DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | Bundespolizist/in

DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Bundespolizist/in

Beamte der Bundespolizei: Berufsbild und Absicherungsbedarf

Im Polizeidienst wird zwischen Landes- und Bundespolizei unterschieden. Während die Beamten der Länder die dortigen Aufgaben übernehmen, sind Beamte des Bundes grundsätzlich für länderübergreifende Angelegenheiten zuständig. Die DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg gibt einen Überblick über Aufgaben und Absicherungsbedarf von Beamten der Bundespolizei.

Das Berufsbild im Überblick

Beamte der Bundespolizei werden – wie eingangs bereits erwähnt – für verschiedenste Aufgaben im gesamten Bundesgebiet benötigt. Dabei versucht der Dienstherr, einen möglichst heimatnahen Einsatz zu ermöglichen, etwa am nächsten Bahnhof oder Flughafen. Allerdings kann es auch passieren, dass Sie als Beamter der Bundespolizei etwa von Bayern nach Hessen versetzt werden.
 
Bundespolizisten leisten einen wichtigen Dienst für die öffentliche Sicherheit. In Ihrer Laufbahn haben Sie etwa diese Einsatzmöglichkeiten:

  • Streifendienst, etwa am Bahnhof, am Flughafen oder an den Ländergrenzen.
  • Wachdienst (unter anderem Annahme und Vermittlung von Einsätzen, Berichtserstellung).
  • Verwaltungsdienst, etwa in der Personalverwaltung oder zentralen Referaten.
  • Spezielle Verwendungen, etwa bei Spezialeinheiten (GSG9) und in besonderen Ermittlungsteams.

Auch ein Wechsel zu anderen, verwandten Behörden ist möglich. Beamte der Bundespolizei können zum Beispiel in den Polizeidienst eines Landes oder ins Bundesamt für Verfassungsschutz übernommen werden. Hier warten weitere, spannende und vielfältige Aufgaben auf Sie.
 
Bei der Bundespolizei gibt es – wie in den meisten Verwaltungen – mehrere Laufbahnen. Sie unterscheiden sich in erster Linie bei den Einstellungsvoraussetzungen und den dienstlichen Tätigkeiten:

  • Mittlerer Dienst (Besoldungsgruppen A6 bis A9): Für den Einstieg im mittleren Dienst ist mindestens der mittlere Schulabschluss erforderlich. Beamte dieser Laufbahn sind in erster Linie im Streifen- oder Wachdienst tätig.
  • Gehobener Dienst (Besoldungsgruppen A9 bis A13): Hier benötigen Sie mindestens das Fachabitur oder eine andere Hochschulreife. Auch Beamte des gehobenen Dienstes werden im Streifen- oder Wachdienst eingesetzt, nehmen aber auch anspruchsvolle Führungs- und Sachbearbeiteraufgaben im Innendienst wahr.
  • Höherer Dienst (Besoldungsgruppen A13 bis A16 sowie B-Besoldungen): Um in den höheren Dienst einsteigen zu können, benötigen Sie einen Masterabschluss oder das zweite juristische Staatsexamen. Der höhere Dienst ist die Führungsebene der Bundespolizei.

Im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens haben besonders qualifizierte Beamte der Bundespolizei die Möglichkeit, in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln. So können Sie etwa als Beamter des gehobenen Dienstes einen Master an der Hochschule des Bundes (HS Bund) absolvieren und erfüllen damit die Zugangsvoraussetzungen für den höheren Dienst. Auch im mittleren Dienst besteht diese Möglichkeit.

Wie sind Beamte der Bundespolizei abgesichert?

Bei der Bundespolizei werden Sie grundsätzlich ins Beamtenverhältnis übernommen. Das bedeutet, dass Sie in einem sogenannten lebenslangen Dienst- und Treueverhältnis mit gegenseitigen Rechten und Pflichten stehen. Dafür, dass Sie die Sicherheit des Dienstherrn erhalten, verpflichten Sie sich dazu, Ihre gesamte Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung zu stellen. Dabei durchlaufen Sie mehrere Stufen:

  • Beamter auf Widerruf: Den Vorbereitungsdienst, also die Ausbildung oder das duale Studium, absolvieren Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Sobald Sie die Qualifikationsprüfung bestanden haben, endet dieses Ausbildungsverhältnis.
  • Beamter auf Probe: Das Beamtenverhältnis auf Probe beginnt unmittelbar nach der Ausbildung bzw. nach dem Studium. Es dauert je nach Dienstherr zwischen zwei und drei Jahre und soll einen umfassenden Eindruck von den Leistungen des Beamten vermitteln.
  • Beamter auf Lebenszeit: Ist die Probezeit bestanden, werden Beamte der Bundespolizei auf Lebenszeit ernannt.
  • Ruhestand: Auch mit dem Eintritt in den Ruhestand endet das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis nicht. Beamte erhalten hier sogenannte Versorgungsbezüge und sind nicht mehr zur aktiven Dienstleistung verpflichtet.

Bereits ab dem ersten Tag im Beamtenverhältnis erwerben Sie zahlreiche Rechtsansprüche, wobei mit der Zeit weitere dazukommen. Zu den wichtigsten Säulen der Versorgung von Beamten der Bundespolizei gehören:

  • Die Besoldung:
    Beamte erhalten kein Gehalt, sondern eine Besoldung zugesprochen. Ihre Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, in erster Linie aber nach Laufbahn, Besoldungsgruppe, Stufe und Familienstand. Bestimmte Tätigkeiten, etwa in obersten Bundesbehörden (Ministerien), im Streifen- oder Schichtdienst erhöhen das monatliche Grundgehalt weiter. Beamte steigen im Laufe der Zeit in den sogenannten Erfahrungsstufen auf.
  • Die Beihilfe:
    Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr mindestens 50 Prozent aller anfallenden Krankheitskosten. Für den verbleibenden Teil der Kosten benötigen Beamte der Bundespolizei eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Die DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg bietet hier passgenaue Tarife!
  • Die Heilfürsorge:
    Sie ist eine Alternative zur Beihilfe, bei der der Dienstherr alle Krankheitskosten zu 100 Prozent übernimmt. Allerdings gibt es auch hier Deckungslücken, weshalb wir eine Heilfürsorge-Ergänzungsversicherung empfehlen.
  • Die Versorgung:
    Mit dem Eintritt in den Ruhestand erhalten Beamte der Bundespolizei ein Ruhegehalt. Es bemisst sich nach den geleisteten Dienstjahren und dem letzten Bruttolohn vor der Pensionierung.

Wichtige Versicherungen bei der Bundespolizei

Wenngleich Beamte der Bundespolizei über ihren Dienstherrn bereits gut abgesichert sind, benötigen sie einige Zusatzversicherungen. Das Team der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg gibt einen Überblick.
 

Krankenversicherung
 
Die beihilfekonforme Krankenversicherung ergänzt den bestehenden Beihilfeanspruch und ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem können Sie als Privatpatient deutlich freier entscheiden, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Mit einer Heilfürsorge-Ergänzungsversicherung erweitern Sie die Leistungen der freien Heilfürsorge, die in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
 

Dienstunfähigkeitsversicherung
 
Werden Sie als Beamter der Bundespolizei dienstunfähig, werden Sie im Beamtenverhältnis auf Probe und Widerruf sofort entlassen. Als Beamter auf Lebenszeit steht Ihnen eine Pension nach den gesetzlichen Vorschriften vor. In jedem Fall entsteht aber eine Deckungslücke, die sich mit der flexibel anpassbaren Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg passgenau schließen lässt.
 
Übrigens: Wir erkennen die Einschätzung des polizeiärztlichen Dienstes ohne weitere Prüfung an.
 

Anwartschaftsversicherung
 
Beamte der Bundespolizei erhalten während des aktiven Dienstes Heilfürsorge und haben ab dem Eintritt in den Ruhestand einen Beihilfeanspruch. Da sie erst sehr spät eine private Krankenversicherung benötigen, kann diese schnell teuer und damit unrentabel werden. Mit der Anwartschaft der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg „konservieren“ Sie Ihren gesundheitlichen Zustand. Diesen legen wir später Ihren Beiträgen in der Krankenversicherung zugrunde. Gleichzeitig erhalten Sie eine Aufnahmegarantie.

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über den Dienst bei der Bundespolizei, die zahlreichen Entwicklungsmöglichkeiten oder den Versicherungsbedarf bzw. unsere Policen erfahren? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin. Das Team der DBV Deutschen Beamtenversicherung Hecht und Schnak in Neubrandenburg freut sich bereits auf Sie!

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