DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Beamte auf Probe

Beamte auf Probe

Nach bestandener Laufbahnprüfung können Beamte auf Widerruf zum Beamten auf Probe ernannt werden. In der Regel dauert die Probezeit 3 Jahre. Können Sie sich in der Probezeit in vollem Umfang bewähren und erfüllen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, werden Sie anschließend in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Der Weg dahin ist nicht leicht, es müssen zahlreiche Stationen durchlaufen und dabei die fachliche, psychische, physische und charakterliche Eignung unter Beweis gestellt werden. 

Der Dienst von Beamten der Feuerwehr ist sehr vielseitig, dementsprechend  multifunktional gestaltet sich die Ausbildung. Grundlegend lassen sich die Aufgaben Beamter der Feuerwehr in Retten, Löschen, Bergen, Schützen unterteilen. Ob bei der freiwilligen Feuerwehr, der Berufsfeuerwehr oder der Feuerwehr der Bundeswehr - Feuerwehrmänner und -frauen leisten unverzüglich, gezielt, strukturiert und qualifiziert Hilfe, wenn Menschen, Tiere, Umwelt oder Sachwerte in Gefahr sind. 

Zu den Aufgaben von Beamten der Feuerwehr gehören unter anderem: 

  • Brandbekämpfung
  • Technische Hilfeleistung, zum Beispiel beim Verkehrs- und Maschinenunfällen
  • Umweltschutz
  • Retten und Bergen von Personen und Tieren
  • Mithilfe bei der Seuchenbekämpfung
  • Einsatz bei biologischen, atomaren und chemischen Gefahren
  • Einsatz bei Großschadenslagen und Katastrophen
  • Pflege und Wartung der Einsatzfahrzeuge und der Ausrüstung 

Auch nach Ausbildung und Probezeit werden Sie sich ständig neues Wissen aneignen. Dafür stehen Ihnen zahlreiche Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten offen. Sie können sich unter anderem zum Maschinisten für Sonderkraftfahrzeuge, Taucher, Höhenretter, Bootsführer oder Fachlehrer ausbilden lassen. Mit entsprechender Berufserfahrung können Sie sich für die nächsthöhere Laufbahn qualifizieren. Beamte sind ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet, sie müssen den Anweisungen des Dienstherrn Folge leisten und tragen die Verantwortung für ihre dienstlichen Handlungen. Im Gegenzug haben Sie Anspruch auf Schutz und Fürsorge.

Absicherung von Beamten der Feuerwehr gegen persönliche Risiken

Eine Entlassung aus dem Dienst ist bei Beamten auf Widerruf und auf Probe noch jederzeit möglich, beispielsweise bei mangelnder Bewährung, wenn Zweifel an der persönlichen oder fachlichen Eignung bestehen, der Beamte seinen Dienst- und Treuepflichten nicht nachkommt oder bei einem schweren Dienstvergehen.

Beamte der Feuerwehr müssen sich trotz der umfassenden Versorgung durch den Dienstherrn privat absichern. Pflichtversicherungen sind die Kranken- und Pflegeversicherung. Keine Pflicht, aber unverzichtbar sind:

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Private Altersvorsorge

Krankenfürsorge für Beamte der Feuerwehr

Krankenversicherungsschutz für Beamte der Feuerwehr

Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Dienstanfänger-Police für Beamte der Feuerwehr

Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr

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