DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Zwischen dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie dem Dienstverhältnis von Beamten und Dienstherrn gibt es einige grundlegende Unterschiede. 

Beamte der Feuerwehr genießen durch die umfassenden Schutz- und Fürsorgeleistungen des Dienstherrn bereits eine hohe soziale Absicherung. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung gilt für sie nicht. Beamte schließen keinen Arbeitsvertrag ab. Das Dienstverhältnis kann nur bei schwerwiegenden Vergehen beendet werden. Beamte können nicht arbeitslos werden. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht notwendig. Pensionierte Staatsdiener erhalten von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung müssen sie nicht entrichten.

Beamte der Feuerwehr haben Anspruch auf Krankenfürsorge - je nach Dienstherrn und Dienst entweder Heilfürsorge oder Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt die Kosten bei Krankheit oder Pflege, Geburt oder Tod komplett oder teilweise. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie befreit. 

Heilfürsorge ist eine spezielle Krankenfürsorge, bei welcher der Dienstherr die Kosten bei Krankheit komplett trägt. Anspruch auf diese Fürsorgeleistung haben Beamte, deren Risiko für Gesundheit und Leben im Dienst so hoch ist, dass eine private Absicherung unzumutbar oder nicht möglich wäre. Das betrifft in erster Linie Beamte im Vollzugsdienst, bei der Bundeswehr und Beamte der Feuerwehr

Jedes Bundesland erlässt seine eigenen Beihilfeverordnungen. Wer Heilfürsorge oder Beihilfe erhält, kann also nicht pauschal gesagt werden.


Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr?

Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung, die zusammen mit der Beihilfe des Dienstherrn, Beamten der Feuerwehr und deren beihilfeberechtigten Familienangehörigen einen 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz bietet. In welcher Höhe der Dienstherr die Aufwendungen erstattet, ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und dem geltenden Beihilfebemessungssatz.

Der Freistaat Bayern hält sich mit seinen Bemessungssätzen an die Vorgaben des Bundes:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Partner
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder

Seit 2009, mit der Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht, sind Beamte der Feuerwehr verpflichtet, die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abzusichern. Da nur noch 20, 30 oder 50 % der eigentlichen Kosten abgesichert werden müssen, sind die Beiträge besonders niedrig. 

Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Absicherung der Restkosten nicht möglich. Gesetzliche Krankenkassen bieten lediglich Vollversicherungen an. Die Behandlungskosten rechnet der Leistungserbringer pauschal mit der Krankenversicherung ab. Die Versicherten gehen nicht in Vorleistung. Somit sind keine Erstattungen durch die Beihilfe notwendig.

Vision B – die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV für Beamte der Feuerwehr

Beihilfeberechtigten Beamten der Feuerwehr bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Je nachdem, wie komfortabel Sie sich absichern möchten, können Sie zwischen den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium wählen. 

Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sind unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Erstattungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung 
  • Kostenerstattungen für Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Sehhilfen

Von welchem Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus Sie behandelt werden, entscheiden Sie selbst. Ärzte können höhere Honorare abrechnen und nehmen sich mehr Zeit für Sie. Ihre Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine sind kurz. Bei Bedarf stehen Ihnen die fortschrittlichsten Behandlungsmethoden, die geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamente zur Verfügung. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth schließt mit jedem Versicherten einen privatrechtlichen Vertrag ab. Die vereinbarten Leistungen erhalten Sie garantiert, solange der Vertrag gültig ist. Der Gesetzgeber hat keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung. 

Ihr Beitrag zur beihilfekonformen Krankenversicherungsbeitrag wird aus individuellen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss der Krankenversicherung, Beihilfebemessungssatz und dem gewählten Leistungsumfang ermittelt.

Details

Krankenversicherung für die Familie von Beamten der Feuerwehr

Beamte der Feuerwehr mit Heilfürsorge

Beamte der Feuerwehr mit gesetzlicher Krankenversicherung

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung oder weiteren Versicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV? Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth beraten Sie gern persönlich und unverbindlich.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG

Erlanger Straße 42 A
90765 Fürth
0911 650537488
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Wessel & Kollegen OHG
Erlanger Str. 42 A
90765 Fürth
Termin vereinbaren 0911 65053740 0911 650537444 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 19:00
Dienstag:
09:00 bis 19:00
Mittwoch:
09:00 bis 19:00
Donnerstag:
09:00 bis 19:00
Freitag:
09:00 bis 19:00
karte
In Google Maps öffnen