Dienstherren erhalten Beamte der Polizei während der Ausbildung oder sogar über den gesamten aktiven Dienst hinweg sogenannte freie Heilfürsorge. Dahinter steckt die Übernahme aller Behandlungs- und Krankheitskosten durch den Dienstherrn, ohne dass dafür eine Prämie zu entrichten ist. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg gibt einen Überblick über die Funktionsweise der Heilfürsorge und das System der Beihilfe.

Grundsätzliches: Das Krankenfürsorgesystem für Beamte der Polizei

Beamte – egal ob bei der Polizei oder anderen Behörden – erhalten grundsätzlich keinen sogenannten Arbeitgeber-Anteil zu ihrer Krankenversicherung, wie es etwa bei Angestellten und Tarifbeschäftigten üblich ist.
 
Stattdessen wird die Krankenfürsorge entweder über die Beihilfe oder im Rahmen der freien Heilfürsorge sichergestellt. Welches der beiden Systeme für Sie relevant ist, hängt in erster Linie davon ab, bei welchem Dienstherrn Sie tätig sind. Möglicherweise kommt es auch noch auf Ihren Beamtenstatus selbst an, denn einige Dienstherren gewähren beispielsweise nur während der Ausbildung freie Heilfürsorge.
 
Übrigens: Auch wenn Sie als Beamte der Polizei keine anteilige Erstattung Ihres Krankenversicherungsbeitrags erhalten, können Sie sich trotzdem gesetzlich krankenversichern. Allerdings müssen Sie dann die gesamte monatliche Prämie selbst tragen, wobei einige Dienstherren mittlerweile eine sogenannte Pauschalbeihilfe an gesetzlich versicherte Beamte zahlen.

Beihilfe und Heilfürsorge: Das steckt dahinter

Das System der Beihilfe und das der freien Heilfürsorge bei der Polizei unterscheiden sich in einigen Punkten deutlich voneinander. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg gibt Ihnen einen kurzen Überblick über den Aufbau.

Die Beihilfe
 
Bei der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der Behandlungskosten, die tatsächlich beim Arzt anfallen. Anders als etwa beim Arbeitgeber-Anteil zum Krankenversicherungsbeitrag, müssen Sie für eine Erstattung durch die Beihilfe alle Rechnungen Ihrer Ärzte aufbewahren und an die zuständige Abrechnungsstelle schicken.
 
Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie jedoch keine Rechnungen vom Arzt. Daher sind die meisten Beamten der Polizei privat krankenversichert, da sie nur so den Vorteil der Beihilfe nutzen können. Entscheiden Sie sich dennoch für die gesetzliche Krankenversicherung, erhalten Sie keine Beihilfe (und auch keinen Arbeitgeber-Anteil) und müssen den vollen Beitrag entsprechend aus eigener Tasche zahlen.
 
Im Rahmen der Beihilfe wird ein bestimmter Teil Ihrer Krankheitskosten übernommen (sogenannter Beihilfesatz). Seine Höhe hängt von Ihrem Familienstatus und der Anzahl Ihrer Kinder sowie von weiteren Faktoren ab. Ein Überblick:

  • Beamte der Polizei mit einem oder keinem Kind erhalten 50 % Beihilfe.
  • Ab zwei oder mehr Kindern stehen Ihnen 70 % Beihilfe zu.
  • Ihrem Ehegatten stehen ebenfalls 70 % Beihilfe zu, sofern er bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet und nicht bereits krankenversichert ist (etwa durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung).
  • Ihre Kinder erhalten – unabhängig von der Gesamtanzahl der Kinder – immer 80 % Beihilfe.
  • Pensionäre (Beamte der Polizei im Ruhestand) erhalten, auch wenn ihnen vorher freie Heilfürsorge zustand, 70 % Beihilfe.

Der nach der Erstattung durch die Beihilfe verbleibende Teil (50, 30 oder 20 % der Kosten) muss über eine Krankenversicherung abgedeckt werden. Auch wenn es vielleicht verlockend klingt: Aus eigener Tasche dürfen Sie die Beträge nicht übernehmen, da jeder Mensch in Deutschland krankenversichert sein muss.
 
Hier bietet sich die private Restkostenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg für Beamte der Polizei an. Wir bieten an die jeweiligen Beihilfevorschriften angepasste Tarife, deren Leistungen sich besonders nach Ihrem individuellen Beihilfesatz richten. So vermeiden Sie eine Unter- oder Überversicherung und profitieren als Privatpatient gleichzeitig von der bestmöglichen medizinischen Versorgung.
 
Übrigens: Dadurch, dass die private Krankenversicherung bei Beamten nur einen Teil der Kosten übernehmen muss, fällt auch der monatliche Beitrag entsprechend geringer aus als bei einer vergleichbaren sogenannten Krankenvollversicherung.


Die freie Heilfürsorge
 
Ein anderes Modell der Krankheitsversorgung von Beamten der Polizei ist die freie Heilfürsorge. Hier erstattet Ihnen Ihr Dienstherr 100 % der Krankheitskosten, wobei Sie an bestimmte Ärzte gebunden sind. In der Regel ist der polizeiärztliche Dienst für Sie zuständig.
 
In der Praxis funktioniert die freie Heilfürsorge so: Sie haben ein medizinisches Problem, eine Frage oder Schmerzen. Ihre erste Anlaufstelle ist der polizeiärztliche Dienst vor Ort. Wenn möglich, werden Sie dort umfassend auf Kosten Ihres Dienstherrn behandelt – Selbstbehalte gibt es nicht. Kommt eine Behandlung durch die Ärzte der Polizei nicht in Frage, können diese Sie an andere Mediziner überweisen. Die Behandlungskosten werden dann wie bei der Beihilfe übernommen.
 
Ähnliches gilt in Notfällen, etwa bei einer Schwangerschaft. Auch hier ist der ärztliche Dienst der Polizei nicht schnell genug erreichbar und verfügt außerdem in der Regel nicht über die notwendigen Behandlungsmöglichkeiten. Dementsprechend suchen Sie ein ziviles Krankenhaus auf und erhalten die Kosten im Anschluss vom Dienstherrn erstattet.
 
Übrigens: Der Umfang der Heilfürsorge entspricht ungefähr dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit einem sogenannten Heilfürsorge-Ergänzungstarif der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg „upgraden“ Sie auf den Status eines Privatpatienten. Unsere Tarife sind gut mit privaten Zusatzversicherungen (etwa der Zahnzusatzversicherung) vergleichbar.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Polizei

Auch die gesetzliche Krankenversicherung kann bei der Polizei eine Option sein. Das gilt allerdings nur, sofern Sie keine freie Heilfürsorge erhalten – denn diese steht Ihnen unabhängig von Ihrem Alter und Ihrem gesundheitlichen Zustand zu. Leistungsausschlüsse wie in der privaten Krankenversicherung sind hier nicht möglich.
 
Die GKV lohnt sich vor allem dann, wenn der Beitrag für die private Krankenversicherung – selbst unter Berücksichtigung der Beihilfe – deutlich höher ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn Sie schwerere Vorerkrankungen haben. Die gesetzliche Krankenkasse bietet außerdem das Modell der Familienversicherung, bei dem Ehegatte und Kinder kostenfrei beim Hauptverdiener der Familie mitversichert werden können.

Lassen Sie sich beraten!

Gesundheitliche Themen sind nicht nur höchst individuell, sondern meistens auch sehr komplex. Lassen Sie sich daher unbedingt persönlich beraten, bevor Sie eine Krankenversicherung abschließen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge für Beamte der Polizei und sind gerne für Sie da!
 
Vereinbaren Sie daher noch heute einen ersten Termin oder fordern Sie ein kostenfreies, unverbindliches Angebot an. Wir freuen uns auf Sie!

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