DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Das Beihilferecht wird nicht bundeseinheitlich geregelt. Bund und Bundesländer können ihre eigenen Beihilfeverordnungen erlassen. Einige Bundesländer übernehmen die vom Bund erlassenen Beihilfevorschriften für ihre Beamten und Versorgungsempfänger. Zwischen den Beihilfeverordnungen der einzelnen Bundesländer gibt es kleine, aber entscheidende Unterschiede. 

Jedes Bundesland hat eigene Beihilfestellen, welche die Anträge der Landesbeamten auf Kostenerstattungen, Kuren, Psychotherapie oder auf Pflege bearbeiten und die Erstattung verauslagter Kosten veranlassen. Erstattet werden Kosten im  Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod, die als beihilfefähig in den Beihilfeverordnungen und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Bundesländer beziehungsweise des Bundes anerkannt werden. Für Erstattungen durch die zuständige Beihilfestelle muss ein schriftlicher Antrag mit entsprechenden Nachweisen gestellt werden. Dafür werden vorgefertigte Formulare zur Verfügung gestellt, die aber nur mit eigenhändiger Unterschrift gültig sind.

Detaillierte Infos

Krankenfürsorge des Dienstherrn für Beamte der Feuerwehr

Beihilfevorschriften für Beamte der Feuerwehr

Vorteile für Beamte der Feuerwehr im Freistaat Bayern

Rückerstattung der Kosten an Beamte der Feuerwehr

Voraussetzungen für Kostenerstattungen an Beamte der Feuerwehr

Eigenbehalte für Beamte der Feuerwehr

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+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem stellt die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes zur Verfügung.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

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