Während Beamte auf Lebenszeit im Fall einer Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt erhalten, haben Studenten, Referendare und Lehramtsanwärter keinen Schutz. Bei Entlassung erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht jedoch erst nach 5 Jahren mit mindestens 3 Jahren Pflichtbeitragszahlungen.
Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg bietet hier eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge. Ein Teil Ihrer Beiträge fließt in Ihre Altersvorsorge, sodass Sie finanziell abgesichert bleiben – auch nach dem aktiven Dienst.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Gesicherte Altersvorsorge trotz Dienstunfähigkeit
- Zweiphasige Anpassung der DU-Rente
- Flexibilität: Anpassung des Versicherungsschutzes bei geändertem Bedarf