DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | Justizvollzugsbeamte

DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Justizvollzugsbeamte

Justizvollzugsbeamte: Berufsbild und Absicherungsbedarf im Überblick

Justizvollzugsbeamte sind Bedienstete der Länder und hier für den ordnungsgemäßen Vollzug von Freiheitsstrafen verantwortlich. Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf in den Justizvollzugsanstalten und werden im Gegenzug umfassend vom Dienstherrn versorgt. Die DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg gibt einen Überblick über das Berufsbild und die Versorgung von Justizvollzugsbeamten.

Welche Aufgaben haben Justizvollzugsbeamte?

Als Justizvollzugsbeamtin oder Justizvollzugsbeamter übernehmen Sie vielfältige Aufgaben im Strafvollzug. Sie sind als Mitarbeiter einer Justizvollzugsanstalt unter anderem für folgende Dinge zuständig:

  • Versorgung der Inhaftierten, etwa mit Getränken und Nahrungsmitteln; Essensausgabe.
  • Durchsuchungen von Zellen, beispielsweise auf der Suche nach Drogen oder verbotenen Geräten.
  • Überwachung des Gefängnisgeländes.
  • Betreuung und Unterstützung der Gefangenen bei ihrer Aus- und Fortbildung oder in den hauseigenen Werkstätten.

Viele Justizvollzugsanstalten bieten ihren Inhaftierten ein umfassendes Bildungsprogramm an. So können sie etwa ihren Schulabschluss nachholen oder ein Studium bzw. eine Berufsausbildung absolvieren. Justizvollzugsbeamte haben auch die Möglichkeit, haupt- oder nebenamtlich mit derartigen Aufgaben betraut zu werden.
 
Justizvollzugsbeamte werden in der Regel im mittleren Dienst eingestellt und ausgebildet. Wie in anderen Verwaltungen, ist es auch in der Justizvollzugsanstalt möglich, bei entsprechender Bewährung und Erfahrung in die nächsthöhere Laufbahn aufzusteigen. Im gehobenen Dienst sind Sie etwa als Vorgesetzter tätig oder übernehmen die Leitung eines eigenen Bereichs in der Justizvollzugsanstalt. Auf diese Weise haben Sie viele Möglichkeiten, sich Tag für Tag persönlich weiterzuentwickeln.

Die umfassende Absicherung von Justizvollzugsbeamten durch ihren Dienstherrn

Auch Justizvollzugsbeamte absolvieren im Laufe ihres Berufslebens die vier „Stufen“ der Beamtenlaufbahn. Ein kurzer Überblick:

1. Beamter auf Widerruf: Der Vorbereitungsdienst (die Ausbildung) wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert. Dieser Beamtenstatus fällt mit dem Bestehen der notwendigen Laufbahnprüfung und der damit verbundenen Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe weg.

2. Beamter auf Probe: Die Probezeit dauert je nach Dienstherrn zwei bis drei Jahre und soll ihm ermöglichen, sich ein umfassendes Bild vom Beamten und seinen Leistungen zu verschaffen.

3. Beamter auf Lebenszeit: Nach dem erfolgreichen Absolvieren der Probezeit erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.

4. Ruhestand: Mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, für die es bei Justizvollzugsbeamten einige Sonderregelungen gibt, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand.

Die mit Abstand längste Zeit verbringen Justizvollzugsbeamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Daher ist hier auch die Absicherung, sowohl was Versorgungsansprüche im Fall der Fälle als auch Leistungen im aktiven Dienst angeht, am umfassendsten. Im Ruhestand erhalten Justizvollzugsbeamte eine Pension, die im Regelfall bei rund 60 Prozent der letzten Bruttodienstbezüge liegt und voll steuerpflichtig ist.
 
Folgende Leistungen stehen Justizvollzugsbeamten während des aktiven Dienstes, der mit dem Vorbereitungsdienst beginnt, zu:

  • Besoldung/Gehalt:
    Justizvollzugsbeamte erhalten wie andere Beamte auch eine Besoldung, deren Höhe gesetzlich geregelt ist. Sie richtet sich unter anderem nach der Laufbahn, der erreichten Stufe innerhalb der Besoldungsgruppe, dem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Das Gehalt steigt im Laufe der Zeit immer weiter an und erreicht vor dem Eintritt in den Ruhestand den höchsten Punkt.
  • Beihilfe oder Heilfürsorge:
    Justizvollzugsbeamte sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Sie werden entweder voll unentgeltlich behandelt (freie Heilfürsorge) oder erhalten einen Teil der Krankheitskosten vom Dienstherrn ersetzt (Beihilfe). In beiden Fällen ist es sinnvoll, Deckungslücken mit einer privaten Kranken- oder Zusatzversicherung zu schließen.
  • Versorgung:
    Können Beamte ihren Dienst nicht mehr ausüben oder erreichen sie die gesetzliche Altersgrenze, werden sie in den Ruhestand versetzt. Hier stehen ihnen Versorgungsbezüge zu, deren Höhe sich vor allem nach dem letzten Bruttogehalt und der aktiven Dienstzeit richtet.

Das sogenannte Grundgehalt, welches Justizvollzugsbeamten aufgrund ihrer Besoldungsgruppe und der Stufe zusteht, wird durch diverse Zulagen ergänzt. So gibt es etwa mehr Geld, wenn Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben. Außerdem werden besondere Verwendungen, zum Beispiel im Schichtdienst oder bei einer obersten Landesbehörde, mit weiteren Zulagen honoriert. Das Team der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg informiert Sie im persönlichen Gespräch gerne näher über diese Punkte!

Versicherungen für Justizvollzugsbeamte: Darauf kommt es an

Justizvollzugsbeamte erhalten von Ihrem Dienstherrn eine umfassende Grundabsicherung, mit der sie in jeder Lebenssituation gut über die Runden kommen können. Allerdings gibt es dennoch Deckungslücken, etwa bei der gesundheitlichen Versorgung. Daher geben wir einen weiteren Überblick über notwendige Versicherungen für Justizvollzugsbeamte:
 

Die Krankenversicherung
 
Im Rahmen der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr zwischen 50 und 80 Prozent der anfallenden Krankheitskosten, die Sie durch Rechnungen Ihrer Ärzte nachzuweisen haben. Diese sogenannte Beihilfe hinterlässt – je nach Familienstand – aber eine Deckungslücke von 20 bis 50 Prozent, die es mit einer privaten Krankenversicherung zu schließen gilt. Hier ist die DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg der richtige Ansprechpartner.
 
Unsere beihilfekonforme Krankenversicherung schließt genau die Lücke der Kosten, die nach der Erstattung durch die Beihilfe verbleibt. Dabei entscheiden Sie als Privatpatient selbst, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und worauf Sie eher verzichten können.
 
Übrigens: Sie erhalten keine Beihilfe, sondern freie Heilfürsorge? Dann schauen Sie sich doch mal bei unseren Heilfürsorge-Ergänzungstarifen um! Mit ihnen „upgraden“ Sie kostengünstig auf einen vollwertigen Privatpatienten-Status.
 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung
 
Werden Beamte auf Probe oder Widerruf dienstunfähig, erhalten sie keine Leistungen mehr vom Staat. Anders sieht es bei Beamten auf Lebenszeit aus, hier wird mindestens die sogenannte Mindestpension gezahlt. Justizvollzugsbeamte erfahren aber in jedem Fall eine schwerwiegende Lücke zwischen früherem Gehalt und der Pension, sollte eine Dienstunfähigkeit – etwa infolge eines Unfalls – unerwartet eintreten.
 
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg schließt die Deckungslücken. Mit uns vereinbaren Sie eine Rente, die Ihrem Lebensstandard entspricht. Sobald Sie vom Amtsarzt für dienstunfähig erklärt werden, beginnen wir mit der Auszahlung der vereinbarten Rente.
 

Die Diensthaftpflichtversicherung
 
Wenn Sie anderen Menschen in Ausübung Ihres Dienstes schaden, haften Sie für den gesamten Schaden daraus. Ihr Dienstherr springt nur dann für Sie ein, wenn Sie maximal fahrlässig gehandelt haben – und selbst dann gibt es einen sogenannten Amtshaftungsanspruch gegen Sie. Mit der Diensthaftpflicht der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg haben Sie auch hier einen starken Partner an Ihrer Seite!

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über das Berufsbild des Justizvollzugsbeamten, den Absicherungsbedarf oder die Versicherungen erfahren? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg. Unser Team freut sich bereits auf Sie!

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