DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG
in Fürth
Vom Referendar zum Lehrer

Vom Referendar zum Lehrer

Während des Studium müssen Sie sich über Ihren Versicherungsschutz im Allgemeinen nur wenig Gedanken machen, denn Studenten werden oft noch über die Familienversicherung ihrer Eltern krankenversichert und werden von der Privathaftpflicht der Eltern erfasst, sofern sie noch keinen eigenen Haushalt haben. Sobald Sie im Referendariat Ihr eigenes Geld verdienen, verändert sich versicherungsrechtlich einiges für Sie. Möglichst schon während des Studiums sollten Sie sich Gedanken über Ihren zukünftigen Versicherungsbedarf machen. Setzen Sie sich eingehend mit den Themen Krankenversicherung, Privat- und Diensthaftpflichtversicherung, Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge auseinander.

Die praktische Ausbildung zum Lehrer als Referendar

Referendare erhalten von ihrem Dienstherrn Anwärterbezüge. Spätestens jetzt benötigen Sie eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt, sowohl im privaten als auch im dienstlichen Bereich. Schon als Referendar übernehmen Sie die Verantwortung für Ihre Schüler, welche Sie schon nach kurzer Zeit selbstständig unterrichten. Eventuell erhalten Sie Dienstschlüssel. Ob im Privatleben oder im Dienst, Sie haften für Schäden, die Sie Dritten zufügen. Kommen Schüler während Ihrer Aufsichtspflicht zu Schaden oder verlieren Sie Ihnen anvertraute Schlüssel, können hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen.

Vom ersten Tag des Referendariats an sollten Sie sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth vor durchaus existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen schützen. Mit der BOXflex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung kombinieren Sie beide Absicherungen in einer Police. Referendare sind Beamte auf Widerruf. Beamte genießen umfassenden Schutz und Fürsorge ihres Dienstherrn und sind grundsätzlich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Krankenversicherungsbeiträgen, sondern erstattet in Form der Beihilfe 50 bis 80 % der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Vorsorgemaßnahmen.

Sie unterliegen zwar der allgemeinen Krankenversicherungspflicht, können aber frei entscheiden, ob Sie der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken zukehren und in Zukunft die komfortablen Leistungen einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Schon während des Studiums können Sie mit einer Anwartschaftsversicherung die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ohne Wartezeit sicherstellen. Bei Abschluss der Anwartschaft erfolgt eine Überprüfung Ihrer gesundheitlichen Verfassung. Dieses Ergebnis ist ein maßgeblicher Faktor für Ihren späteren monatlichen Beitrag. Krankheiten, welche erst nach dem Abschluss auftreten, werden nicht mehr berücksichtigt.

Die private Krankenversicherung geht mit vielen Vorteilen für Lehrer und Referendare einher. Sie werden von Ärzten bevorzugt behandelt, erhalten schneller Termine, profitieren von den modernsten Behandlungen, Therapien und Medikamenten und müssen sich nicht nur mit dem Notwendigsten an medizinischer Versorgung zufriedengeben. Dienstanfängern bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth spezielle Ausbildungstarife an. Trotz vollem Leistungsumfang zahlen Sie um bis zu 40% niedrigere Beiträge.

Der Tarif Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth ist eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung, abgestimmt auf die speziellen Bedürfnisse von Beamten. Wichtig: Ihr Dienstherr gewährt Ihnen Beihilfe – damit erfüllt er seine Fürsorgepflicht. Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Beihilfe und gesetzliche Krankenversicherung sind nicht kompatibel. Diese Versicherungsbeiträge müssen Sie in voller Höhe allein tragen.

Dienstunfähigkeit bei Lehrern und Referendaren

Werden Sie krank, zahlt der Dienstherr Ihnen weiterhin den monatlichen Sold. Sind Sie für längere Zeit krank, kann Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Zu diesem Zeitpunkt können Sie noch nicht in den Ruhestand versetzt werden. Der Dienstherr beendet das Dienstverhältnis durch Kündigung. Anspruch haben Sie nur auf die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Berufsanfängern wird geraten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Reicht das auch für Sie? Nein, eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne echte Dienstunfähigkeitsklausel nützt Ihnen wenig.

Die Versicherer prüfen die Berufsunfähigkeit nach eigenen Kriterien oder leisten nur, wenn der Beamte bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, was bei Lehrern in Ausbildung, Probezeit und den ersten 5 Dienstjahren nicht möglich ist. Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel, die eine Dienstunfähigkeit auch bei Entlassung aus dem Dienst anerkennt, sind Lehrer und Referendare geschützt. Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth sichern Sie sich bei Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente von bis zu € 1.800 und beginnen zusätzlich mit dem Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge.

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Gern stehen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in rth, Ihnen in jedem Stadium Ihrer beruflichen Laufbahn mit weiteren wertvollen Informationen und professioneller Beratung zur Seite. Sprechen Sie uns an! Wir sind gern für Sie da.

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