Auch im Ruhestand sind Sie noch Beamte – denn das Beamtenverhältnis ist grundsätzlich auf Lebenszeit, also bis zum Tod, angelegt. Allerdings befinden Sie sich nicht mehr im aktiven Dienst, sondern im beamtenrechtlichen Ruhestand. Daher haben Sie einen grundlegend anderen Absicherungsbedarf. Wir, das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg, geben einen Überblick.
Anwartschaft und private Krankenversicherung
Als Polizist im Ruhestand erhalten Sie Beihilfe, selbst wenn Ihnen während des aktiven Dienstes die sogenannte freie Heilfürsorge zustand. Bei der Beihilfe übernimmt der Dienstherr nicht mehr die gesamten Krankheits- und Behandlungskosten, sondern nur noch einen Teil der Aufwendungen. Außerdem können Sie sich nicht mehr bei den Ärzten der Polizei behandeln lassen, sondern müssen zivile Mediziner aufsuchen.
Daher haben Sie bereits während des aktiven Dienstes eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abgeschlossen. Mit ihr „konservieren“ Sie Ihren gesundheitlichen Zustand und erhalten später eine private Krankenversicherung mit Konditionen, die Ihrem damaligen Gesundheitszustand entsprechen.
Später schließen Sie zeitgleich mit der Versetzung in den Ruhestand eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung ab. Sie schließt die Deckungslücke zwischen der Erstattung der Beihilfe (bei Pensionisten in der Regel 70 Prozent) und den insgesamt anfallenden Kosten. Rechnungen, die Sie vom Arzt erhalten, reichen Sie sowohl bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle als auch bei der Krankenversicherung ein. Beide Kostenträger erstatten den auf sie entfallenden Betrag, in der Summe 100 Prozent der Krankheitsaufwendungen.
Übrigens: Auch die beihilfekonforme PKV bietet alle Vorteile einer privaten Krankenversicherung. Auch hier haben Sie also die Möglichkeit, sogenannte Wahl- und Zusatzleistungen mitzuversichern. So erhalten Sie bestmögliche medizinische Versorgung.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg ist während des aktiven Dienstes für Beamte der Polizei unverzichtbar. Nach der Versetzung in den Ruhestand können Sie jedoch nicht mehr dienstunfähig werden, da eine Dienstunfähigkeit ja ebenfalls zu einer Pensionierung führen würde. Außerdem üben Sie keine aktive dienstliche Tätigkeit mehr aus.
Falls nicht ohnehin bereits durch entsprechende Vertragslaufzeiten geschehen, sollten Sie Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen, sobald Sie in den Ruhestand versetzt werden. Die Beiträge sind sonst nur ein unnötiger Kostenfaktor.
Selbiges gilt für die Diensthaftpflichtversicherung. Auch sie wird nicht mehr benötigt, da sie ebenfalls den aktiven dienstlichen Bereich betrifft, der ab der Versetzung in den Ruhestand nicht mehr vorhanden ist.