DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | beihilfekonforme Krankenversicherung

DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV für Polizei-, Justiz- und Zollbeamte

Als Beamter der Polizei, der Justiz- oder Zollverwaltung haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe – entweder schon während des aktiven Dienstes oder spätestens mit Eintritt in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Die DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg gibt einen Überblick zu Funktionsweise und Leistungen.

Die Beihilfe: Das steckt hinter der Krankenfürsorge für Staatsbedienstete

Bei der Beihilfe handelt es sich um ein eigenes Krankenfürsorgesystem für Beamte, das es für Angestellte und Tarifbeschäftigte in vergleichbarer Form nicht gibt. Während letztere einen Teil ihrer Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber erstattet bekommen (Arbeitgeber-Anteil), übernimmt der Dienstherr bei Beamten einen Teil der tatsächlichen Behandlungs- und Krankheitskosten. Eine Übernahme der Versicherungsbeiträge erfolgt hier nicht.
 
Um Beihilfeleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine Rechnung vom Arzt, von der Apotheke oder dem Krankenhaus. Diese reichen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle – bei Bundesbeamten zum Beispiel dem Bundesverwaltungsamt – ein. Anschließend erhalten Sie die Aufwendungen in Höhe Ihres individuellen Beihilfesatzes erstattet.
 
Das bedeutet im Umkehrschluss: Ohne ärztliche Rechnung erhalten Sie auch keine Beihilfe. Daher ist die gesetzliche Krankenversicherung eine meist schlechtere Alternative für Beamte der Polizei, da hier alle Behandlungen direkt über das „Kärtchen“ mit der Kasse abgerechnet werden. Eine Rechnung stellt der Arzt nur für Leistungen aus, die die Krankenkasse nicht unmittelbar übernimmt.

Art und Umfang der Beihilfe

Die Beihilfe ist gesetzlich geregelt. Dabei können die einzelnen Dienstherren jeweils eigene Vorschriften für ihren Geltungsbereich erlassen. Das hat zur Folge, dass Beamte des Bundes und der Länder jeweils (geringfügig) unterschiedliche Leistungen erhalten.
 
Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfe sind sogenannte „beihilfefähige Aufwendungen“. Darunter fallen alle Kosten, die für die Herstellung oder den Erhalt der Gesundheit notwendig sind. Beispiele:

  • Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, etwa die regelmäßige Zahnreinigung.
  • Behandlungs- und Operationskosten aller Art.
  • Kosten für Heil- und Hilfsmittel sowie Medikamente.
  • Aufwendungen für die Rehabilitation.

Wie hoch die Erstattung durch den Dienstherrn ausfällt, richtet sich nach dem einschlägigen Beihilfesatz. Er bestimmt, zu welchem prozentualen Anteil die Krankheitskosten übernommen werden – und welcher Teil nach der Beihilfe verbleibt. Zwar können auch die Beihilfesätze vom Dienstherrn bestimmt werden, hier gelten aber bundesweit relativ einheitliche Vorschriften. Die Beihilfesätze betragen:

  • Für Beamte mit einem oder keinem Kind: 50 Prozent.
  • Für Beamte mit zwei oder mehr Kindern: 70 Prozent.
  • Für Ehegatten von beihilfeberechtigten Beamten: 70 Prozent.
  • Für Kinder von Beamten der Polizei: 80 Prozent.
  • Für Beamte im Ruhestand: 70 Prozent.

Diese Staffelung hat zur Folge, dass sich der Beihilfesatz mindestens einmal ändert. Der Anteil der Krankheitskosten, der nach der Beihilfe verbleibt (Restkosten), muss über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden. Denn durch die gesetzliche Versicherungspflicht ist es in Deutschland nicht zulässig, diesen Teil „aus eigener Tasche“ zu übernehmen.

Wie funktioniert die beihilfekonforme Krankenversicherung?

Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg entscheiden Sie sich für eine passgenaue Absicherung der entstehenden Restkosten. Unsere Tarife sind an die jeweils geltenden Vorschriften der Beihilfe Ihres Dienstherrn angepasst. Dadurch übernehmen wir auch einen größeren Anteil der Krankheitskosten, wenn die Beihilfe etwa keine Erstattung der entsprechenden Aufwendungen vorsieht.
 
Die beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine klassische private Krankenversicherung. Der Unterschied zur sogenannten Vollversicherung, die 100 Prozent aller Kosten übernimmt, besteht lediglich darin, dass wir nur den durch die Beihilfe „offenen“ Betrag erstatten – also zwischen 20 und 50 Prozent der Behandlungs- und Krankheitskosten. Neben der idealen Abdeckung der Restkosten haben Sie so den Vorteil, einen deutlich niedrigeren Beitrag für Ihre Krankenversicherung zahlen zu müssen.
 
Zusätzlich erhalten Sie in der privaten Krankenversicherung die bestmögliche und individuellste medizinische Versorgung. Durch den privatwirtschaftlichen Vertrag, den Sie mit der DBV abschließen, entscheiden Sie selbst über Art und Umfang der versicherten Leistungen. Sie profitieren unter anderem in diesen Punkten:

  • Vollständige Übernahme von Zahnleistungen, insbesondere auch bei hochwertigem Zahnersatz.
  • Einschluss wahlärztlicher Leistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung möglich.
  • Erstattung der Kosten für Psychotherapie, Logopädie und Behandlungen durch Heilpraktiker.
  • Vollständige Übernahme von Kur- und Reha Leistungen, auch wenn die Beihilfe weniger als den üblichen Kostensatz übernimmt.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Polizei: Nur selten eine echte Option

Durch die Beihilfe haben Beamte von Polizei, Justiz und Zoll einen besonderen Absicherungsbedarf. Er kann in der Regel nur über eine beihilfekonforme Krankenversicherung gedeckt werden, da die gesetzliche Krankenkasse keine entsprechend angepassten Tarif bietet. Damit sind mehrere Nachteile verbunden:

  • Sie erhalten für Behandlungen, Medikamente und Co. keine Rechnungen. Dadurch steht Ihnen keine Beihilfe zu, da eine Rechnung hier Voraussetzung ist.
  • Beamte erhalten keinen Arbeitgeber-Anteil zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Damit zahlen Sie die gesamte Prämie, die sich nach Ihrem Einkommen richtet (rund 18 Prozent) aus eigener Tasche.

Hinzu kommt, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich vorgeschrieben sind. Abweichungen, etwa die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, sind nur in einem sehr geringen Umfang möglich. Nach §12 SGBV erbringt die gesetzliche Kasse „notwendige und wirtschaftliche“ Leistungen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
 
Allerdings kann der Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung dennoch sinnvoll sein. Das ist etwa der Fall, wenn Sie die Familienversicherung nutzen möchten oder wegen schwererer Vorerkrankungen nur zu ungünstigen Konditionen in die beihilfekonforme Krankenversicherung aufgenommen werden können. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich – vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg!

Die Anwartschaft: Wichtig, wenn Sie Heilfürsorge erhalten

In vielen Ländern erhalten Beamte der Polizei während des gesamten oder für eine bestimmte Zeit des aktiven Dienstes freie Heilfürsorge. Hier übernimmt der Dienstherr alle Krankheitskosten, der Abschluss einer Krankenversicherung wird damit nicht notwendig.
 
Allerdings fällt der Anspruch auf Heilfürsorge spätestens mit Eintritt in den Ruhestand weg. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie Beihilfe und benötigen eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Um hier nicht mit sehr hohen Beiträgen konfrontiert zu werden, empfehlen wir den frühzeitigen Abschluss einer Anwartschaft. Sie „konserviert“ Ihr Alter und den Gesundheitszustand, die später der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt werden. Zudem erhalten Sie eine Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung, sobald es notwendig ist.

Wir beraten Sie gerne

Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung sind komplexe und sehr individuelle Themen. Daher sollten Sie sich vor dem Abschluss immer von Experten beraten lassen. Durch unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Beamtenversorgung sind wir hier der richtige Ansprechpartner. Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg. Wir freuen uns bereits auf Sie!

Sie haben gerade den Informationstext zur beihilfekonformen Krankenversicherung gelesen.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Spezialist für den Öffentlichen Dienst Hecht & Schnak oHG

Ihlenfelder Str. 32
17034 Neubrandenburg
0395/4309390
0395/43093911
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Hecht & Schnak oHG
Ihlenfelder Str. 32
17034 Neubrandenburg
Kontaktformular aufrufen 0395 4309390 0395 43093911 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
08:00 bis 18:00
Dienstag:
08:00 bis 17:00
Mittwoch:
08:00 bis 17:00
Donnerstag:
08:00 bis 18:00
Freitag:
08:00 bis 15:00
karte
In Google Maps öffnen