DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | Gesetzliche oder private Krankenversicherung

DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Die Optionen für Beamte der Polizei

Als Beamte der Polizei stehen Sie außerhalb der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme. Durch das Beihilfe-System ist Ihre Krankheitsfürsorge grundlegend anders aufgebaut als das „normaler“ Arbeitnehmer. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg gibt in diesem Artikel einen Überblick über die gesetzliche und die private Krankenversicherung sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile für Beamte der Polizei.

Grundlegendes zur Krankenversicherung

In Deutschland besteht – wie in den meisten europäischen Staaten – eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Jede Person muss vor dem finanziellen Risiko, was schwere Krankheiten und Operationen mit sich bringen, geschützt werden. Wer sich den Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung nicht leisten kann, bekommt die Aufwendungen vom Staat erstattet.
 
Übrigens: Die Pflicht zur Krankenversicherung bleibt auch dann bestehen, wenn Beamte der Polizei Beihilfe erhalten. Sie erstreckt sich dann aber nur noch auf den nach der Beihilfe-Erstattung verbleibenden Teil der Kosten. Soweit die Aufwendungen über die Beihilfe gedeckt sind, besteht keine Krankenversicherungspflicht.
 
Eine weitere, speziell für Beamte und Soldaten entwickelte Alternative ist die sogenannte freie Heilfürsorge. Sie ersetzt die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, da Beamte und Soldaten in ihrem Rahmen alle Aufwendungen für ärztliche Behandlungen vom Dienstherrn ersetzt bekommen. Dafür müssen Sie lediglich den zuständigen Arzt der Polizei oder bei der Truppe aufsuchen. Hier werden Sie behandelt oder an zivile Ärzte verwiesen. Beiträge müssen für die Heilfürsorge nicht entrichtet werden.
 
Der Umfang der freien Heilfürsorge entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch hier sind Zusatz- und Ergänzungstarife sinnvoll, um die bestmögliche medizinische Versorgung sicherzustellen. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg berät Sie hier gerne – vereinbaren Sie einfach einen Termin!

Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Polizei

Auch Beamten der Polizei steht die gesetzliche Krankenversicherung offen. Sie sind aber – anders als Angestellte – nicht verpflichtet, in der GKV versichert zu sein. Stattdessen können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich lieber gesetzlich oder privat versichern möchten.
 
Die gesetzliche Kasse basiert auf einem sogenannten Solidarsystem. Jede versicherte Person zahlt einen prozentual einheitlichen Anteil ihres Einkommens in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Auf der anderen Seite erhält jeder Versicherte dieselben Leistungen. Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzgebers sind nur in sehr engen Grenzen möglich. Daher hat es kaum einen Einfluss, bei welcher Kasse Sie versichert sind.
 
Durch die stark vereinheitlichten Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Vorgabe im SGB V, nur „wirtschaftliche und notwendige“ Behandlungen zu finanzieren, entstehen in der GKV schnell hohe Selbstbehalte. Sie müssen von Versicherten in der Regel aus eigener Tasche gezahlt oder über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden. Leistungsbausteine und damit eine Anpassung an die individuelle Situation wie in der privaten Krankenversicherung sind in der GKV nicht möglich.
 
Sofern Sie als Beamte der Polizei keine Heilfürsorge, sondern Beihilfe erhalten, stehen Sie möglicherweise vor einem weiteren Problem. Denn die Beihilfe leistet nur, wenn die Krankheitskosten durch Rechnungen des Arztes oder des Krankenhauses nachgewiesen werden. Da Sie als gesetzlich versicherte Person aber keine Rechnungen erhalten, stehen Ihnen nach den Beihilfevorschriften auch keine Leistungen zu.
 
Einen Arbeitgeber-Anteil am Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für Beamte der Polizei nicht. Sie müssen also die gesamte Prämie aus eigener Tasche zahlen und verzichten gleichzeitig auf den Vorteil der Beihilfe. Der Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse lohnt sich daher meist nur, wenn größere Vorerkrankungen einen Beitritt in die PKV erschweren oder unmöglich machen. Auch die kostenfreie Familienversicherung kann ein Argument sein.
 
Übrigens: Einige Bundesländer bieten ihren Beschäftigten bei der Polizei bereits eine sogenannte „Pauschalbeihilfe“ an, wenn sie sich gesetzlich versichern. Fragen Sie hierzu einfach bei Ihrem Dienstherrn nach.

Die private Krankenversicherung für Beschäftigte der Polizei

Beamte der Polizei mit Anspruch auf Beihilfe sind in der Regel in der privaten Krankenversicherung versichert. Sie bietet die individuelleren und besser auf das besondere Fürsorgesystem des Dienstherrn zugeschnittenen Leistungen.
 
Hinter der privaten Krankenversicherung steht das bekannte Kapitaldeckungsprinzip, nach dem die meisten Versicherungen funktionieren. Jede versicherte Person zahlt also einen Beitrag, der dem individuellen Risiko entspricht – ähnlich, wie es etwa bei Ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung der Fall ist. Einheitliche Beiträge, die sich nach dem Einkommen richten, gibt es in der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg nicht.
 
In der PKV gibt es keine einheitlichen Leistungen. Zwar ist ein bestimmtes Grundniveau gesetzlich geregelt, darüber hinausgehende Leistungen können aber frei vereinbart werden und sind in der privaten Krankenversicherung auch die Regel. Sie sind also deutlich flexibler, was die Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes angeht. Zu den ergänzenden Leistungen gehören etwa die Übernahme von Zahnbehandlungen, Wahlleistungen im Krankenhaus oder der Ersatz von Kosten für Sehhilfen.
 
Die Beihilfe deckt einen Teil der Krankheitskosten (zwischen 50 und 80 %) ab. Für den verbleibenden Teil benötigen Sie eine Krankenversicherung. Während Sie sich in der gesetzlichen Krankenkasse nur für einen 100-prozentigen Schutz entscheiden können, erhalten Sie in der privaten Krankenversicherung einen an die Beihilfe angepassten Tarif. Wir übernehmen dann etwa nur 20 % Ihrer Krankheitskosten, wodurch der Beitrag ebenfalls entsprechend sinkt.
 
Möchten Sie mehr über die private Krankenversicherung für Beamte der Polizei und ihre Vorteile erfahren? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin!

Beihilfe, gesetzliche und private Krankenversicherung: Es ist kompliziert

Als Beamte der Polizei sollten Sie Ihre Krankenversicherung nicht direkt alleine in die Hand nehmen. Durch die Komplexität des Systems und die zahlreichen Optionen ist eine fachkundige Beratung – etwa durch die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg – unverzichtbar.

Lassen Sie sich beraten!

Möchten Sie mehr über unsere Lösungen für Beamte erfahren? Dann zögern Sie nicht länger, rufen Sie an oder schreiben Sie uns und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin zur Beratung. Gerne erstellen wir Ihnen außerdem ein kostenfreies Angebot. Wir freuen uns auf Sie!

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