Die Vorteile der Dienstanfänger-Police
Besonders für Beamte auf Widerruf und Probe ist die DBV Dienstanfänger-Police unverzichtbar. Denn erst als Beamter auf Lebenszeit haben Sie bei Dienstunfähigkeit einen staatlichen Pensionsanspruch, der Dienstherr zahlt also ein Ruhegehalt. Werden Sie hingegen in den ersten Jahren Ihrer Karriere dienstunfähig, verlieren Sie Ihr gesamtes Einkommen und erhalten kein Ruhegehalt (einzige Ausnahme: Dienstunfall).
Mit der Dienstanfänger-Police entscheiden sich Beamte auf Widerruf und Probe für ein passgenaues Absicherungsmodell, das sich später automatisch an den Beamtenstatus auf Lebenszeit anpasst. Außerdem können Sie Umfang und Leistungen der Dienstanfänger-Police jederzeit an einen geänderten Bedarf anpassen, etwa durch Erhöhung der DU-Rente. Besser geht’s nicht!