Warum sollten Sie schon als Referendar an die Diensthaftpflichtversicherung denken?
Im BGB ist gesetzlich verankert, dass jeder, der vorsätzlich oder fahrlässig einem Dritten einen Schaden zufügt, selbst dafür haften muss. Und das mit dem persönlichen Vermögen. Das Haftungsrisiko besteht auch schon für Referendare und Beamte während der Vorbereitungszeit. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg wissen, dass auch Sie als Referendar vor denselben Gefahren stehen, wie ein ausgebildeter und berufstätiger Lehrer. Daher ist auch der Versicherungsbedarf mit einer umfassenden Haftpflichtversicherung, der gleiche. Diese schützt Sie im Ernstfall vor den finanziellen Folgen von Schäden. Gerne möchten wir Ihnen kurz die Besonderheiten der Haftpflichtversicherung für Referendare aufzeigen.
Im Alltag warten viele Situationen auf uns, die ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweisen. Eine Haftpflichtversicherung kann auch Sie nicht vor den Risiken schützen – kommt es aber zu einem Schaden, aus dem Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen resultieren, springt diese finanziell für Sie ein. Ganz gleich, ob es sich dabei um eine private Haftpflichtversicherung oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung handelt. Sie als Referendar tragen zudem bereits in dem frühen Stadium Ihrer Karriere ein hohes Haftungsrisiko, das sich kaum von dem eines Lehrers oder Beamten auf Widerruf unterscheidet.