DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Sozialversicherungsbeamte

Sozialversicherungsbeamte

Die Grundlagen der heutigen Sozialversicherung legte Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck, der dafür sorgte, dass 1883 die Krankenversicherung als Pflichtversicherung auf nationaler Ebene für Arbeiter mit geringem Einkommen eingeführt wurde. Es folgten die Unfallversicherung und die Rentenversicherung.

In einem Sozialstaat ist es Aufgabe der Regierung, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern. In eine Notlage, bei der Selbsthilfe nicht mehr möglich ist, kann jeder gelangen. Risiken sind beispielsweise:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Alter
  • Invalidität
  • Arbeitslosigkeit
  • Ausfall des Hauptverdieners

Eine starke Gemeinschaft ist in der Lage, in Not geratene Menschen aufzufangen und den sozialen Abstieg zu verhindern. Daher sind heute in Deutschland die Sozialversicherungen für jeden Arbeitnehmer bis zu einer gewissen Einkommensgrenze gesetzliche Pflichtversicherungen.

Das Sozialversicherungssystem Deutschlands umfasst fünf Absicherungen: 

  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung

Funktionsweise der Sozialversicherungen ist das Solidaritätsprinzip. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Risiko des Einzelnen, sondern dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen, der Höhe des Einkommens. Gutverdiener und junge Mitglieder unterstützen Einkommensschwache und ältere Versicherte, Gesunde finanzieren die Kosten der Kranken. 

In Deutschland besteht für jeden Bürger ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Leistungen, die ihm ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen. Jedem werden die gleichen Möglichkeiten für die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gegeben und jeder hat die Chance, selbst für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. 

Die Versicherungsträger sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Im Namen des Staates führen Sozialversicherungsbeamte hoheitliche Aufgaben aus und tragen dafür die Verantwortung. 

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten

Sozialversicherungsbeamte werden bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern im gehobenen und im höheren Dienst tätig. Für eine Ausbildung zugelassen werden Bewerber, welche die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats 
  • Gewährleistung, für die freiheitliche, demokratische Grundordnung einzutreten
  • Nicht vorbestraft
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Die benötigte schulische Vorbildung ist vorhanden

Bewerber, die diese Anforderungen erfüllen, müssen noch ein Auswahlverfahren mit verschiedenen Tests erfolgreich absolvieren. 

Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst

Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst

Sozialversicherungsbeamte benötigen spezielle Absicherungen

Sozialversicherungsbeamte selbst sind nicht sozialversicherungspflichtig. Der Dienstherr gewährt Beamten Schutz und Fürsorge, auch über die aktive Dienstzeit hinaus und bei Krankheit. Im Krankheitsfall gewährt der Dienstherr Krankenfürsorge. Der Dienstherr erstattet Sozialversicherungsbeamten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod mindestens 50 Prozent der Aufwendungen in Form von Beihilfe. An den Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt er sich nicht. 

Die Rechte und Pflichten zwischen Beamten und Dienstherrn bestehen auch nach dem aktiven Dienst weiter. Beamte im Ruhestand haben Anspruch auf ein Ruhegehalt. Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht notwendig. Kündigungen sind im Normalfall nur bei schweren Vergehen möglich. Eine Kündigung ist kaum zu befürchten - das Risiko von Arbeitslosigkeit besteht nicht, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind daher unnötig. 

Auch für Sozialversicherungsbeamte gilt die Krankenversicherungspflicht

Auch wenn für Beamte keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, gilt dennoch die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Sie müssen eine Krankenversicherung abschließen, die zusammen mit der Beihilfe die Kosten bei Krankheit zu 100 Prozent abdeckt. 

Sie können sich, wenn Sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, weiterhin freiwillig gesetzlich oder in einer privaten Krankenversicherung absichern. Beihilfekonforme Krankenversicherungen zur Ergänzung der Beihilfe bieten nur private Versicherungsunternehmen an. 

Die Vollversicherungen gesetzlicher Krankenkassen erstatten dem Leistungserbringer direkt die kompletten Behandlungskosten. Beihilfeerstattungen an den Beamten sind nicht notwendig. Gesetzlich versichert heißt, Verzicht auf die Beihilfe und Zahlung der Versicherungsbeiträge in voller Höhe, ohne eine Beteiligung des Dienstherrn. 

90 Prozent der Beamten sind privat krankenversichert. Eine gesetzliche Krankenversicherung rechnet sich unter Umständen bei Beamten mit vielen Kindern, die in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden können.

Die private Krankenversicherung ist für Sozialversicherungsbeamte eine leistungsstarke und kostengünstige Absicherung

Die Höhe der Erstattungen des Dienstherrn richtet sich nach dem Beihilfebemessungssatz. Die meisten Bundesländer, auch der Freistaat Bayern, hat die Regelungen des Bundes übernommen:

  • 50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 % für beihilfeberechtigte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner 
  • 70 % für Beamte im Ruhestand 
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen 

Nur noch die restlichen 20 bis 50 % der Kosten werden mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert, dementsprechend gering sind die Beiträge.

Vorteile von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

  • Leistungsgarantie - Sie schließen mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth einen individuellen, privatrechtlichen Vertrag 
  • Bis zu einem bestimmten Alter sind die Konditionen besonders günstig
  • Die Beitragshöhe richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfebemessungssatz und gewähltem Tarif
  • Hohe Kostenerstattungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe
  • Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
  • Beitragserstattungen bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz 
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen

Unerlässlich für Sozialversicherungsbeamte sind weiterhin:

  • Dienst- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung

Sie sind herzlich eingeladen

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter detailliert und unverbindlich zu den vielfältigen Absicherungs- und Vorsorgekonzepten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

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