DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Mit einer Anwartschaftsversicherung wird die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung zu den heute geltenden Konditionen vereinbart oder der Versicherungsschutz in eine Ruhendversicherung umgewandelt.

In der Regel wird mit einer Anwartschaft das Recht auf Leistungen der privaten Krankenversicherung erworben, die Sie gegenwärtig noch nicht benötigen. Mit der Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich einen garantierten Versicherungsschutz, auch wenn sich die gesundheitliche Verfassung durch eine Erkrankung oder einen Unfall nach Vertragsabschluss verschlechtert.

Wird die private Krankenversicherung benötigt, kann die Anwartschaftsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung problemlos in den gewünschten Tarif der Krankenversicherung umgestellt werden. Wartezeiten auf die vereinbarten Leistungen gelten nicht, da die Laufzeit der Anwartschaftsversicherung angerechnet wird.

Während der Dauer der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch. Eine Anwartschaftsversicherung ist noch keine reguläre Krankenversicherung.

Gesundheitsfürsorge für Beamte der Feuerwehr

Der Dienstherr gewährt seinen Beamten zahlreiche Fürsorgeleistungen. Eine Fürsorgepflicht ist die Krankenfürsorge. Beamte haben Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Die Tätigkeiten einiger Beamten bergen ein hohes Risiko für Gesundheit und Leben. Das betrifft insbesondere Vollzugsbeamte und Beamte der Feuerwehr. Hält der Dienstherr die Absicherung des gesundheitlichen Risikos mit einer privaten Krankenversicherung für eine unzumutbare Belastung, gewährt er Heilfürsorge.

Mit der Heilfürsorge werden die Kosten im Krankheitsfall komplett übernommen. Der Anspruch erlischt, sobald die Gefahr für Gesundheit und Leben nicht mehr gegeben ist und der Beamte erhält Beihilfe. Um von dieser Fürsorgeleistung Gebrauch machen zu können, wird eine beihilfekonforme Krankenversicherung benötigt. Maßgebliche Faktoren für Aufnahme und Beiträge ist der Gesundheitszustand und das Alter des Antragstellers.

Die Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die für den Abschluss der Krankenversicherung erforderliche Überprüfung des Gesundheitszustandes erfolgt bereits vor dem Abschluss der Anwartschaftsversicherung. Das Ergebnis kann noch Jahrzehnte später als Grundlage für die Aufnahme und die monatlichen Beiträge herangezogen werden.

Umso besser die gesundheitliche Verfassung beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist, desto geringer sind die monatlichen Versicherungsbeiträge. Das Risiko von Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen nimmt mit steigendem Alter und damit verbundenen Erkrankungen zu. Bei schwerwiegenden Problemen oder chronischen Krankheiten besteht die Gefahr, dass nur die Absicherung im Basistarif möglich ist. Es ist empfehlenswert, die Anwartschaftsversicherung möglichst in jungen Jahren, bei guter Gesundheit abzuschließen.

Heilfürsorge und Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Beihilfe für Beamte der Feuerwehr

Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Alle Bürger mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, die nicht anderweitig gegen das hohe Kostenrisiko bei Krankheit abgesichert sind, beispielsweise durch Heilfürsorge, müssen über eine Krankenversicherung verfügen. Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Gesetzliche Krankenkassen bieten allerdings immer nur Vollversicherungen an. Die Behandlungskosten rechnet der Leistungserbringer pauschal mit der Krankenversicherung ab. Die Versicherten gehen nicht in Vorleistung. Somit sind keine Erstattungen durch die Beihilfe notwendig.

Unterschiede zwischen kleiner und großer Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Für beide Anwartschaften gilt:

  • der bei Abschluss der Anwartschaft festgestellte und konservierte Gesundheitszustand bildet die Grundlage für die Aufnahme in die Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung, auch wenn die Umwandlung erst Jahrzehnte später erfolgt und sich der Gesundheitszustand massiv verschlechtert hat
  • Leistungen der Krankenversicherung können nach Aktivierung der Krankenversicherung sofort in Anspruch genommen werden, die Dauer der Anwartschaft wird auf die Wartezeiten angerechnet
  • während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch
  • die Beiträge sind steuerlich absetzbar

Große Anwartschaftsversicherung

Kleine Anwartschaftsversicherung

Vorteile der Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth können Beamte der Feuerwehr frühzeitig vorsorgen, zu einem späteren Zeitpunkt problemlos in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden und eine erstklassige Versorgung im Krankheitsfall zu günstigen Konditionen zu erhalten.

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