DBV Neubrandenburg Hecht & Schnak oHG | Beamte auf Probe

DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg Beamte auf Probe

Beamte der Polizei: Das Beamtenverhältnis auf Probe

Nach Ihrem Vorbereitungsdienst, der in der Regel drei Jahre dauert und im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert wird, werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Dabei stellt die Probezeit die zweite von drei Stufen Ihrer Laufbahn bei der Polizei dar. Wir geben einen Überblick über Hintergrund und Zweck der beamtenrechtlichen Probezeit sowie einen Eindruck zu benötigten Versicherungen.

Hintergrund der beamtenrechtlichen Probezeit

Die Probezeit ist quasi eine Pflichtstation eines jeden Beamten. Zwar kann sie unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt oder sogar erlassen werden, grundsätzlich möchte sich der Dienstherr in dieser Zeit aber einen umfassenden Eindruck von Ihnen verschaffen. In erster Linie soll geprüft werden, ob Sie die an Beamte der Polizei gestellten Anforderungen erfüllen oder sogar übertreffen. Ist letzteres der Fall, kann die zwei oder drei Jahre dauernde Probezeit bei vielen Dienstherren abgekürzt werden.
 
Außerdem stellt der Dienstherr am Ende der Probezeit die gesundheitliche Eignung für die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit fest. Besonders bei der Polizei sind die Anforderungen hoch. Im Rahmen einer amts- oder polizeiärztlichen Untersuchung stellt der Arbeitgeber fest, ob ein erhöhtes Risiko für bestimmte Erkrankungen besteht. Nach Möglichkeit soll bereits hier erkannt werden, ob Sie eventuell vor Ablauf Ihrer eigentlichen Dienstzeit krankheitsbedingt aus dem Polizeidienst ausscheiden werden.
 
Während der Probezeit bzw. an deren Ende – das ist abhängig vom Dienstherrn – werden Sie beurteilt (sogenannte Probezeitbeurteilung). Hier werden zum einen Ihre dienstlichen Leistungen bewertet, zum anderen wird die gesundheitliche und persönliche Eignung für die Übernahme auf Lebenszeit festgestellt. Kann der Dienstherr keine positive Prognose abgeben, kann er die Probezeit bis auf fünf Jahre verlängern.

Ihre Ansprüche als Beamte der Polizei auf Probe

Als Beamte der Polizei haben Sie bereits zahlreiche Ansprüche, die weitgehend denen im Beamtenverhältnis auf Widerruf entsprechen. Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg haben Sie einen starken Partner an der Seite, der Sie in allen Stufen Ihrer Laufbahn umfassend unterstützt.
 
Die wichtigsten Leistungen Ihres Dienstherrn (Land oder Bund) im Überblick:

  • Besoldung:
    Als Beamte der Polizei erhalten Sie kein Gehalt, sondern eine Besoldung nach dem einschlägigen Landes- oder Bundesbesoldungsgesetz (LBesG/BBesG). Für deren Höhe sind Ihre Vorbildung, die Berufserfahrung sowie der Familienstand maßgeblich. Während Sie als Beamte auf Widerruf noch Anwärterbezüge erhalten, stehen Ihnen in der Probezeit bereits die vollen Dienstbezüge zu.
  • Versorgung:
    Die Versorgung oder Pension ist die „Rente der Beamten“. Da Sie nicht in die gesetzlichen Rentenkassen einzahlen, erhalten Sie Ihr Ruhegehalt vom Dienstherrn. Für die Höhe kommt es auf die Besoldungsgruppe vor Versetzung in den Ruhestand sowie Ihre aktiven Dienstjahre an. Maximal möglich ist eine Pension in Höhe von rund 70 Prozent der letzten Bruttodienstbezüge.
  • Beihilfe:
    Bei der Polizei erhalten Sie entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge (Nr.4). Welches der beiden Modelle Anwendung findet, ist von Dienstherrn zu Dienstherrn unterschiedlich. Einigen Dienstherren gewähren auch beide Leistungen, etwa durch freie Heilfürsorge während der Ausbildung und Beihilfe ab der Verbeamtung auf Probe.
    Über die Beihilfe werden zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten laut Arztrechnung übernommen. Nur für den verbleibenden Teil, also 20 bis 50 Prozent, benötigen Sie eine beihilfekonforme Restkostenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg.
  • Freie Heilfürsorge:
    Alternativ zur Beihilfe kann freie Heilfürsorge gewährt werden, was einer vollwertigen und für den Beamten der Polizei kostenfreien Krankenversicherungsschutz entspricht. Lediglich kleinere Versorgungslücken lassen sich mit einem Ergänzungstarif der DBV schließen.
    Achtung: Erhalten Sie während der Ausbildungszeit Heilfürsorge und erst später Beihilfe, sollten Sie eine Anwartschaft auf die PKV abschließen. So wird Ihr heutiger Gesundheitszustand praktisch „konserviert“, wodurch Sie später von verbesserten Konditionen in der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung profitieren. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg beraten Sie hierzu gerne persönlich!
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Diese Versicherungen sind in der Probezeit bei der Polizei unverzichtbar

Während Ihrer Zeit bei der Polizei sind Sie vom ersten Tag an gut abgesichert. Allerdings gibt es verschiedene Lücken im Versorgungssystem des Staates, die Sie selbst schließen müssen. Ohne passgenauen Versicherungsschutz laufen Sie Gefahr, im Fall der Fälle gänzlich ohne Leistungen dazustehen. Drei wichtige Policen für Beamte der Polizei in der Probezeit:

Die beihilfekonforme Krankenversicherung

Da der Dienstherr über die Beihilfe nur einen Teil Ihrer Behandlungs- und Krankheitskosten übernimmt, müssen Sie die verbleibenden Restkosten anderweitig abdecken. Die gesetzliche Krankenversicherung ist hier keine gute Wahl, da bei ihr nur eine Abdeckung von 100 Prozent möglich ist – damit wären Sie überversichert, würden zu hohe Beiträge zahlen und außerdem keine Beihilfe mehr erhalten.
 
Günstiger ist die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg. Sie lässt sich exakt an Ihren Beihilfeanspruch anpassen und außerdem um diverse Leistungen erweitern. Hier entscheiden Sie also selbst, wie umfassend Sie sich absichern und auf welche Bestandteile Sie verzichten können.
 
Übrigens: Mit der Anwartschaft sichern Sie sich schon heute gute Konditionen, sofern Sie bereits wissen, dass Sie später mal in die PKV wechseln. Das ist bei der Polizei spätestens mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst der Fall, da Sie ab diesem Zeitpunkt keine freie Heilfürsorge mehr erhalten.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Werden Sie als Beamte auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst bei der Polizei entlassen, erhalten Sie eine sogenannte Mindestversorgung. Deren Höhe liegt deutlich unter den früheren Dienstbezügen und nach steuerlichen Abzügen und den Krankenversicherungsbeiträgen oft sogar unter dem Grundsicherungsniveau.
 
Beamte auf Probe und Widerruf sind jedoch noch schlechter abgesichert. Werden Sie während dieser Zeit dienstunfähig, werden Sie ebenfalls entlassen. Sie erhalten aber keine Leistungen von Ihrem Dienstherrn, da diese Beamten auf Lebenszeit vorbehalten sind. Hier ist eine ergänzende Absicherung also noch wichtiger als bei Lebenszeitbeamten.
 
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Polizei zahlt Ihnen eine vertraglich vereinbarte, monatliche Rente aus, sobald Sie Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Dabei entscheiden Sie selbst, wie hoch die Rente ausfällt, und passen sie so Ihren individuellen Verhältnissen an. Sobald Sie auf Lebenszeit verbeamtet wurden, können Sie die DU-Rente um den Anspruch auf Mindestversorgung kürzen.

Die Diensthaftpflicht

Fehler sind menschlich – das gilt auch für Beamte der Polizei. Sobald Sie aber fahrlässig handeln, übernimmt der Dienstherr die Folgen Ihres Fehlers nur noch eingeschränkt. Über die Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg sind eventuelle Rückgriffsansprüche des Dienstherrn gegen Sie abgedeckt – für ein möglichst umfassendes Sicherheitsgefühl im Dienst.

Lassen Sie sich beraten!

Möchten Sie mehr über Ihre Ansprüche als Beamter der Polizei erfahren oder sich zu den Absicherungsmöglichkeiten beraten lassen? Interessieren Sie sich für eine bestimmte Police oder sind Sie bereits Kunde und haben Änderungswünsche? Zögern Sie nicht und kommen Sie noch heute auf uns zu! Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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