DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG in Fürth Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Die Versetzung in den Ruhestand ist bei Beamten der Feuerwehr möglich, wenn sie die 5-jährige Wartezeit erfüllen und:

  • die Regelaltersgrenze erreichen
  • ohne eigenes Verschulden dienstunfähig werden

Keine Wartezeit gilt für Beamte, die infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung dienstunfähig werden. Das Dienstverhältnis ist auf Lebenszeit ausgelegt. Beamte im Ruhestand tragen nach ihrer Pensionierung weiterhin ihren Titel, ergänzt mit dem Zusatz außer Dienst. Der Anspruch auf Schutz und Fürsorge durch den Dienstherrn besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weiter. 

Beamte im Ruhestand, beziehungsweise Versorgungsempfänger, erhalten vom Dienstherrn: 

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • Familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
  • Krankenfürsorge

Dienstherrn von Beamten sind Bund und Länder, welche die Versorgungsbezüge aus ihren laufenden Haushalten zahlen. 

Regelaltersgrenze von Beamten der Feuerwehr

Beamte werden in der Regel mit der Vollendung des 67. Lebensjahres pensioniert und der Dienstherr zahlt ab diesem Zeitpunkt ein Ruhegehalt. Beamte der Feuerwehr werden im Schichtdienst und rund um die Uhr eingesetzt. Aufgrund der hohen Anforderungen und gesundheitlichen Belastungen gelten für Beamte der Feuerwehr andere Richtlinien. Im Freistaat Bayern können sie bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres ihren aktiven Dienst beenden. Um daraus resultierende finanzielle Nachteile zu verhindern, erhalten sie zum Ruhegehalt einen Ausgleich. 

Erlangen Beamte der Feuerwehr, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden, ihre Dienstfähigkeit wieder, können sie in Ihr Amt zurück berufen werden.

Welche Ruhegehaltsansprüche haben Beamte der Feuerwehr?

Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes sind:

  • ruhegehaltsfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltsfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Das Ruhegehalt beträgt für jedes ruhegehaltsfähige Dienstjahr 1,79375 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. Maximal kann ein Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent der letzten Bezüge erreicht werden. 

Bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit sieht das Beamtenversorgungsgesetz eine Mindestversorgung vor, um dem Beamten weiterhin seine finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten. Der amtsabhängige Mindestanspruch liegt bei 35 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. 

Als amtsunabhängige Mindestversorgung werden fünfundsechzig Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zugrunde gelegt. Gezahlt wird der höhere Versorgungsbetrag. Ist die Dienstunfähigkeit Folge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung, gilt bei Versetzung in den Ruhestand ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67 Prozent.

Die optimalen Versicherungen für Beamte im Ruhestand

Private Altersvorsorge für Beamte der Feuerwehr

Altersrente für Arbeitnehmer und Ruhegehalt für Beamte der Feuerwehr im Ruhestand

Krankenfürsorge für Beamte der Feuerwehr im Ruhestand

Die Hinterbliebenenversorgung für Angehörige von Beamten der Feuerwehr

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie möchten persönlich beraten werden? Sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth beantworten Ihnen gern Ihre individuellen Fragen in einem für Sie unverbindlichen Gespräch.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen OHG

Erlanger Straße 42 A
90765 Fürth
0911 650537488
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Wessel & Kollegen OHG
Erlanger Str. 42 A
90765 Fürth
Termin vereinbaren 0911 65053740 0911 650537444 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 19:00
Dienstag:
09:00 bis 19:00
Mittwoch:
09:00 bis 19:00
Donnerstag:
09:00 bis 19:00
Freitag:
09:00 bis 19:00
karte
In Google Maps öffnen