DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Werdegang Feuerwehrbeamte

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Der Beruf des Feuerwehrmannes genießt schon seit Jahrhunderten ein großes Ansehen. In den Städten standen früher Fachwerkhäuser, die größtenteils aus Holz gefertigt wurden, dicht an dicht. Ein Feuer konnte katastrophale Auswirkungen haben und ganze Stadtviertel zerstören. In Deutschland wurden die Gemeinden verpflichtet, für Brandschutz zu sorgen, Innungen und Zünfte wurden gegründet, später entstanden die ersten Berufsfeuerwehren. 

Heute sind die Aufgaben von Beamten der Feuerwehr: Löschen, retten, helfen und schützen. Einen hohen Stellenwert nehmen technische Hilfeleistungen, beispielsweise nach Verkehrsunfällen, Notfalleinsätze, Krankentransporte und der Umweltschutz ein. 

Die Feuerwehr muss jederzeit einsatzbereit sein. Beamte der Feuerwehr sind rund um die Uhr, an Feiertagen, Wochenenden und in der Nacht im Dienst. Eingesetzt werden die Beamten in 12 oder 24 Stunden-Schichten. In einsatzfreien Zeiten werden Einsatzfahrzeuge und das technische Equipment gewartet und gereinigt. Zu den festen Ritualen, welche die Kameradschaft untereinander noch festigt, gehört das gemeinsame Kochen und Essen. 

In Deutschland existieren über 100 Berufsfeuerwehren, bei denen eine Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr absolviert werden kann. Der Bedarf an Nachwuchs ist bei den Berufsfeuerwehren groß. Viele Beamte gehen in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Die Anforderungen, welche an die Bewerber gestellt werden, sind hoch. Auch wenn jedes Jahr sehr viele Bewerbungen für eine Ausbildung eingehen, können sich nur wenige im Auswahlverfahren behaupten. 

Was ist das Besondere am Dienst von Beamten der Feuerwehr?

Wann immer die Feuerwehr gerufen wird, muss sie innerhalb von Minuten am Einsatzort eintreffen. Was sie dort erwartet ist ungewiss. Angehörige der Feuerwehr benötigen eine außerordentliche körperliche Fitness, großes technisches Interesse, geistiges Leistungsvermögen, psychische Belastbarkeit und jede Menge handwerkliches Geschick. Sie müssen sich situationsabhängig, flexibel und vor allem professionell immer wieder blitzschnell neuen Herausforderungen stellen.

Beamte der Feuerwehr stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Während Beamte dem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss der Dienstherr Schutz und Fürsorge gewähren. Alle Rechte und Pflichten bestehen auch nach der Beendigung des aktiven Dienstes weiter. 

Der Dienstherr ist seinen Beamten zu lebenslanger Krankenfürsorge verpflichtet. In einigen Bundesländern erhalten Beamte der Feuerwehr Heilfürsorge, eine komplette Übernahme der Kosten bei Krankheit. Beamten der Feuerwehr wird meist, wie auch im Freistaat Bayern, Beihilfe gewährt. Mit der Beihilfe erstattet der Dienstherr mindestens 50 % der Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt und für Vorsorgemaßnahmen.

In Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Beamte müssen die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten mit einer Krankenversicherung, absichern. Mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung können Sie die Beihilfeleistungen zu einem 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz ergänzen. An Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt sich der Dienstherr generell nicht. 

Beamte können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens gesetzlich oder privat krankenversichern. Allerdings bieten gesetzliche Krankenversicherungen keine beihilfekonformen Tarife an. Mit den Vollversicherungen werden die Kosten für die medizinische Versorgung dem Leistungserbringer komplett erstattet. Zahlungen der Beihilfestelle an den Versicherten sind nicht notwendig.

Beihilfekonforme Krankenversicherungen können nur bei privaten Versicherern, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth, abgeschossen werden. Zunächst muss der Beamte für die Arztkosten in Vorkasse gehen. Krankenkasse und Beihilfestelle erstatten im Nachhinein auf Antrag die verauslagten Kosten. 

Die Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr

Erfüllen Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen und haben Sie alle Prüfungen des Auswahlverfahrens erfolgreich bestanden, können Sie zur Ausbildung zugelassen werden. 

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