DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Deutschland verfügt über das älteste soziale und eines der weltweit besten Gesundheitssysteme überhaupt. Es gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Alle Versicherten haben freie Arztwahl und profitieren von einer fortschrittlichen medizinischen Versorgung durch ein flächendeckendes Netz von Kliniken und Ärzten. Stetige Weiterentwicklungen und Verbesserungen werden nicht zuletzt durch die gleichzeitige Existenz von gesetzlicher und privater Krankenversicherung gefördert. Ein Wettbewerb zwischen beiden Systemen sorgt auch dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen bestrebt sind, ihren Versicherten bestmögliche Leistungen zu bieten. 

In vielen Ländern steht dem größten Teil der Bevölkerung in der Regel nur eine medizinische Grundversorgung auf niedrigem Niveau zur Verfügung. Oftmals haben nur Menschen, die einen Arzt privat bezahlen können oder sich eine Zusatzversicherung leisten können, Zugang zu einer hochqualitativen Versorgung.

Besonderheiten bei Beamten der Feuerwehr

Zwischen Beamten und Angestellten gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede. Rechte und Pflichten von Beamten werden im Bundesbeamtengesetz geregelt, für Angestellte und Arbeiter gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. 

Während Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abschließen, leisten Beamte einen Eid und erhalten eine Ernennungsurkunde. Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft kann das Arbeitsverhältnis jederzeit gekündigt werden. Beamte der Feuerwehr können den Dienst auf eigenen Antrag beenden oder bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten aus dem Dienst entfernt werden. Das Beamtenverhältnis ist auf Lebenszeit ausgelegt. 

Für ihre Treue und Dienste gewährt der Dienstherr Beamten und deren Angehörigen Schutz und Fürsorge. Beamte genießen aufgrund der guten sozialen Absicherung seitens ihres Dienstherrn einige Vorteile. Sie unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Das heißt, sie müssen von ihren Bezügen keine Rentenversicherungsbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, sondern erhalten von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt. Sie zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, da die Gefahr von Arbeitslosigkeit nicht besteht. Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Krankenfürsorge.

Beihilfe und beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Beamte haben generell Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Über die Ausgestaltung der Krankenfürsorge erlässt jedes Bundesland seine eigenen Verordnungen. An Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt sich der Dienstherr nicht. Der Freistaat Bayern als Dienstherr orientiert sich wie die meisten Bundesländer an den Beihilfevorschriften des Bundes für seine Bundesbeamten und  erstattet einen Teil der entstandenen Kosten im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt oder Tod. 

Beihilfebemessungssätze:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern
  • 70 % für berücksichtigungsfähige Ehegatten
  • 70 % für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen

Um die restlichen 20, 30 oder 50 Prozent der Aufwendungen abzusichern, benötigen Sie keine Vollversicherung, sondern lediglich eine Restkostenversicherung – eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Beamte können sich unabhängig von der Höhe des Einkommens gesetzlich oder privat krankenversichern. Beihilfekonforme Tarife bieten jedoch nur private Versicherer, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth, an. 

Das Angebot gesetzlicher Krankenkassen umfasst nur Vollversicherungen. Die Kasse übernimmt die Abrechnung mit dem Leistungserbringer direkt und zahlt die Kosten, sofern sie im Leistungskatalog enthalten sind, komplett. Für gesetzlich versicherte Beamte der Feuerwehr ist die Behandlung „kostenlos“. Erstattungen  des Dienstherrn sind nicht notwendig. Gesetzlich Krankenversicherte verzichten auf die Beihilfe und müssen für die Krankenversicherungsbeiträge zu 100 Prozent selbst aufkommen.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B für Beamte der Feuerwehr

Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die Abrechnung der medizinischen Maßnahmen von privat versicherten Beamten der Feuerwehr

Beamte der Feuerwehr mit Heilfürsorge

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Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth persönlich und ausführlich zu den Themen beihilfekonforme Krankenversicherung sowie zu weiteren Versicherungs- und Vorsorgekonzepten der DBV. 

Beihilfekonforme Krankenversicherung FAQ

Was ist Beihilfe?

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung?

Wie hoch sind die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung?

Was sollten Beamte der Feuerwehr bei der Antragstellung beachten?

Was ist eine Öffnungsaktion?

Welche Leistungen bietet die beihilfekonforme Krankenversicherung Beamten der Feuerwehr?

Was sind Beihilfeergänzungstarife?

Wie werden erbrachte Leistungen mit der gesetzlichen und beihilfekonformen Krankenversicherung abgerechnet?

Können Angehörige von Beamten der Feuerwehr in der beihilfekonformen Krankenversicherung versichert werden?

Sind Arzneimittel beihilfefähig?

Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?

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